Ich hätte auf die Anfrage der SL ähnlich reagiert wie du und ich sehe auch meine Stärken ähnlich. Daher habe ich auch eine Funktionsstelle in der Schule übernommen - ebenfalls mit Familie im Hintergrund. Ich bereue es auch nicht, aber ich muss sagen, dass ich unterschätzt habe, was wirklich an Arbeit dran hängt. Also das muss unbedingt vorher richtig klar sein und das darf man sich dann auch nicht schönreden (wie ich es immer mache :)). Stichwort für mich wäre auf jeden Fall auch "Entlastung". Du machst eine A15er-Aufgabe ohne A15? Dann aber doch bitte gegen zusätzliche Entlastung aus dem Leitungstopf.
Alles Gute!
Beiträge von Schiri
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Was soll denn das heißen? Ausgerechnet von dennis? Ich bitte hier um deutliche Kommunikation und nicht sowas durch die Blume. Oder bist du zu feige es klar zu sagen?
Du hast in deinem Ursprungsthread zahlreiche Rückmeldungen zu deinem Kommunikationsverhalten bekommen. Dass andere User hier professioneller und seriöser auftreten, dürfte dir doch klar sein.
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Kann ich in dem Zusammenhang nochmals um eine Info bitten: Gibt es für NRW eine Rechtsgrundlage, die der Schulleitung vorschreibt, die Einsatzwünsche des Kollegiums (schriftlich) abzufragen? Ich erinnere mich dunkel, finde aber nichts auf die Schnelle.
Nein, eine konkrete Regelung wird es da nicht geben. Aus der Fürsorgepflicht heraus und aufgrund einiger anderer zu berücksichtigender Aspekte (allen voran den Regelungen zum Einsatz von TZ-Kräften) ist es wohl klug, eine irgendwie geartete Abfrage zu etablieren.
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Zudem sollte man eine Wahl nicht nutzen, um eine Partei für ihr bisheriges Verhalten zu belohnen oder zu bestrafen, eine Wahl ist in die Zukunft gerichtet.
Da möchte ich dir jetzt das erste Mal widersprechen. Meine Wahlentscheidung ist im erheblichen Maße vom bisherigen Verhalten der Partei abhängig, weil ich natürlich davon ausgehe, dass das auch was über das Verhalten in der Zukunft aussagt. Hat eine Partei sich zB nicht am Vereinbarungen gehalten, würde ich davon ausgehen, dass sie auch zukünftig nicht verlässlich ist.
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Das bleibt jetzt so basta
Das hältst du doch maximal die nächsten drei schlaflosen Nächte durch

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Normale Klassenarbeiten z.B. unterliegen nicht dem Schöpfungsrecht, d.h. man darf sie von Kollegen auch übernehmen, sie sind nicht geschützt: https://www.bmbf.de/SharedDocs/Pub…icationFile&v=4
Zur Sache an sich möchte ich gar nicht mehr viel sagen, da schließe ich mich vielen an: Ich kann verstehen, dass es ärgert und würde es irgendwann auch ansprechen, aber grundsätzlich wirst du die Kollegin nicht ändern, sondern musst deinen Umgang mit der Situation optimieren.
Zu der immer wieder aufkommenden Frage, ob das ein Urheberrechtsverstoß besteht, möchte ich an einen Argumentationsstrang erinnern, der im "Eduki-Thread" vor einiger Zeit aufgekommen ist. Dort gingen einige von uns davon aus, dass Material, das im Rahmen der normalen Arbeitszeit für den eigenen Unterricht erstellt wurde gar nicht privat vermarktet werden dürfe, weil es genau genommen dem Dienstherr gehöre. Ich weiß nicht, ob das juristisch korrekt ist, aber es klang für mich erst einmal plausibel. Das würde auch nochmal unterstreichen, dass wir von einem Urheberrechtsverstoß zum Nachteil der TE weit weg sind. -
Wobei die privaten PV-Anlagen überwiegend deswegen aufgebaut werden, weil man den Strom nicht mehr aus dem Netz für 35ct/kWh einkaufen, also seinen Eigenbedarf decken will. Das der zuviel produzierte Strom bei der Einspeisung mit 8ct/kEh vergütet wird, ist ein nettes Zubrot. Jedenfalls war dies meine Intention, als ich die PV-Anlahr daheim aufgebaut habe. So gesehen sind private PV-Anlagen mit Speicherbatterie sogar eher netzdienlich denn netzschädlich.
Jedenfalls schaffe ich es so in den Monaten April-Oktober praktisch keinen Strom mehr aus dem Netz zu benötigen. Die immer günstiger werdenden Batteriezellen bringen mich durch die Nacht und bald auch über zwei Regentage.
Da bin ich ganz bei dir. Dass die Einspeisevergütung in Zeiten der negativen Nettostrompreise nicht mehr tragbar ist, ist ja auch unumstritten (denke ich). Tatsächlich wünsche ich mir aber noch mehr Anreize, das Setting netzdienlich einzusetzen. Ich habe einen dynamischen Stromtarif und konnte im letzten Jahr einmal an einem sonnigen Mittag für 3c (brutto!) Strom "kaufen" und vorher für 8c einspeisen. Da hab ich natürlich den Speicher morgens nicht mit Sonne gefüttert. Ich finde, sowas müsste noch viel mehr gemacht werden. Anreizsysteme gibt es dafür ja scheinbar schon im Ansatz in anderen Ländern, wenn ich z.B. die "Octopus"-Rewards in UK richtig verstehe.
Dass das nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist, ist mir klar. Aber mir scheint es relativ einfach umsetzbar... Aber im Gegensatz zu Moebius und Arianndi habe ich offensichtlich auch nur sehr oberflächliches Wissen, wie ich hier feststelle... -
Ja , das verstehe ich auch. Wobei die Kritik der Behörde mit den 3 Jahren meiner Meinung nach weniger nachvollziehbar ist als mein Wunsch dass die Tippfehler kurz verbessert werden .
Was wieder einmal zeigt, dass dir viel Erfahrung im "Verwaltungsdenken" fehlt. Ein Formfehler und ein Rechtschreibfehler sind dann doch verschiedene Dinge und nein, der Rechtschreibfehler (auch mehrere) wiegt natürlich nicht schwerer.
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Das ist doch keine Zensur, ich empfinde das als Maßnahme zum Schutz vieler User (dich natürlich inbegriffen), die nicht aufhören konnten sich da im Kreis zu drehen ;).
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Also naiv gedacht: Man nimmt Kontakt zu Schulen in der Nähe auf, an die zu wechseln man sich gut vorstellen kann, weckt das Interesse an einer "Übernahme", bewirbt sich entweder auf eine regulär ausgeschriebene A14-Stelle (d.h. ohne "Aufstieg") oder wird ohne weiteres Verfahren von der aufnehmenden Schule "angefordert", erhält von der bisherigen Schule die "Freigabe" und wechselt dann "einfach so" - ist das im System grundsätzlich niemals nicht vorgesehen oder gäbe es da einen (zumindest theoretischen) Weg?
Das geht sicherlich, ist bei uns schon mehrfach passiert. Sorgt ggf im Kollegium für etwas Unmut, weil die A14-"Quote" dann mehr oder sogar übererfüllt ist. Kann aber auf jeden Fall funktionieren.
Edit: Also mit "das geht" meine ich das reguläre Versetzungsverfahren. Was ausgeschriebene Stellen betrifft, hat Bolzbold natürlich Recht!
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Ist Fairness eine mathematische Kategorie?
Nein, aber es ermöglicht eine Aktivierung und Motivierung der Lerngruppe.
Edit: Übersehen, dass "fair" scheinbar tatsächlich auch als mathematischer Begriff verwendet wird. Schließt meinen Kommentar ja aber nicht aus :). -
Weil wir gerade von der Notwendigkeit sprechen: Der Bundestag hat heute Merz‘ Entschließungsantrag zugestimmt.
—> https://www.tagesspiegel.de/politik/ich-er…t-13107526.html
Weshalb ich sicher nicht der Einzige in diesem Forum bin, der auf die nächsten Wahlumfragen gespannt ist :).
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Thesen raussuchen, die die Schüler bewegen,
... und die Kontroverse dazu bewusst machen. Die allerwenigsten AfD-Positionen dürften wohl momentan in der Gesellschaft mehrheitsfähig sein, in der Politik sowieso nicht. Dank des Beutelsbacher Kosens (und auch so) wissen wir ja, "was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen."
Wenn also alle SuS denken, Migration ist nur ein Problem, ist es deine (ich beziehe mich jetzt natürlich nicht auf Kathie, sondern auf plattyplus) Aufgabe, mit ihnen die Notwendigkeit von Migration z.B. für die deutsche Wirtschaft herauszuarbeiten. -
. Ich empfehle sich erst zu informieren bevor man hier Nonsens Kommentare abgibt
Das ist jetzt Selbstironie, oder?
Stichwort: Klassenfahrten sind doch keine Dienstpflicht!!!!
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OT, also passt vllt. zur Überschrift: Kann mir jemand sagen, was ich wählen soll? Ich weiß nur, wen ich nicht wähle und irgendwie bleibt nix...
Die klassischen Zugänge sind dir wahrscheinlich allesamt bekannt, daher ein vielleicht etwas anderer Vorschlag: https://www.iwkoeln.de/bundestagswahl-2025.html
Die haben zB die Wahlprogramme hinsichtlich der Finanzierbarkeit untersucht. Das finde ich mal einen ganz sachlichen Zugang. Spoiler: Alle versprechen viel zu viel. Die Linke und mit großen Abstrichen die Grünen sind die einzigen, die Ideen haben, wie auch wieder Geld reinkommen kann...
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Einer meiner S hat gemeint, die Freien Wähler in Bayern wollen es auch über die Grundmandatsklausel versuchen. Gibt es unter den Bayern hier jemanden der einschätzen kann, ob das auch nur in Ansätzen realistisch ist?
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Die alte Abteilungsleiterin und der aktuell dafür tätige Kollege warnen immer vor dem sehr hohen Zeitaufwand.
Ich erkenne mich in einigen deiner Schilderungen wieder und kann nur sagen, dass ich derartige Aussagen viel zu leicht abgetan habe und jetzt bemerke, dass das ernst zu nehmen ist;)!
auch mit der vollzogenen Geburt,
Ganz herzliche Glückwünsche und alles Gute!
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Wenn du eine super SL hast und ein tolles Kollegium und womöglich auch Schüler:innen, die passabel sind, dann würde ich die Sache mit dem Wechsel wirklich sehr genau überlegen und ob es sich lohnt, zu wechseln und damit vielleicht nicht unbedingt wieder so eine tolle Stelle zu erhalten.
Absolut richtig! Und so ungefähr ist meine Schule.
Ich wechsle nur noch wenn es mir geht wie Bolzbold einst und ich mir plötzlich doch vorstellen kann, eine Rolle in der Schulleitung zu übernehmen 😃.
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§ 11
Fortbildung
(1) Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an schulinternen und schulexternen dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen (§ 57 Absatz 3 SchulG, § 17 LVO). Dabei ist das Schulprogramm zu berücksichtigen.
Außerdem sagt die TE nichts von Teilzeit
Ja, ich beziehe mich auch nicht mehr explizit auf die TE (wobei unterrichtsfreie Tage und TZ schon häufig zusammenpasst), sondern habe mehr aus allgemeinem Interesse die Antwort von Bolzbold aufgegriffen, weil ich es auch als unteilbare Aufgabe kenne (daher mein Bezug auf TZ-Kräfte), mir die Rechtsgrundlage dafür aber fehlt.
Den von dir zitierten Paragraphen habe ich ja selbst angegeben, aber daraus lässt sich m.E. nicht ableiten, dass Fortbildungsmaßnahmen nicht auch "teilbar" sein können. Ich bin regelmäßig an anderen Schulen als Unterstützer bei SchiLfs und kann berichten, dass es durchaus Schulleitungen gibt, die das so sehen. Wenn es inhaltlich vertretbar ist, dürfen TZ-Kräfte dann z.B. bei Ganztägern nach der Mittagspause gehen. -
Richtig - ich hatte irgendwie beim Verfassen Fortbildung und Konferenz verwechselt. Dann sind das unteilbare Pflichten und es besteht eigentlich Anwesenheitspflicht
Aus Interesse und weil ich es auch so kenne wie hier dargestellt: Woraus ziehst du die Annahme, dass Fortbildung unteilbar ist?
Ich hab mal eben in der ADO die Paragraphen 11 und 17 überflogen und während in 11 nichts zur Teilzeit steht (wohl aber zur allgemeinen Verpflichtung), steht in 17 bei den Erläuterungen zu Absatz 2 nur wie mit Klassenleitungen, Prüfungen und Konferenzen zu verfahren ist, Fortbildungsveranstaltungen finde ich da aber nicht. Wenn man dann schlussfolgert, dass es durch Absatz 2.4. ("sonstige Aufgaben") abgedeckt ist, müsste man ja doch eine zum Umfang der Teilzeit proportionale Reduzierung vornehmen.
Übersehe ich einfach was oder ist es allgemein akzeptierte Annahme, dass man sich eben nicht "nur ein bisschen" fortbilden kann?
Danke!!
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