Beiträge von Bromme

    Dinge, die ohnehin zur Dienstpflicht gehören, nur dann zu machen, wenn eine Beförderung bekommt, ist einerseits ein bekannter Anspruch von KollegInnen. Vielleicht sollte man sich da den Sinn und Zweck einer Beförderung noch einmal vor Augen halten.

    Die Idee, Beförderungsstellen mit Aufgaben zu verbinden, stammt ja nun wahrlich nicht von den Kollegen im Schulbetrieb. Sie dafür zu kritiseren, dass sie bei diesem Spiel gezwungenermaßen mitmachen, ist schon ziemlich daneben.

    Das wiederum finde ich in dieser Formulierung schwierig, bzw. erfordert es sehr viel Fingerspitzengefühl, da v.a. junge Kollegen häufig noch massiv damit belastet sind, ihren Unterricht und die gewöhnlichen Dienstpflichten in den Griff zu bekommen.

    Ich meinte damit nicht Berufsanfänger. Ich hatte ja auch "junge" noch ergänzt mit "bis jetzt nicht zusätzlich belastete". Es gibt zumindest bei uns durchaus viele Kollegen, die seit Jahren dabei sind, aber keine Beförderung durchlaufen haben und demnach auch keine zusätzliche Aufgabe wahrnehmen. Insbesondere seitdem bekannt ist, dass man sich die A13-Beförderung sparen kann, ging die Motivation dazu merklich zurück. Verständlicherweise.

    "dann gäbe es eben zehn zusätzliche Aufgaben, für die ich andere KollegInnen finden müsste, ohne dass ich ihnen eine spürbare Entlastung dafür gewähren könnte"

    Das ist doch kein Argument dafür, die Aufgabe dann ausgerechnet dem Kollegen zu geben, der in dem Bereich bereits viel geleistet hat und dann ebenfalls keine Entlastung erhält.
    Tatsächlich scheint es mir auch durchaus effizienter zu sein, junge / bis jetzt nicht zusätzlich belastete Kollegen mit solchen Aufgaben zu betrauen, als Kollegen, die bereits langjährig belastet waren und dazu deutlich gemacht haben, dass sie die Aufgabe nicht mehr möchten.

    Die erfragte Alternative ist also:
    Beförderte Kollegen dürfen (nicht müssen!) ihre Aufgaben abgeben und es finden sich im Idealfall neue Kollegen, die es machen möchten oder - im Ernstfall - weist die Schulleitung die Aufgaben Kollegen zu, die noch keine solche Aufgaben gemacht haben und auch nie machen müssen, weil sie ja keine Beförderung durchlaufen müssen.

    Beförderungen wiederum sind zunächst einmal unabhängig von den Aufgaben. Nur werden sinnvollerweise einige der außerunterrichtlichen Aufgaben insbesondere auch auf Funktionsstelleninhaber übertragen. Diese Aufgabenzuweisungen können - bis auf wenige Ausnahmen - später auch verändert werden.

    Das sehe ich anders. Die Beförderung ins erste Beförderungsamt (hier A13) ist mit der Übernmahme einer Aufgabe verbunden. Sie wird in der Stellenausschreibung genannt. Eine zeitliche Befristung, wie lange man diese Aufgabe machen muss, ist (anders als in bspw. BW) nicht vorgesehen.
    Diese Aufgabe kann dann nicht entlastet werden. (BASS: "Die Gewährung von Anrechnungsstunden ist nur zulässig, soweit
    sich die entsprechende besondere Belastung nicht bereits aus einem Beförderungsamt ergibt.")
    Daran erkennt man auch nochmal, dass sich Aufgaben durchaus aus einem Beförderungsamt ergeben.

    Ich verstehe es so, dass die Beförderten, die damals auf A13 befördert wurden und jetzt nicht auf A13Z weiterbefördert werden, offiziell ihre Beförderungsstellen zurückgeben. Damit rutschen sie dann von „A13 im ersten Beförderungsamt“ auf „A13 als Grundbesoldung“ und können im Gegenzug gegen die Rückgabe ihrer Beförderungsämter durchaus verlangen die damit übernommenen Tätigkeiten nicht weiter fortführen zu müssen. Will die Schule diese Aufgaben weiterhin erledigt haben, muss sie sie in Form von Ermäßigungsstunden „vergüten“.

    Das ist absolut plausibel erklärt.
    Es ist im Hintergrund ein etwas kurioser Ablauf. Im Ergebnis bedeutet es aber tatsächlich nichts anderes, als dass man eine Aufgabe, die man einst für eine A13-Beförderung übernommen hat, ab 1.8. abgeben kann ohne in der Besoldung zurückgestuft zu werden - oder eben eine Entlastung dafür erhalten KANN.
    Der Satz: " Will die Schule diese Aufgaben weiterhin erledigt haben, muss sie sie in Form von Ermäßigungsstunden „vergüten“.", trifft nicht ganz zu, da die Schulleitung natürlich auch die Übernahme von Aufgaben anweisen kann, ohne dafür eine Entlastung zu gewähren.

    Äh, nein, das kann nicht von mir stammen, weil ich weiß, dass es nicht genug Entlastungsstunden dafür gibt.

    Hallo Bolzbold!
    Mir ging es gar nicht drum, dass es nicht genug Entlastungsstunden gibt.
    Ich wollte anmerken, dass es gar nicht möglich ist, Aufgaben mit Anrechungsstunden zu entlasten, wenn diese Aufgaben aufgrund einer Beförderung übernommen wurden.
    Ich dachte, das wäre dein Vorschlag. Vielleicht habe ich es falsch verstanden.

    Dann habe ich es vielleicht falsch verstanden. Ich dachte das ist der besprochene Sachverhalt:

    "Heute hatte unsere Schulleitung ein Telefonat mit der Bezirksregierung. Demnach wird es im Sommer bei sieben entsprechenden Stellen insgesamt eine A13Z-Stelle geben. Die übrigen Kolleginnen und Kollegen gehen leer aus, wobei dennoch erwartet wird, dass die Aufgaben weiterhin übernommen werden."

    Dazu hatte Bolzbolddie Idee, dass diese Kollegen, die weiterhin ihre Aufgabe machen müssen, die sie mit der Beförderung nach A13 erhalten haben, dann eben Entlastungsstunden bekommen sollen.
    Das geht aber gar nicht.

    In der Theorie ja. In der Praxis gibt es diese Stunden nicht unbegrenzt.

    Das geht auch in der Theorie nicht. Aufgaben, die für eine Beförderung übernommen wurden, können nicht durch Anrechnungsstunden entlastet werden. Genauso wenig, wie es ein Recht darauf gibt, solche Aufgaben irgendwann abgeben zu dürfen.
    Beides sollte meiner Meinung nach ab 1.8.2026 ermöglicht werden. Kostet das Land noch nicht mal etwas!

    Ich habe bewusst vorsichtig formuliert, dass ich mir nicht sicher bin, wie ich es finden soll, dass Brennpunkte vor Lehrern geimpft werden.

    Klar sind Lehrer in Priogruppe 3. Das kann man aber auch ändern (siehe Grundschule und andere Bundesländer). Meiner Meinung nach hätte das längst erfolgen müssen. Als die Priogruppen gemacht wurden, hat man Schulen bei einer Inzidenz von 30 geschlossen, eine Mutatnete, die sich gut unter Jugendlichen verbreitet, war nicht bekannt und niemand hätte sich träumen lassem, dass Lehrer Virentestungen von Schülern beaufsichtigen müssen.

    Natürlich ist es sinnvoll Menschen in prekären Wohn- und Arbeitsverhältnissen möglichst früh zu impfen. Es ist aber auch sinnvoll Lehrer möglichst früh zu impfen.

    Man kann die Entscheidung nach der bei der Verteilung der Knappheit vorgeagngen wird, durchaus unterschiedlich bewerten.

    Das ist wohl eher eine Entscheidung der Verteilung innerhalb Deines LK/SK. In meinem LK werden Lehrer*innen der SEKI/II seit dem Wochenende geimpft. Vielleicht sind sie in Deinem LK/SK auch noch nicht so weit.

    Der Impfstoff wird bundeslandweise verteilt, und dann weiter an die Kreise und Städte

    Ich weiß noch nicht, wie ich es finden soll, dass mein Bundesland genug Impfstoff hat, um ganze Großstadtteile außerhalb der Priorisierung zu impfen und ich als Lehrer einer weiterführenden Schule noch nicht mal einen Termin ausmachen kann.

    Also für uns passt das vorne und hinten nicht. Unsere Abschlussklassen kommen in voller Stärke jeden Tag. Wenn wir 2x die Woche testen klappt das nicht mit den 72 Stunden. Egal welche Tage man nimmt. Allerdings habe ich von dieser 72 Stunden_Regel auch noch nie etwas gelesen.

    Bei uns ist es wohl etwas anders als bei euch. Bei uns kommen alle Schüler immer (Abschlussklasse). Also keine A- und B-Tage und keine A- und B-Wochen. Ganz wie früher immer alle.

    Aber abgeleitet von den Antworten vermute ich dann mal, dass auch bei uns trotzdem 2x die Woche reicht.

    Ich hatte die Schulmail eigentlich so verstanden, dass diese 2x-testen-Regel für Wechselunterricht gedacht ist.

    Mal kurz zum Verständnis: Schüler müssen ja 2x die Woche getestet werden um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. Gilt das nur bei Wechselunterricht oder reichen 2 Tests auch wenn die Schüler jede Tag in die Schule kommen (so wie unsere 10er)?

    Ich denke, da sollte dann die Schule intern entscheiden.

    Man könnte ja auch interpretieren, dass Abschlussklassen vom wechselunterricht ausgenommen sind, aber dafür in den DU müssen ;)!

    Naja. Eigentlich sind diese Schulmails ja dazu da, einheitliche Regeln vorzugeben. Wenn Spielraum für die Schulen vorgesehen ist, wird darauf in der Regel hingewiesen. Die zu erwartende Formulierung, wenn es so gedacht ist, dass jede Schule es machen soll, wie sie möchte, wäre: "Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt; Abschlussklassen können davon ausgenommen werden."

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