Beiträge von Schiri

    In NRW gibt es maximal 5 Punkte und in 90% der Fälle werden die Punkte folgendermaßen vergeben:
    Dienstliche Beurteilung A13: 3 Punkte

    Beförderung A14: 4 Punkte

    Beförderung A15: 5 Punkte

    Kann ich so (anekdotisch) nicht bestätigen. Da bei A15 die Anforderungen deutlich höher sind und auch weit über die Bewertung der Qualität des Unterrichts hinausgehen, empfinde ich es als schwerer, dort 5P zu bekommen.

    Also, ganz prinzipiell musst du bei Mehrarbeit über 2 Stunden pro Woche zustimmen. Ob das auch gilt, wenn du ein Minus nacharbeitest, weiß ich nicht.

    Am besten, du fragst mal eure Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen oder bei der Bezirksregierung nach.

    Das höre ich immer wieder, es ist aber so nicht korrekt. Genau genommen lautet der relevante Verordnungstext wie folgt:

    Zitat

    Die Zahl der Pflichtstunden kann aus schulorganisatorischen Gründen, insbesondere zum Ausgleich einer nicht gleichmäßigen Unterrichtserteilung, für bis zu sechs Monate um bis zu sechs Stunden über- oder unterschritten werden. Eine Überschreitung um mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der betroffenen Lehrkraft erfolgen, wenn sie über zwei Wochen hinaus andauert. Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb des Schuljahres auszugleichen, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr.

    "Soll in der Regel nicht ohne Zustimmung" wäre also dein Ansatzpunkt für ein Gespräch. Da es aber nur noch um wenige Wochen geht, befürchte ich, dir wird leider nichts anderes übrig bleiben, als die Dienstanweisung auszuführen.

    Ich war in einer sehr ähnlichen Situation und war auch irgendwas zwischen überrascht und schockiert, wie egal die Zahl auf dem TZ-Antrag dann ist. Ich habe das ganze relativ weit getrieben und nicht Recht bekommen. Sorry, dass ich nichts Positives beitragen kann. Such mit o.g. Passus aber auf jeden Fall morgen nochmal das Gespräch. Viel Glück!

    Meint ihr wirklich, dass es nicht möglich ist mit A15 bei 75% Teilzeit auch nur 75% der Stunden zu arbeiten? Oder eine A15-Stelle zu zweit zu teilen?

    Also bei uns machen das 2/6 der erweiterten Schulleitung. Das geht auf jeden Fall, aber zur Wahrheit gehört wohl auch dazu, dass die A15-Aufgaben in der Regel zu den nur schwer teilbaren Aufgaben gehören. Bei mir ist das so gelöst, dass ich meine Aufgabe in einem tollen Team erledigen darf.

    Verstehe ich, aber nur bis zu einem gewissen Grad- hier wird oft ein Dogma draus. In diesem Fall möchte jemand Zeit haben und Karriere gleichzeitig. Da könnte es Sinn ergeben, Unterrichtsstunden zu reduzieren, damit man sich auf die neuen Aufgaben konzentrieren kann.

    Und wenn ein Mann schon mal über Teilzeit nachdenkt, muss man es ihm auch nicht gleich wieder ausreden... Finde ich :)

    Ich wollte den Thread ja eigentlich nicht damit kapern, aber ich habe seit das Thema aufkam noch einmal intensiv darüber nachgedacht und ich stehe dazu, dass ich bereit bin, in der Anfangsphase der Aufgabenübernahme dafür mehr Zeit zu investieren. Wenn ich gleichzeitig nicht weniger Zeit für die Familie haben will, muss ich also die Arbeitszeit an anderer Stelle reduzieren. Dass das nicht dauerhaft so sein darf, ist unbestritten. Für mich war es trotzdem ein Weg, in einer mit der des Threadersteller in Teilen vergleichbaren Situation einen Kompromiss zu finden, den ich bisher nicht bereue.

    Die Alternative Denkweise (könnte durchaus auch zutreffen): ich war vorher so effizient, dass ich Teilzeit im Umfang von x% in weniger als der bezahlten Zeit geschafft habe und jetzt eben die "geschuldete" (also zB TZ = 75% und Arbeitszeit jetzt auch 75%) Zeit ableisten muss. Auch dann wäre die Erhöhung der Teilzeit eine Konsequenz, die nicht wirklich dazu führt, dass ich dem Land meine Arbeitskraft schenke.

    Aber damit gerne zurück zum Thema, oder ich suche einen Thread wohin man das auslagern kann... 😄

    Teilzeit, um den Workload zu schaffen? Das ist kein besonders sinnvoller Tipp.

    Ich fühle mich ein bisschen ertappt, weil ich genau das in vielen anderen Kontexten auch immer sage. Trotzdem ist die Realität eben so, dass ich gerade in der Einarbeitungsphase mit der neuen Aufgabe mehr Zeit für die Arbeit aufbringen muss als vorher und weil das nicht auf Kosten der Familie gehen sollte, habe ich diesen Weg gewählt. Aber du hast Recht: das darf keine dauerhafte Lösung sein.

    Nicht BK, aber davon abgesehen in einigen Aspekten vergleichbare Situation bei mir:

    Mein Credo war, dass ich fürs gleiche Geld meine Teilzeit um ca. 2h reduzieren konnte um so den zusätzlichen Workload abzufedern. Ersteindruck: Haut nur so mittelmäßig hin, weil mit A15 idR auch Verantwortung einhergeht, die eben nicht "reduzierbar" ist. Ich würde es aber wieder machen. Ist Teilzeit am BK denn sinnvoll möglich? So als ganz allgemeine Anregung...

    Nein, Dr. Kommer kommt in dem Buch, dass ich Trace nannte ("Souverän investieren mit ETFs") , zum Schluss, dass sich Wohnungen, die man vermietet, zum Vermögensaufbau NICHT eignen, Wohneigentum aber schon (noch immer). Ich kann gerne die Seite

    Wenn du Zeit hast, mach das doch gerne mal. Wobei ich den Thread jetzt auch nicht komplett kapern will. Ich finde nur interessant, dass er in zwei Veröffentlichungen (ich hatte ja "Mieten oder kaufen?" zitiert) zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt 😄. Aber wir sind uns ja sicher auch einig, dass es auf den Einzelfall ankommt. Ich denke aber, heute trifft das in der Regel zu, dass Kaufen sich nicht lohnt (siehe auch @state_of_Trances Zusammenfassung).

    Ich kann dir gerne haufenweise Literatur hierzu empfehlen.

    Also da wäre ich jetzt doch interessiert. Wir haben auch gekauft, aber ökonomisch motiviert war das nur im entfernteren Sinne. Die mir dazu bekannte Literatur (allen voran Gerd Kommer mit "Mieten oder Kaufen") kommt unisono zum Entschluss, dass in ~90% der Fälle mieten sich eher rechnet und ich muss ehrlich sagen: manchmal lasse ich den Gedanken kurz zu, was aus dem ETF-Depot geworden wäre, wenn wir unser ganz anständiges Eigenkapital damals einfach da gelassen hätten. Es ist ein ganz klassisches Depot und in gut fünf Jahren fast 100% im Plus (ich kenne mich aus und bin nicht auf die Belehrungen aus, dass das natürlich eine überdurchschnittliche Entwicklung ist!)

    auf Beförderungsstellen an anderen Schulen/ dem Studienseminar kannst Du Dich natürlich immer bewerben, wenn Du die Voraussetzungen erfüllst.

    Das ist wohl der relevante Teil. Spannend ist nur, wie es mit der dienstlichen Beurteilung aus, wenn du keiner Schule zugeordnet bist. Bei A15ern, die in der Behörde arbeiten, gibt es da klare Regeln. Bei deinem Fall weiß ich es nicht und bin auch gespannt, was andere hier sagen.

    darf sich jemand, der schon A15 hat, auf eine A15-Stelle bewerben?
    Und ist es - in NRW - nicht so, dass es keine Sprungbeförderung mehr geben darf? Dann darf sich kein A13er auf eine A15-Stelle bewerben...

    Ja, Schule und ZfsL werden da getrennt behandelt. Daher ist auch eine "Versetzung" nicht möglich.

    Doch, bewerben darf man sich, sofern es in der Ausschreibung nicht ausgeschlossen ist, aber man muss - so zumindest mein Kenntnisstand - dann die Stufen bis A15 inkl Wartezeit regulär durchlaufen.

    Eigentlich zwei, aber egal. Mit dir habe ich auch gar nicht diskutiert, von daher weiß ich nicht, warum du mich so blöd von der Seite anmachst. Ist nicht mein Problem, wenn du dein Leben nicht auf die Kette bekommst. Ich habe ausschließlich eine Nachfrage gestellt, mehr nicht.

    Also bei allem Respekt vor den guten Beiträgen, die du hier sonst postest: Ein "Wieso?" in dieser Situation ist für mich keine Beteiligung an einer Diskussion und es ist auch weder hilfreich, noch empathisch, noch ist genau verständlich, worauf du abzielst.

    So, noch jemand der dich ungefragt blöd von der Seite anmacht :).

    Ich schreibe jetzt auch nur als Elternteil, das in der (scheinbar) gleichen Situation ist:

    Natürlich muss man das im Einzelfall individuell entscheiden, aber die große Mehrheit derer, die mit in vergleichbaren Situationen mit fünf Jahren eingeschult haben, kommt heute zum Tenor "würde ich nicht wieder tun". Es ist in den wenigsten Fällen total in die Hose gegangen, aber trotzdem war die rückblickende Feststellung meistens, dass ein Jahr Kita (sofern sie denn stattfindet ;)) nicht geschadet hätte.

    Eine befreundete Mutter hat berichtet, dass die Grundschule gar kein Problem war, aber ihre Tochter im Pubertätsalter darunter gelitten hat, immer den anderen hinterher zu hängen (physisch, aber auch im Hinblick auf Interessen etc.).

    Wir haben aber auch noch nicht entschieden, finde das seeehr schwer. Drücke die Daumen! LG

    Geh von einem Fehler der Sachbearbeitung aus. Das zitierte Gesetz schreibt ja explizit, dass die Regelung gilt, wenn man min. ein Kind U18 hat. Die "zwingenden dienstlichen Gründe", die theoretisch dagegen stehen könnten, hat es in meiner Welt noch nie gegeben und würden dir sicherlich nicht über diesen Weg mitgeteilt :).

    Natürlich würde ich trotzdem auch anrufen!

    LG

    Die genauen Zahlen (Einnahmen/Ausgaben….) möchte ich gar nicht weitergeben - Einzelne Posten find‘ ich jedoch tatsächlich sehr interessant, warum sollte man dies denn nicht sagen dürfen?

    Man könnte die Frage auch andersherum formulieren: Wann sonst veröffentlichen gemeinnützige Vereine derartige Daten gegenüber Nichtmitgliedern?

    Auf deine Frage fallen mir konkret nur zwei Beispiele ein:
    - Schutz von Persönlichkeitsrechten (z.B. Finanzierung Klassenfahrt sozial schwacher S und es war in dem Jahr aber nur eine Klasse auf Klassenfahrt und jeder weiß sofort, wer gemeint ist)

    - Sorge vor Neiddebatten. Wenn man Zahlen isoliert präsentiert bekommt, fehlt oft jeglicher Kontext. Vielleicht hat man fünf Jahre lang die Geisteswissenschaften toll unterstützt, in diesem Jahr aber einen Antrag abgelehnt, weil das Geld an die Sportler gehen sollte.

    Das ist jetzt aber einigermaßen an den Haaren herbeigezogen, weil mein Bauchgefühl auch sagt, das geht nicht alle was an... bin gespannt auf weitere Meinungen!

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