Okay, nehmen wir an, es würde stimmen, dass bei anderen sexuellen Übergriffen als Vergewaltigung die Kleidung mehr eine Rolle spielt, wäre doch meine Schlussfolgerung trotzdem nicht, Mädchen zu sagen, sie sollten 'das' nicht anziehen, - erst Recht nicht über eine Schulordnung, um halbwegs beim Thema zu bleiben - sondern ich würde sie doch versuchen zu empowern.
Beiträge von tibo
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Auf jeden Fall "Sandra Shullmann, eine Psychologin, die auf Belästigung und feindliche Arbeitsumgebungen spezialisiert ist": "Bezüglich sexualisierter Gewalt würde Kleidung daher "keine Rolle" spielen."
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Puh.
Zitat"Die erste Frage, die Vergewaltigungsopfer häufig stellen, ist 'Warum ich?' Es ist ein menschliches Bedürfnis, eine Erklärung für Ungerechtigkeit zu finden und sich von dem Gefühl zu distanzieren, dass das Leben von Zufälligkeiten bestimmt wird", erklärt Sandra Shullmann, eine Psychologin, die auf Belästigung und feindliche Arbeitsumgebungen spezialisiert ist, gegenüberYahoo Lifestyle.
"Die weibliche Kleidungswahl wurde lange dafür benutzt, sexualisierte Gewalt zu entschuldigen, wenn man sich aber die Datenlage ansieht, warum Menschen vergewaltigen, erweist sich das als nicht stichhaltig", sagt Shullmann. "Eine Studie hat gezeigt, dass Vergewaltiger Kleidung als Begründung für ihre Taten herangezogen haben, tatsächlich aber haben die Opfer eine Bandbreite von offenherzig bis hin zu Schneeanzügen getragen. Das sind Argumente, die dafür benutzt werden, die Verantwortlichkeit von Kontrolle und Macht vom Täter auf das Opfer zu übertragen." Bezüglich sexualisierter Gewalt würde Kleidung daher "keine Rolle" spielen.
Und jetzt alle: Kleidung spielt bei sexuellen Übergriffen keine Rolle. Kleidung spielt bei sexuellen Übergriffen keine Rolle. Kleidung spielt bei sexuellen Übergriffen keine Rolle. Können wir also bitte heute damit aufhören, schon Kindern diese Erzählungen weiterzugeben?
Ich empfehle die Ausstellung "Was ich anhatte...".
Außerdem ist betreibst du, Susannea , Othering. Sexuelle Gewalt ist leider in allen Kulturen verbreitet und bittere Normalität.
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Naja, die Kinder müssen ja auch zur Schule kommen und auch bei uns in der Grundschule mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, da ist die Sorge um die Sicherheit schon berechtigt.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass man aufpassen muss, bei dem Thema keine Schuldumkehr zu betreiben. Schuld an sexuellen Übergriffen ist immer die sexuell übergriffige Person. Darüber hinaus stimmt es, soweit ich weiß, einfach auch bei statistischer Betrachtung nicht, dass Menschen dann sexuell belästigt werden, wenn sie sich freizügiger kleiden - Menschen werden in allen möglichen Klamotten sexuell belästigt. Es liegt eben an den belästigenden Personen. Ganz davon abgesehen, dass Gewalt sehr häufig im häuslich-familiären Umfeld geschieht.
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Bei meinen Grundschüler ist mir das egal, obwohl ich mir zuweilen schon Gedanken um manche Mädels in hautengen Leggings und bauchfreien Tops mache bezüglich ihrer Sicherheit.
Man kann ja auch zu allem berechtigt sagen, dass es einem nicht gefällt. Das ist dann eben Geschmackssache. Sorgen um dir Sicherheit würde ich mir dann aber eher wegen Jungs machen, die sexistische und übergriffige Verhaltensweisen vielleicht schon in der Schulzeit zeigen.
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Ich habe es schon zum Thema Inklusion gesagt: Es zeigen sich hier ganz verbreitet die Versuche der Machterhaltung der Mehrheitsgesellschaft bzw. der privilegierten Gesellschaft, derer die Lehrkräfte größtenteils angehören. Viele Schüler*innen gehören dieser nicht an. Minderheiten und weniger privilegierte Menschen integrierten sich in den letzten Jahrzehnten so erfolgreich, dass sie nun mehr vom Kuchen haben wollen und dann kommt es zu Konflikten. Schule als Abbild der Gesellschaft spiegelt das besonders wider, weil die Machtunterschiede hier teilweise besonders groß sind und sich gleichzeitig zunehmend ein Druck zur Demokratisierung und Mitbestimmung entwickelt.
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Puh, sachlich war die Fraktion um Susannea und Wolfgang Autenrieth aber schon länger nicht mehr. "Das war schon immer so, ich will das so und wenn es jemand anders macht, wird er schon sehen, was er davon hat." Nein, das ist nicht sachlich. Da geht es nur um Macht und Deutungshoheit.
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Natürlich widerspricht es deiner Aussage nicht. Du hast aber einen Sachverhalt verkürzt dargestellt um das Vorgehen zweier Parteien zu verurteilen.
Und ja, Verfahren kann man ändern. Ich sehe aber bei zwei AfD-Richtern (bei 38 Richtern insgesamt) keine Gefahr die eine Änderung nötig macht. Kann man anders sehen, ich fürchte aber, dass das wieder nur die AfD stärkt.
Es war eine Zusammenfassung der Causa in Bayern als Beispiel für die Notwendigkeit der Stärkung der demokratischen Institutionen gegen rechtsextremen Einfluss. Eine Kürzung ist nunmal das Wesen einer Zusammenfassung, und der Teil, den du in deiner Darstellung weggelassen hast, nämlich, dass die CSU und die Freien Wähler durchaus eine Wahl und eine Möglichkeit zur Verhinderung dieses Dilemmas hatten, zeigt mMn, dass die Darstellung nicht verkürzt war.
Dass eine Stärkung demokratischer Strukturen gegen die AfD die AfD stärken würde, ist eine kühne wie in letzter Zeit leider verbreitete These. Man kennt sie als Argument gegen die Massenproteste gegen die AfD und den Rechtsextremismus: https://steadyhq.com/de/janskudlare…ae-a46195f45637
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Framing.
In Bayern werden die ehrenamtlichen Verfassungsrichter en bloc gewählt. Das war eine Liste, auf der jede im Landtag vertretene Fraktion gemäß ihres Gewichts Kandidaten nominieren konnte. Es war gar nicht möglich, gezielt die AfD-Kandidaten nicht zu wählen. Entweder man wählte alle 15 Kandidaten (darunter von der SPD und Grünen Nominierte) oder man wählte eben keinen. Das hätte aber die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts verhindert.
Natürlich kann man sagen, dass der Staat seine Gesetze und Verordnungen nicht ernstnehmen muss, wenn es gegen einzelne politische Gruppen geht. Nur rechtsstaatlich ist genau das nicht.
Im Übrigen waren die beiden Kandidaten der AfD auch davor schon, nämlich seit 2018, ehrenamtliche Verfassungsrichter in Bayern.
Derailing.
Deine Ausführungen widersprechen meiner Aussage gar nicht. Die CSU und Freien Wähler haben AfD-Kandidat*innen als ehrenamtliche Richter*innen in Landesverfassungsgericht gewählt. Grüne und SPD haben gegen die Liste gestimmt, das war also durchaus möglich.
Zitat von Hannah Arendt„Freiheit besteht nicht darin, tun zu können, was wir wollen, sondern nicht tun zu müssen, was wir nicht wollen."
Die Grünen haben in der letzten Legislaturperiode übrigens einen Vorschlag eingereicht, das Verfahren entsprechend zu ändern, weil das Problem bekannt war. CSU und Freie Wähler haben den Vorschlag abgelehnt und sich ohne eine eigene konstruktive Lösung bis heute zu implementieren selbst in dieses Dilemma gebracht.
Um den Bezug zu meinem Beitrag wieder herzustellen: Ignoranz oder Kalkül der konservativen Parteien gegenüber dem Rechtsextremismus?
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Die Rechte von Migrantinnen und Migranten sind durch die Bundesverfassung geschützt, da kann die SVP gerne meinen, was sie will.
Da passt es, dass das Bundesverfassungsgericht in Deutschland unlängst Ziel der AfD ist, in Bayern mit den Stimmen der CSU und den Freien Wählern bereits ehrenamtliche Richter*innen der AfD in das Landerverfassungsgericht gewählt wurden und nun - nach erstem Widerstand der Union - doch eine Grundgesetzänderung mit Unterstützung der Union und den Ampel-Parteien das Bundesverfassungsgericht stärken soll bzw. muss.
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Ach ja, was denn? Hört doch mal auf mit eurem bedeutungsschwangeren Geschwätz.
Die AfD und z.B. der hier genannte Sellner als rechtsextreme Akteure und internationales Netzwerk wollen Schritt für Schritt zurück zu einem irgendwie biologischen Volksbegriff. Damit hat eine Staatsbürgerschaft, die genau daran nicht hängt, nichts zu tun. Deswegen wollen sie die Staatsbürgerschaft aushöhlen. Es ist eine Strategie Rechtsextremer, die Forderungen und Maßnahmen immer weiter zu verschärfen. Das zeigt die Entwicklung der AfD im letzten Jahrzehnt. Es wird erst die doppelte Staatsbürgerschaft angezeifelt, dann die detusche Staatsbürgerschaft von Menschen mit Migrationshintergrund und irgendwann ist man bei 'einem reinen biologischen Volk' und alle, die nicht dazugehören, verlieren ihre Rechte. Niemand sollte sich täuschen, dass dieser Verlust der Rechte sich nur auf vermeintliche Ausländer bezieht. Der Verlust der Rechte breitet sich dann immer weiter aus von Arbeitslosen bis irgendwann politischen Gegnern. Ein aktuelles Beispiel ist die Bezahlkarte für Flüchtlinge, die jeglicher sachlichen Grundlage entbehrt und den Staat mehr kostet als spart, aber bei der Politiker*innen der CDU jetzt schon die Ausweitung auf Arbeitslose fordert. In der Schweiz ist die SVP ganz vorne mit dabei, die Rechte von Menschen mit Migrationshintergrund in Frage zu stellen. Es ist entweder Ignoranz oder Kalkül.
Konservative Politik, die also an der Entrechtung anschließt, im Windschatten der Rechtsextremen mitläuft und anfangs weiche Forderungen übernimmt, stärkt rechtsextreme Akteure. Konservative Politik, die diese Gefahr nicht erkennt oder erkennen will, hat bereits einmal die vollkommene Implosion der Demokratie in Deutschland ermöglicht. Wer das nicht versteht und diese Entwicklung der AfD aber auch der Union momentan nicht sieht, bezeichnet dann vielleicht die Mahnung der Geschichte als "bedeutungsschwangeres Geschwätz":
Wehret den Anfängen!
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Ich glaube eher, dass du da was verpasst hast. Die Idee, deutschen Staatsbürgern den Pass wieder zu entziehen um sie des Landes zu verweisen, sofern eine zweite Staatsbürgerschaft gegeben ist, kam auch in Teilen der CDU/CSU auf. Und ich schrieb bereits vor mindestens 30 Seiten, dass es diese Möglichkeit in der Schweiz z. B. schon lange gibt. Wir diskutieren gerade mal wieder darüber nachdem ein tunesisch-schweizerischer Doppelbürger in Zürich einen jüdischen Mitbürger mit dem Messer attackiert hat. Dass wir überhaupt darüber diskutieren und es nicht einfach passiert liegt nur daran, dass es sich um einen 15jährigen handelt. Ich bin übrigens dafür. Der wird schon irgendwas an Verwandtschaft in Tunesien haben, da kann er ja dann sein.
Das sagt mehr über die CDU/CSU, dich und die Schweiz aus als anders herum.
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Ich habe in der Lesewoche dieses Jahr Das kleine Gespenst in der zweiten Klasse gelesen. Es gibt eine schöne neue Reihe vom Thienemann-Verlag, Kleine Lesehelden, in welcher u.a. Das kleine Gespenst in einer vereinfachten Ausgabe erschienen ist. Für die leistungsstärkeren Kinder habe ich die Schulbuchausgabe zur Differenzierung bestellt. Ich habe mir wegen des Covers die 100-Jahre Sonderausgabe bestellt. Bei uns in Klasse 2 ist das Ziel noch Leseflüssigkeit und Lesemotivation. Wir haben das Buch also mit verschiedenen Laut-Lese-Methoden durchgelesen, immer wieder mit den Bildimpulsen die Geschichte nacherzählt und dazu gemalt, gebastelt, gespielt [Anzeige] und gespielt [Anzeige]. Der Verlag liefert passend und kostenlos Begleitmaterial, das aber mMn nur partiell geeignet ist - vor allem in Klasse 2.
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Das Thema kommt doch auch alle Jubeljahre. MMn ist diese Diskussion ein weiterer guter Beleg für den Adultismus in der Schule und auch für den aktuellen Generationenkonflikt. Solche Kleiderordnungen widerstreben mir außerdem, weil es die Individualität und Diversität der Menschen an den Schulen versucht einzuengen. Rechtlich ist es selbstverständlich auch hochgradig fragwürdig:
Kleiderordnung ist nur als Empfehlung zulässig
Daran bestehen nach Ansicht verschiedener Rechtswissenschaftler erhebliche Zweifel. "Es gibt keine Grundlage für ein individuelles Verbot. Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig", sagte etwa Professor Hinnerk Wissmann, Hochschullehrer von der Uni Münster, der Deutschen Presse-Agentur. Die Schulkonferenz könne in Fragen der Kleiderordnung eine Empfehlung aussprechen – mehr aber auch nicht.
Ähnlich sieht es Prof. Dr. Markus Ogorek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln, der die Rechtslage gegenüber LTO näher erläutert. Demnach gibt es zwar eine gesetzliche Grundlage für eine schulische Kleiderordnung, diese legitimiere aber nicht zum Unterrichtsausschluss: "Gemäß § 42 Abs. 8 SchulG NRW kann die Schulkonferenz Regelungen für eine einheitliche Schulkleidung vorsehen, sofern auch die Schülervertreter zustimmen. Diese Befugnis beschränkt sich bereits nach dem Wortlaut des Gesetzes allerdings auf 'Empfehlungen' für bestimmte Bekleidungsregeln, nicht aber lässt sie Verpflichtungen zu. Mit dieser milden und auch in anderen Bundesländern bekannten Regelung versucht man, einen Ausgleich zwischen dem staatlichen Erziehungsauftrag aus Art. 7 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) der Schüler herbeizuführen", so Ogorek.
Mit anderen Worten: Grundsätzlich dürfen keine Anordnungen oder Maßnahmen gegenüber Schülern ergehen, "die der gesetzlich alleinig zulässigen ‘Empfehlung’ für bestimmte Kleidung nicht folgen", erklärt der Juraprofessor.
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Ich nutze das Handbuch "Compasito - Menschenrechtsbildung für Kinder" und kann es sehr empfehlen. Es gibt alle Aktivitäten auch online: https://www.compasito-zmrb.ch/compasito/grundlagen/kinderrechte/
Ansonsten gibt es kostenloses Material von UNICEF u.a. die Kinderrechte selbst in kindgerechter Ausgabe. Das folgende Video ist Teil jeder Reihe zu den Kinderrechten bei mir:
. Außerdem gibt es sehr schöne wie passende Kinder- und Bilderbücher zu Facetten des Themas oder einzelnen Kinderrechten wie "Der geheimnisvolle Koffer von Herrn Benjamin" (Einführung und Ursprung von Menschenrechten) oder "Malala: Für die Rechte der Mädchen" (Recht auf Bildung, Recht auf Gleichberechtigung).Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.Ein ganz wichtiger Tipp zur Umsetzung: Vom Nahen zum Fernen, damit man keine Vorurteile verbreitet (dass in Deutschland alles tiptop wäre und in afrikanischen Länder alles problematisch).
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Ich finde es gibt einige gute Argumente gegen die bindende Schulformempfehlung und diese wurden hier auch schon genannt. Mit dem Fokus der Bildungsgerechtigkeit kann man auch für die bindende Schulformempfehlung argumentieren - dann aber mit einem Haken: Die Herkunftseffekte beim Übergang zeigen laut Aladin El-Mafaalani, dass die Empfehlungen der Lehrkräfte insgesamt fairer sind, als die Entscheidungen der Eltern aus benachteiligten Familien oder Familien mit Migrationsgeschichte. Möchte man eine bindende Empfehlungen für bessere Bildungschancen einführen, muss die Empfehlung auch wirklich bindend in alle Richtungen sein. Kinder aus benachteiligten Familien werden entgegen der Gymnasialempfehlung häufiger an Realschulen angemeldet, während Kinder aus privilegierten Familien häufiger am Gymnasium angemeldet werden, obwohl sie eine Realschulempfehlung haben. Beides sollte dann nicht mehr möglich sein.
Zitat von Aladin El-Mafaalani: Mythos BildungDie Entscheidungen der Eltern verstärken nämlich die herkunftsbedingten Unterschiede weiter. Genau genommen ist das Lehrerurteil sogar fairer als das Elternhandeln. (...) Interessanterweise stellt die Übergangsempfehlung selbst dort, wo sie verbindlich ist, lediglich eine Obergrenze dar. Kinder mit einer Realschulempfehlung dürfen nicht auf das Gymnasium, Kinder mit einer Gymnasialempfehlung können aber an einer Realschule angemeldet werden. Dieses Nach-unten-Abweichen wird von Arbeiterfamilien tatsächlich häufig praktiziert, von akademisch gebildeten Eltern nicht.
So oder so müsste es mehr Sensibilisierung für das Thema Schulformempfehlung und -beratung bei Kindern aus benachteiligten Familien geben. Im Buch Mythos Bildung wird zum Beispiel auch erklärt, dass weiche Kriterien wie Einstellung zum Lernen und Familienhintergrund Bildungsungerechtigkeit beim Übergang verstärken und das vermeintliche Leistungsprinzip dabei konterkarieren:
Zitat von Aladin El-Mafaalani: Mythos BildungSelbst das KMK gibt vor, weiche Kriterien wie Fleiß und Einstellung zum Lernen in die Empfehlung einfließen zu lassen, sodass nicht allein die Leistung entscheidet. Das entspricht aus habitustheoretischer Sicht dem Matthäus-Prinzip: 'Wer hat, dem wird gegeben' bzw. 'wer es schwieriger hat, dem wird noch weniger gegeben'.
Spannend auch die Perspektive, die El-Mafaalani bezüglich der Unterstützung in der Familie gibt: Nehmen wir den hypothetischen Fall von zwei Kindern mit gleich guter Leistung an der Schwelle zwischen Realschul- und Gymnasialempfehlung, wobei ein Kind aus einer Familie mit weniger und ein Kind aus einer Familie mit mehr Unterstützung kommt. Dann neigt man vielleicht erstmal dazu, dem Kind mit mehr Unterstützung aufgrunddessen eher die Gymnasialempfehlung zu geben. Die andere Perspektive ist aber eben, dass das Kind mit weniger Unterstützung zuhause mehr unausgeschöpftes Potenzial besitzt, als das Kind mit Unterstützung, das in der vierten Klasse schon Nachhilfe in Deutsch und Mathe bekommen hat, um es auf das Gynasium zu schaffen.
Das Buch kann ich insgesamt wirklich sehr empfehlen. Die Bildungsexpansion, die vermeintlich zu einem Niveauverlust geführt hat, wird darin als eine der erfolgreichsten Maßnahmen für mehr Chancengleichheit beschrieben und das Paradox, das zu dieser Bewertung des Niveauverlusts führt, dass alle schlauer werden und keiner es mitbekommt, erklärt.
Bezüglich des Erziehungsauftrag möchte ich ergänzen, dass Schule und Eltern nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts schon - je nach Definition des Wortes - gemeinschaftlich verantwortlich für die Erziehung sind:
Im Bereich der Schule treffen Erziehungsrecht und Erziehungsverantwortung der Eltern auf den Erziehungsauftrag des Staates. Dieser Auftrag ist dem elterlichen Erziehungsrecht nicht nach-, sondern gleichgeordnet. Soweit die Kinder Schulen besuchen, ist ihre Erziehung gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule. Sie ist in einem sinnvoll aufeinander bezogenen Zusammenwirken zu erfüllen. Der Staat muss daher in der Schule die Verantwortung der Eltern für den Gesamtplan der Erziehung ihrer Kinder achten und für die Vielfalt der Anschauungen in Erziehungsfragen so weit offen sein, wie es sich mit einem geordneten staatlichen Schulsystem verträgt. Die dafür notwendige Abgrenzung von elterlichem Erziehungsrecht und staatlichem Erziehungsauftrag ist Aufgabe des Gesetzgebers
Das finde ich vor allem wichtig bei der Aufgabe der Schule, Kindern verschiedene Weltanschauungen zu eröffnen bzw. Aufklärung betreiben zu können. Den Zusammenhang zur Schulformempfehlung verstehe ich aber nicht.
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Dass usführliche Korrekturen sind im Sinne der Arbeitszeit und unter Berücksichtigung derer Wirkungen für das Lernen nicht sinnvoll sind, kann auch die Bildungswissenschaft bestätigen:
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Hier eine ganze Ausgabe der Fachzeitschrift Grundschule Sachunterricht zum Thema aufbereitet für die Grundschule auch mit einem Artikel über den Zugang durch Zeitzeuginnenberichte der Edelweißpiratin Gertrud Koch: https://www.friedrich-verlag.de/friedrich-plus…ozialismus-6098
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Der Lehrplan im Sachunterricht ist da sehr offen. Wir hatten im Studium ein ganzes Seminar zum Thema Nationalsozialismus in der Grundschule und es gibt dazu einige Theorie- und Praxisbeiträge, wenn man Nationalsozialismus im Sachunterricht googlet. In der vierten Klasse habe ich jetzt schon dreimal Ausschnitte aus der Graphic-Novel-Ausgabe des Tagebuchs der Anne Frank im Rahmen einer solchen Unterrichtsreihe vorgelesen. Entsprechend würde ich empfehlen, mich in die Richtung Graphic Novels mal umzuschauen, ich meine, es gibt auch eines zu Sophie Scholl. Zu Inhalt und Eignung könnte ich da allerdings wenig sagen.
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Mit deinem vehementen Fordern der richtigen Einstellung erwischst du auch diese Lehrkräfte. Und sie fühlen sich verhöhnt.
Deswegen habe ich mehrfach geschrieben, dass ich die Bedingungen ebenso kritisiere und nicht schönreden möchte. Deswegen habe ich mehrfach geschrieben, dass nicht alle sich den Schuh anziehen müssen. Deswegen habe ich mehrfach geschrieben, dass ich an genau einer solchen Schule und solchen Bedingungen arbeite und ein solchen Idealismus einbringe und mir diese Kritik deswegen aus der Perspektive herausnehme. Deswegen habe ich mehrfach geschrieben, dass ich am Anfang dieser Diskussion sehr konkret diejenigen kritisierte, die Inklusion ablehnen und Separation zugunsten der Mehrheitsgesellschaft offen befürworten, weil sie nichts ändern wollen oder Inklusion und die Förderung von ressourcenärmeren Kindern weniger wichtig als die Forderung der leistungsstärksten finden. Diese Einstellungen sind zu verbreitet und deswegen sind wir als Lehrkräfte Teil und Faktor eines trägen Systems - nicht nur bezogen auf Inklusion.
Größer gedacht sind wir auch Teil der Gesellschaft und auch in der Gesellschaft ist Inklusion leider noch nicht so weit, wie sie sein sollte. Es ist unwahrscheinlich, dass ein so großer Berufsstand wie der unsere da eine Ausnahme bildet. Das ist bei ähnlich großen Systemen wie bei der Polizei ähnlich: Berechtigte Kritik wird da schnell reflexhaft zurückgewiesen.
Und ich habe auch schon gesagt, dass man sich insbesondere hier im Forum nicht beschweren darf, dass es auch mal Kritik gibt, ist man da doch sehr schnell vorne mit dabei, wenn es um Kritik an Richter*innen, der QA, Bildungswissenschaftler*innen, Schüler*innen oder Student*innen geht. Da es hier ein geschlossenes System ausschließlich für Lehrkräfte ist, bildet man dahingehend eine gewissermaßen perspektivenbeschränkte (rein deskriptiv gemeint) Bubble. Auf der anderen Seite ("in der freien Wirtschaft") fließt dann schnell Milch und Honig.
Ja, bestimmt bedingen sich a) und b) auch gegenseitig, dennoch finde ich, dass man die Ablehnung hinterfragen muss und es zu leicht ist, sich darauf zu berufen, dass die Einstellung der Lehrkraft positiv zu sein hat.
Ich finde die Differenzierung gut und stimme zu, dass a) und b) sich bedingen und dass man die Ablehnung hinterfragen muss, aber auch Lehrkräfte ihre Ablehnung reflektieren müssen. Das war genau eine meiner Eingangsfragen, inwiefern diese persönlichen Einstellungen nicht auch auf die professionelle Arbeit ausstrahlen. Die Einstellung zur Inklusion hat nämlich Auswirkungen auf Unterricht und Schulentwicklung. Und auch auf die eigene Belastungswahrnehmung.
Das sind aber Sachen, die hier von mehreren User*innen negiert bzw. meine Aussagen dahingehend absichtlich falsch verstanden oder falsch dargestellt oder ins Lächerliche gezogen wurden.
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