Die Schulleitung sagt ihm nun sinngemäß: Danke für die jahrelange gute Arbeit – du führst diese Aufgaben einfach weiterhin aus. Entlastungsstunden kann es dafür nicht geben, der entsprechende Topf sei leer.
Auch wenn der Topf voll, ist kann der Kollege keine Entlastung erhalten, denn:
"Die Gewährung von Anrechnungsstunden ist nur zulässig, soweit sich die entsprechende besondere Belastung nicht bereits aus einem Beförderungsamt ergibt."
Auch hieran sieht man nochmal, dass sich zugewiesene Aufgaben direkt aus einem Beförderungsamt herleiten und mit ihm verbunden sind.