Lehrer im ersten Beförderungsamt/ Amtszulage / A13 für alle

  • Ich hab noch ein Beispiel aus der Realität und zeigt wie absurd hier gehandelt bzw. nicht gehandelt wird.

    Ort Gesamtschule NRW.

    SEK II Kollege hat vor 4-5 Jahren eine Beförderung erhalten. Tätigkeit Schild. A14

    SEK I Kollege hat ebenfalls vor 4 Jahren eine Beförderung erhalten. Tätigkeit ebenfalls Schild. A13


    Beide arbeiten an der gleichen Schule. Haben vor paar Jahren eine Beförderung erhalten. Erstes Beförderungsamt für die gleiche Tätigkeit.


    Ab Sommer sieht es nun so aus:

    SEK II Kollege bekommt weiterhin für seine Zusatzarbeit A14.

    SEK I Kollege bekommt für seine Zusatzarbeit nix mehr.

    Das Schulministerium will mir nun sagen, der SEK I Kollege kann seine Zusatzarbeit in Zukunft für lau machen. Es gehört ja zu seiner Dienstpflicht oder was auch noch immer. Den SEK II entlohnt man weiterhin mit einer Beförderung.

    SEK I Kollegen können auch an der Gesamtschule A14 erhalten. Das sind jedoch Koordinatorenstellen und sind somit mit einer Revision verbunden, wo der Dezernet vorbeikommt. Es sind keine Abteilungsleiterstellen.

    Diese Koordinatorstellen für SEK I sind sehr rar. Alleine der Aufwand ist schon wesentlich größer. Außer diesen Stellen wird es also für die SEK I Lehrkräfte keine Beförderungsstellen geben.

  • Das Problem ist ja diese "der Laden muss laufen"-Einstellung. Aus Schulleitungssicht ist das nachvollziehbar, es ist ihr Job, den Laden am Laufen zu halten. Aus Sicht der Beschäftigten ist das eine Bankrotterklärung, wenn der "Laden" nur durch massive Mehrbelastung der Kollegen am Laufen gehalten werden kann.

    Eine gute Schulleitung wird hier mit Augenmaß agieren trotz der äußeren Vorgaben. Wenn die Aufgaben bisher allesamt verteilt waren und jetzt "nur" die zusätzliche Bezahlung bei den Beförderungsstellen wegfällt, ist zumindest in diesem Fall keine (zeitliche oder energetische) Mehrbelastung vorhanden.

    Der Laden kann nur dann gut laufen, wenn es dem Kollegium halbwegs gut geht. Insofern ist jede Schulleitung gut beraten, dies als eine der zentralen Aufgaben (und Herausforderungen) zu begreifen.

    Inzwischen kommuniziere ich meinem Schulleiter so etwas sehr deutlich. Er ist Pragmatiker und sieht natürlich, dass es gar nicht anders sein kann. Ich würde mir nur wünschen, dass 1. viel mehr Kollegen das machen würden und 2. dies weiter nach oben (oder außen) kommuniziert würde und so 3. eine kritische Masse an Rückmeldungen über den sehr konkret benannten Qualitätsverfall und seine Gründe bei den Dienstherrn und der Öffentlichkeit ankommt. Reines Wunschdenken natürlich.

    Der Qualitätsverfall ist doch jetzt schon sichtbar, nur speist er sich - noch - aus anderen Quellen und Ursachen. Gleichwohl wird der Qualitätsverfall zu einem heftigen Bumerang, weil dieser früher oder später auch von Eltern und SchülerInnen wahrgenommen wird. Das wird in kleinen Systemen dann schnell zur Existenzfrage. Eine kleine Schule muss ohnehin schon immer mehr strampeln als eine große.

    Ich bin davon überzeugt, dass in der Behörde durchaus das Wissen und das Bewusstsein der Beförderungs- bzw. Besoldungsproblematik vorhanden ist. Dass man ungeachtet dessen aber keine Lösung präsentieren kann oder will, wirkt dadurch umso schlimmer.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich weiß nicht, wie in NRW die Entlastungsstunden definiert sind, von denen ihr hier seitenweise diskutiert. In SH lohnt es sich an Grundschulen gar nicht, überhaupt darüber zu reden. Im Leitungszeiterlass sind Stunden zur Entlastung für Schulentwicklung und Verwaltung vorgegeben. Das sind an meiner Schule sagenhafte 2 Stunden. Dann gibt es noch 1,5 Stunden für digitale Entwicklung. Aber auch das ist ja definiert. Es gibt außer Konrektor und Schulleitung auch keine weitere Funktionsstelle.
    Nicht falsch verstehen: ich finde es absolut richtig, allen Lehrkräften A13 zu zahlen, egal ob GS oder Gym. Auch wenn ich sehe, wieviele Stunden ich in der Woche tatsächlich arbeite, welchen großen Haufen an unterschiedlichen Aufgaben ich zu bewältigen habe und welche Verantwortung ich trage - und das betrifft nicht nur mich, weil ich zu blöd bin, meine Ressourcen gut einzusetzen- dann glaube ich auch, da steht A14 für GS-Schulleitungen in der Einordnung des Besoldungs-Kanons in keinem guten Verhältnis.
    Ich glaube, es müsste viel besser definiert werden, was zu den normalen Dienstpflichten einer Lehrkraft gehört und was zusätzliche Aufgabe ist. Seit der Lehrerdienstordnung von 1951 sind doch ein paar kleine Aufgaben dazu gekommen, die nirgendwo gesammelt benannt werden. Ohne Transparenz und klare Definition führen aber halbgare Besoldungsreformen und unterschiedliche dienstliche Bestimmungen zu Funktionen und Entlastungen an den Schularten zu ganz viel Unzufriedenheit, wie man hier auch sieht.
    Das ist keine einfache Aufgabe, wenn das politisch gelöst werden soll. Wird sicher nicht so schnell gehen…

  • Ab Sommer sieht es nun so aus:

    SEK II Kollege bekommt weiterhin für seine Zusatzarbeit A14.

    SEK I Kollege bekommt für seine Zusatzarbeit nix mehr.

    ... und hinzu kommt: Der SEK I Kollege kann im Sommer noch nicht mal eine Entlastungsstunde erhalten, da er seine Aufgabe für ein Beförderungsamt macht.

  • ... und hinzu kommt: Der SEK I Kollege kann im Sommer noch nicht mal eine Entlastungsstunde erhalten, da er seine Aufgabe für ein Beförderungsamt macht.

    Der "Witz" bei dieser Argumentation liegt durchaus darin, dass hier vor der Anhebung auf "A13 für alle" immer betont wurde, die anderen sollen sich nicht so haben, niemand verliere etwas dabei. Und tatsächlich verliert auch der von dir angesprochene Kollege noch immer nichts. Er führt genau dieselbe Tätigkeit in genau derselben Stufe und zu denselben Konditionen wie vorher aus.

  • Das ist ganz nüchtern betrachtet durchaus korrekt. Allerdings war dieses Argument, keiner verliere etwas, natürlich eher auf die anderen Schulformen bezogen, die schon immer A13 als Einstiegsbesoldung hatten. Und tatsächlich haben die ja auch nichts verloren - außer diejenigen, die wirklich die Gymnasien als "etwas Besseres" sehen.

    Innerhalb des gleichen Systems ist das natürlich eine andere Gemengenlage, aber das ist dir ja sicherlich bewusst.

  • Sieht bei uns nicht anders aus. "Korrekturentlastung" ist mir komplett neu. Wenn es da um die Korrekturen der Abschlußarbeiten geht, wird immer darauf verwiesen, dass die Arbeiten ja im Mai geschrieben werden und die Unterrichtsstunden in den Klassen bis Juli entfallen. Das ist ja auch eine Entlastung.

  • Sieht bei uns nicht anders aus. "Korrekturentlastung" ist mir komplett neu. Wenn es da um die Korrekturen der Abschlußarbeiten geht, wird immer darauf verwiesen, dass die Arbeiten ja im Mai geschrieben werden und die Unterrichtsstunden in den Klassen bis Juli entfallen. Das ist ja auch eine Entlastung.

    Wir bekommen auch keine Entlastung dafür, aber der Unterricht entfällt zumindest nach der Korrektur :D Also für mich passt das schon. Eine Entlastung würde ich trotzdem nicht ausschlagen.

  • Bei uns gibt es auch keine Korrekturentlastung, es gibt ja auch keine speziellen Korrekturfächer. Mündliches Abitur ist im Juli, unsere Schüler haben bis zu diesem Termin Unterricht, Ausfall ist also gering.

    Bei uns gibt es Entlastung für zeitlich definierte Zusatzarbeiten ,,für die Allgemeinheit". Mindestens 72 Zeitstunden pro Jahr für eine Deputatstunde meist deutlich mehr, weil die Stunden auch nicht ausreichen.

    Wenn alles für Korrekturen ausgegeben wird, wer führt dann die Chemiesammlung zuverlässig? Deutschkorrekturen kosten vermutlich nicht mehr Zeit als Chemiekorrekturen und (!) Spüldienst nach Schülerversuchen inkl. Vorbereitung und Aufräumen.

    Bei uns wird zum Glück auch nicht darüber abgestimmt, es wird nachgefragt, wie lange die Aufgabe dauert und dann verteilt.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Das ist ganz nüchtern betrachtet durchaus korrekt. Allerdings war dieses Argument, keiner verliere etwas, natürlich eher auf die anderen Schulformen bezogen, die schon immer A13 als Einstiegsbesoldung hatten. Und tatsächlich haben die ja auch nichts verloren - außer diejenigen, die wirklich die Gymnasien als "etwas Besseres" sehen.

    Innerhalb des gleichen Systems ist das natürlich eine andere Gemengenlage, aber das ist dir ja sicherlich bewusst.

    Kleine Richtigstellung:

    Die Kollegen an anderen Schulformen haben in NRW A13 + Amtszulage von ca 100 Euro pro Monat.

    VG

  • Genau so ist es.!!

    Das kann doch wohl nicht der Ernst sein. Normalerweise sollte das 1. Beförderungsamt für alle dann A14 sein. Dann muss eben das Gesetz oder die Laufbahnverordnung angepasst werden.

    Von mir aus als neues 1. Beförderungsamt für Sek 1 , A14 , im gehobenen Dienst.

    Kann doch theoretisch nicht so schwer sein. Aber praktisch äußert sich die Landesregierung nicht.

  • Bei uns gibt es auch keine Korrekturentlastung, es gibt ja auch keine speziellen Korrekturfächer. Mündliches Abitur ist im Juli, unsere Schüler haben bis zu diesem Termin Unterricht, Ausfall ist also gering.

    Bei uns gibt es Entlastung für zeitlich definierte Zusatzarbeiten ,,für die Allgemeinheit". Mindestens 72 Zeitstunden pro Jahr für eine Deputatstunde meist deutlich mehr, weil die Stunden auch nicht ausreichen.

    Wenn alles für Korrekturen ausgegeben wird, wer führt dann die Chemiesammlung zuverlässig? Deutschkorrekturen kosten vermutlich nicht mehr Zeit als Chemiekorrekturen und (!) Spüldienst nach Schülerversuchen inkl. Vorbereitung und Aufräumen.

    Bei uns wird zum Glück auch nicht darüber abgestimmt, es wird nachgefragt, wie lange die Aufgabe dauert und dann verteilt.

    Vgl. hierzu für NRW die VO zu §93 Abs. 2 SchulG - hier §2 Abs. 5.

    Ich zitiere: aus den VV:
    Die Zuständigkeit für die Verteilung der Anrechnungsstunden im Einzelnen liegt bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Über die Grundsätze, d.h. den allgemeinen Rahmen, für welche Aufgaben und nach welchen Kriterien die Anrechnungsstunden verteilt werden, entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters. Findet der Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters nicht die Zustimmung der Lehrerkonferenz, so unterbreitet sie oder er der Konferenz mit dem Ziel der Einigung einen neuen Vorschlag.

    Das Verfahren bei der Verteilung der Anrechnungsstunden sichert die Beteiligung der Lehrerkonferenz in grundsätzlichen Fragen und trägt gleichzeitig der besonderen Verantwortung der Schulleitung für die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule Rechnung. Wegen der gemeinsamen Verantwortung von Schulleitung und Kollegium für die Schule ist es auf eine Konsensbildung hin angelegt. Dementsprechend soll die Schulleiterin oder der Schulleiter bei ihrem oder seinem Vorschlag Anregungen der Lehrerkonferenz für die Grundsätze berücksichtigen.

    Die Lehrerkonferenz und die Schulleiterin oder der Schulleiter haben bei ihren Entscheidungen im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens die Belastung durch besondere schulische Aufgaben und besondere unterrichtliche Belastungen zu berücksichtigen.
    (Quelle: BASS 2025/2026 - 11-11 Nr. 1 Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG))

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Um das vielleicht nochmal zu erläutern, wir haben uns entschieden diese Brotkrumen lieber konkreten Sonderaufgaben zuzuweisen.

    Das ergibt schon mehr Sinn. Ich dachte einfach nicht verwenden.

  • Bei uns hat das Kollegium dafür abgestimmt, die Korrekturentlastung abzuschaffen. Auf diese 0,x Brotkrumen kann man verzichten.

    Das mag für eure Schule angemessen sein, an Sek I Schulen wäre das extrem mies, ich denke sogar unzulässig.
    D/E-, D/M- oder E/M- Kollegen tragen an diesen Schule eine deutlich höhere Korrekturlast als Kollegen, die nur eins oder gar keins dieser Fächer haben.
    Natürlich sind sie aber in einem Kollegium immer in der Unterzahl und können in einer Abstimmung (wie bei euch) ihre Belange nicht durchsetzen.
    Die BASS verhilft ihnen aber zu ihrem Recht:
    "Die Lehrerkonferenz und die Schulleiterin oder der Schulleiter haben bei ihren Entscheidungen im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens die Belastung durch besondere schulische Aufgaben und besondere unterrichtliche Belastungen zu berücksichtigen."
    Da steht nicht "sollen" oder "können" und auch nicht "oder".
    Und das ist auch gut bedacht, denn im Gegensatz zu besonderen schulischen Aufgaben, kann man seine zwei Korrekturfächern niemals abgeben. Man ist für die Dauer seiner Dienstzeit deutlich mehr belastet.
    Besondere schulische Aufgaben werde ich mit der Zeit auch wieder los.

    Und hier gilt auch nicht der typische Spruch: "Augen auf bei der Fächerwahl". Denn diese Kollegen halten an einer Schule den Betrieb in den Hauptfächern am Laufen und korrigieren das, was andere dann nicht korrigieren müssen.

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