Rückkehr zur bindenden Grundschulempfehlung in BaWü

  • Es sollte im Übrigen nicht vergessen werden, dass das Ablehnen einer bindenden Grundschulempfehlung ganz oft in der Praxis zu einer bindenden Elternempfehlung führt. In der Heterogenität die es quer durch alle Elternhäuser gibt: Trauen wir wirklich allen Eltern zu, dass sie eine fundierte Entscheidung entsprechend der Stärken und Schwächen im Sinne ihrer Kinder treffen können?

  • Ich war viele Jahre entschieden gegen die verbindliche Grundschulempfehlung, sehe das mittlerweile aber total anders. Ich finde es nun richtig, dass verbindlich vorgeschrieben wird, auf welche Schulart es nach der 4. Klasse geht. Habe zu viele SchülerInnen mit Hauptschulempfehlung erlebt, die sich am Gymnasium bis in Klasse 7 quälen und dann nach Jahren voller Misserfolg "abgeschult" werden. Diese Misserfolge muss man Kindern doch ersparen. Als (zum Glück ehemaliger) Gymnasiallehrer an der GMS muss ich auch sagen, dass ich mittlerweile homogene Lerngruppen schlicht für erfolgreicher halte. Und die Verbindlichkeit der GS-Empfehlung schafft nunmal in jedem Bereich wesentlich homogenere Gruppe.

  • Es sollte im Übrigen nicht vergessen werden, dass das Ablehnen einer bindenden Grundschulempfehlung ganz oft in der Praxis zu einer bindenden Elternempfehlung führt. In der Heterogenität die es quer durch alle Elternhäuser gibt: Trauen wir wirklich allen Eltern zu, dass sie eine fundierte Entscheidung entsprechend der Stärken und Schwächen im Sinne ihrer Kinder treffen können?

    Anders formuliert plädierst du an der Stelle für eine Entmündigung von Eltern im Bereich bestimmter elterlicher Rechte, weil du zumindest so viele von ihnen für unfähig erachtest sinnvolle Entscheidungen für ihre Kinder zu treffen, dass du das Risiko nicht weiter eingehen möchtest.


    Wo würdest du dann die Grenze ziehen, ab wann Eltern gerade noch schwachsinnige oder zumindest unzureichend fundierte Entscheidungen treffen dürfen für ihre Kinder, sprich ab wann erachtest du diese gerade noch für mündig genug und ab wann nicht mehr: Nutellabrot als Vesper noch zumutbar? Verweigerung der Anteilnahme am Sexualkundeunterricht bereits zu riskant? Dem Kind beibringen, dass Ausländer raus müssten ein Grund für den Entzug weiterer elterlicher Rechte? Eltern mit IQ nur knapp über 80 generell die elterlichen Rechte entziehen?


    Ja, manche Eltern urteilen mehr basierend auf ihren Gefühlen oder auch Zukunftswünschen für ihre Kind bei der Schulwahl, das gilt aber für eine Menge anderer demokratischer Rechte (Wahlrecht, Meinungsfreiheit,…) ganz genauso. Deine Argumentation ist insofern zumindest einmal schwierig und kann weitere Probleme aufwerfen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Eltern haben per Gesetz Mitbestimmung bei der Erziehung ihrer Kinder - das kann und will auch keiner ihnen wegnehmen, solange das generelle Wohl der Kinder nicht gefährdet ist. Eine gleichberechtigte Erziehung von Kindern bedeutet, dass Eltern darauf vertrauen können, dass im schulischen Bereich Lehrkräfte die richtigen Entscheidungen treffen, und im Gegenzug die Lehrkräfte darauf vertrauen können, dass im außerschulischen Bereich Eltern die richtigen Entscheidungen treffen. Berechtigte Einwände können und sollen vom anderen Partner (Ich deute hier die Erziehung von Kindern als partnerschaftliche Aufgabe im Sinne des GG.) jederzeit möglich sein.

  • Eltern haben per Gesetz Mitbestimmung bei der Erziehung ihrer Kinder

    Gesetzlich haben Eltern das Recht (und die Pflicht) darauf, ihr Kind zu erziehen (unter anderem), nicht nur darauf, mitzubestimmen.

    Zitat

    Eine gleichberechtigte Erziehung von Kindern bedeutet

    In der Erziehung von Kindern sind Eltern und Lehrer nicht gleichberechtigt. Wie kommst du auf die Idee?

    Zitat

    Berechtigte Einwände können und sollen vom anderen Partner (Ich deute hier die Erziehung von Kindern als partnerschaftliche Aufgabe im Sinne des GG.) jederzeit möglich sein.

    Die Erziehung von Kindern ist keine partnerschaftliche Aufgabe von Staat und Eltern. Wie kommst du darauf?

  • mit 13 Jahren und nur am Oberstufenzentrum

    „nur“? Vielleicht habe ich schief geschaut, aber auf einer Übersichtskarte der IHK habe ich knapp 50 von diesen Zentren gezählt. Und so groß ist BB ja nicht.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • „nur“? Vielleicht habe ich schief geschaut, aber auf einer Übersichtskarte der IHK habe ich knapp 50 von diesen Zentren gezählt. Und so groß ist BB ja nicht.

    Ja, das ist trotzdem eben was anderes als am Gymnasium, zumindest, wenn du dich damit auf Ausbildungsplätze bewirbst.

  • Gegenfrage: Wie viele Gymnasien gibt es denn in BB? Sehr viel mehr dürften das doch nicht sein.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Gegenfrage: Wie viele Gymnasien gibt es denn in BB? Sehr viel mehr dürften das doch nicht sein.

    Nochmal, es geht nicht um die Anzahl, sondern um die Wertigkeit bzw. das Ansehen der Schulen und doch, es gibt ungefähr doppelt so viele Gymnasien in Brandenburg.

    78 + 26

  • Ja, das ist trotzdem eben was anderes als am Gymnasium, zumindest, wenn du dich damit auf Ausbildungsplätze bewirbst.

    Das stimmt. Es wird von Unternehmen erfahrungsgemäß eher als positiv bewertet, wenn Bewerber bereits Vorwissen aus dem beruflichen Gymnasium mitbringt.

  • Art 6 (2) und Art 7 (1) GG

    Da steht nicht, dass die Erziehung gemeinschaftlich erfolgt. Wie kommst du darauf?

    Du solltest wirklich aufhören, zu versuchen, mit dem Grundgesetz zu argumentieren. Deine Trefferquote geht gegen 0.

  • Sagen wir so: die Rahmenbedingungen könnten verbessert werden.

    Ich hatte eine 5. Klasse in Deutsch (Gym, BaWü). In dieser Klasse:


    - Schüler, die sehr wenig Wortschatz haben und nur eine einfache Syntax, Wortfindungsschwierigkeiten

    Bsp: "Odysseus geht auf Meer" (gemeint war: Odysseus schwamm durch die Meeresfluten (o.Ä.)

    => Elterngespräche à la "Ihr Kind sollte viel lesen, um Wortschatz aufzubauen" laufen da oft ins Leere, die

    Kinder haben keine Lese- und Sprechkultur gehabt, um sich sprachlich zu entwickeln (aber oft eine ausgeprägte

    Tablet- und TV-Kultur)


    zusammen mit Schülern


    - die eine dem Alter angemessene sprachliche Entwicklung durchlaufen haben und in Klasse 5 Gymnasium so richtig

    durchstarten wollen


    Wenn 30 unterschiedliche Köpfe in solch einer Lerngruppe zusammensitzen, ist es quasi unmöglich, allen gerecht zu werden.

    Die hochgelobte Binnendifferenzierung ist eine hübsche Phrase, die bei 30 Köpfen pro Stunde nicht funktioniert, egal, wie

    oft die Fachleiter der Schulaufsicht dies anpreisen. Vor allem nicht, wenn Kolleg*innen ein volles Deputat haben und 6 solcher

    Klassen stemmen müssen. Und vor allem auch nicht, wenn Teilzeitdeputatler*innen dann ihre freigewordene Zeit in unbezahlte

    U.vorbereitung stecken.


    Im Endeffekt ist das Resultat ein Niveauverlust und eine Aufweichung des Bildungsplans.


    Ich habe schon seit Längerem eine Idee, wie das gehen könnte:

    Kinder, die trotz fehlender G.empfehlung aufs Gymi gehen wollen, die sollten in den gebundenen Ganztag und die Eltern müssten

    Verpflichtungen eingehen: Verpflichtung zur Förderung => Leseförderung, Sprachförderung usw.


    Nur: wo ist der gebundene Ganztag in BaWü? Richtig, nirgendwo am Gymnasium.


    Ggf. könnte man schon ganz unten anfangen und eine Kindergartenpflicht einführen - aber bevor das geschieht, sollte man erstmal

    den Beruf der frühkindlichen Pädagoge*innen so aufwerten (finanziell etc.), dass er den Zulauf gewinnt, der nötig wäre.


    Aber da Politik von Legislatur zu Legislatur läuft und mit dem Thema keine Wähler zu gewinnen sind, wird sich daran auch nichts

    ändern.

    • Offizieller Beitrag

    was mich bei einer verbindlichen GS-Empfehlung stört, ist der (Eltern-) Hype, der dann spätestens in Klasse 4 beginnt, damit das Kind ja aufs Gymnasium oder auf die Realschule kommt.
    Eines der Dinge, die ich am bayerischen System ganz furchtbar finde, auch wenn dort de iure die Empfehlung heute nicht mehr zu 100% bindend ist.

  • Ich finde es gibt einige gute Argumente gegen die bindende Schulformempfehlung und diese wurden hier auch schon genannt. Mit dem Fokus der Bildungsgerechtigkeit kann man auch für die bindende Schulformempfehlung argumentieren - dann aber mit einem Haken: Die Herkunftseffekte beim Übergang zeigen laut Aladin El-Mafaalani, dass die Empfehlungen der Lehrkräfte insgesamt fairer sind, als die Entscheidungen der Eltern aus benachteiligten Familien oder Familien mit Migrationsgeschichte. Möchte man eine bindende Empfehlungen für bessere Bildungschancen einführen, muss die Empfehlung auch wirklich bindend in alle Richtungen sein. Kinder aus benachteiligten Familien werden entgegen der Gymnasialempfehlung häufiger an Realschulen angemeldet, während Kinder aus privilegierten Familien häufiger am Gymnasium angemeldet werden, obwohl sie eine Realschulempfehlung haben. Beides sollte dann nicht mehr möglich sein.


    Zitat von Aladin El-Mafaalani: Mythos Bildung

    Die Entscheidungen der Eltern verstärken nämlich die herkunftsbedingten Unterschiede weiter. Genau genommen ist das Lehrerurteil sogar fairer als das Elternhandeln. (...) Interessanterweise stellt die Übergangsempfehlung selbst dort, wo sie verbindlich ist, lediglich eine Obergrenze dar. Kinder mit einer Realschulempfehlung dürfen nicht auf das Gymnasium, Kinder mit einer Gymnasialempfehlung können aber an einer Realschule angemeldet werden. Dieses Nach-unten-Abweichen wird von Arbeiterfamilien tatsächlich häufig praktiziert, von akademisch gebildeten Eltern nicht.


    So oder so müsste es mehr Sensibilisierung für das Thema Schulformempfehlung und -beratung bei Kindern aus benachteiligten Familien geben. Im Buch Mythos Bildung wird zum Beispiel auch erklärt, dass weiche Kriterien wie Einstellung zum Lernen und Familienhintergrund Bildungsungerechtigkeit beim Übergang verstärken und das vermeintliche Leistungsprinzip dabei konterkarieren:


    Zitat von Aladin El-Mafaalani: Mythos Bildung

    Selbst das KMK gibt vor, weiche Kriterien wie Fleiß und Einstellung zum Lernen in die Empfehlung einfließen zu lassen, sodass nicht allein die Leistung entscheidet. Das entspricht aus habitustheoretischer Sicht dem Matthäus-Prinzip: 'Wer hat, dem wird gegeben' bzw. 'wer es schwieriger hat, dem wird noch weniger gegeben'.


    Spannend auch die Perspektive, die El-Mafaalani bezüglich der Unterstützung in der Familie gibt: Nehmen wir den hypothetischen Fall von zwei Kindern mit gleich guter Leistung an der Schwelle zwischen Realschul- und Gymnasialempfehlung, wobei ein Kind aus einer Familie mit weniger und ein Kind aus einer Familie mit mehr Unterstützung kommt. Dann neigt man vielleicht erstmal dazu, dem Kind mit mehr Unterstützung aufgrunddessen eher die Gymnasialempfehlung zu geben. Die andere Perspektive ist aber eben, dass das Kind mit weniger Unterstützung zuhause mehr unausgeschöpftes Potenzial besitzt, als das Kind mit Unterstützung, das in der vierten Klasse schon Nachhilfe in Deutsch und Mathe bekommen hat, um es auf das Gynasium zu schaffen.


    Das Buch kann ich insgesamt wirklich sehr empfehlen. Die Bildungsexpansion, die vermeintlich zu einem Niveauverlust geführt hat, wird darin als eine der erfolgreichsten Maßnahmen für mehr Chancengleichheit beschrieben und das Paradox, das zu dieser Bewertung des Niveauverlusts führt, dass alle schlauer werden und keiner es mitbekommt, erklärt.



    Bezüglich des Erziehungsauftrag möchte ich ergänzen, dass Schule und Eltern nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts schon - je nach Definition des Wortes - gemeinschaftlich verantwortlich für die Erziehung sind:

    Im Bereich der Schule treffen Erziehungsrecht und Erziehungsverantwortung der Eltern auf den Erziehungsauftrag des Staates. Dieser Auftrag ist dem elterlichen Erziehungsrecht nicht nach-, sondern gleichgeordnet. Soweit die Kinder Schulen besuchen, ist ihre Erziehung gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule. Sie ist in einem sinnvoll aufeinander bezogenen Zusammenwirken zu erfüllen. Der Staat muss daher in der Schule die Verantwortung der Eltern für den Gesamtplan der Erziehung ihrer Kinder achten und für die Vielfalt der Anschauungen in Erziehungsfragen so weit offen sein, wie es sich mit einem geordneten staatlichen Schulsystem verträgt. Die dafür notwendige Abgrenzung von elterlichem Erziehungsrecht und staatlichem Erziehungsauftrag ist Aufgabe des Gesetzgebers

    Das finde ich vor allem wichtig bei der Aufgabe der Schule, Kindern verschiedene Weltanschauungen zu eröffnen bzw. Aufklärung betreiben zu können. Den Zusammenhang zur Schulformempfehlung verstehe ich aber nicht.

    Am I out of touch? :/ No, it's the children who are wrong. :musik:

  • Also, die bindende Grundschulempfehlung in Bayern hat riesen Nachteile den Unterricht und auch die Familien betreffend. Das ist ein Gehetzte und ein Gepauke für Kinder, Eltern und Lehrkräfte.

    Durch die Vorschrift, eine gewisse Anzahl an Proben zu schreiben und probefreien Zeiten einzuhalten, hetzt man in der vierten Klasse ganz schön durch den Unterrichtsstoff in D, M und HSU. Viele Eltern und Kinder hetzen zwangsläufig mit, weil fast jede Woche 1-2 Proben bis Mitte/Ende April geschrieben werden. (Es kommen ja noch andere Nebenfächer dazu.) Der Druck wird vor allem dann groß, wenn dem Kind nicht alles locker von der Hand geht.


    Das, was ich geschildert habe, kommt quasi noch oben drauf auf die Erwartungshaltungen einiger Eltern den Lehrkräften gegenüber. Diese wird man wohl auch in der weiterführenden Schule haben, wenn die Empfehlung frei ist.


    Ich wäre für eine Mischform der Empfehlung und einem Probejahr auf der gewählten weiterführenden Schule.

    So, wie das vierte Schuljahr im Augenblick in Bayern läuft, ist das zu stressbehaftet und das Gegenteil davon, wie Grundschulunterricht sein sollte. Es kann nicht sein, dass wir erst ab Mai wieder normalen Unterricht ohne Probenstress unter dem Damoklesschwert "Prüfung" machen können. Viele Eltern begreifen die Monate von Oktober - April als reine Prüfungsmonate. Das kann nicht sein, dass man fast ein ganzes Schuljahr mit jeder Probe in D, M und HSU und jeder gegebenen Note das Gefühl hat, dass das Kind ständig "Prüfungen" schreibt.

  • was mich bei einer verbindlichen GS-Empfehlung stört, ist der (Eltern-) Hype, der dann spätestens in Klasse 4 beginnt, damit das Kind ja aufs Gymnasium oder auf die Realschule kommt.
    Eines der Dinge, die ich am bayerischen System ganz furchtbar finde, auch wenn dort de iure die Empfehlung heute nicht mehr zu 100% bindend ist.

    Den Hype gibt es auch ohne die Verbindlichkeit, inkl. unnötiger Diskussionsversuche. Ist ja nur eine Empfehlung, die darf dann auch schonungslos ehrlich sein.

  • Das klingt natürlich unschön und stressig. Wobei ich mich dabei schon auch frage ob ein Teil des Drucks nicht nur systemisch ist sondern auch von den Eltern ausgeht, die eben meinen, sie müssen nachhelfen, wenn es nicht locker von der Hand geht, da die Kinder unbedingt auf die gewünschte Schulform X sollen.


    Ein Probejahr fände ich eigentlich auch ganz gut, da es nicht nur einen Ausschnitt abbildet, wobei man da aber auch wieder sagen könnte, die Kinder mit einer nicht passenden Empfehlung stehen ein Jahr lang konstant unter Beobachtung und Prüfungsdruck.

  • Ein Probejahr fände ich eigentlich auch ganz gut, da es nicht nur einen Ausschnitt abbildet, wobei man da aber auch wieder sagen könnte, die Kinder mit einer nicht passenden Empfehlung stehen ein Jahr lang konstant unter Beobachtung und Prüfungsdruck.

    Das hatten wir früher in Berlin immer und nein, da hattest du außer kurz vor dem Halbjahr wenn du bis dahin geschlafen hast wenig Druck.

    Es war nämlich meist nicht viel anders als eben zur Versetzung, nur dass da eben schon das Halbjahr entschied.

    Aber ja, natürlich ist auch das Druck, was man in einigen Bundesländern mit der Abschaffung des Sitzenbleibens in einigen Schulformen schon abschaffen wollte.

  • Was ist die Begründung für die Einschränkung der Wahlfreiheit?


    Sind es begrenzte Ressourcen, also Plätze, die auf dem Gymansium zur Verfügung stehen, so dass nicht alle, die aufs Gymnasium wollen, einen Platz bekommen könnten, wenn man nicht einige von vornherein vom Zugang ausschließt?

    Dann ist die Lösung eventuell keine, wenn die Kinder plötzlich alle so gut werden oder die Kriterien so aufgeweicht werden, dass mehr Empfehlungen vergeben werden als Plätze an Gymnasien zur Verfügung stehen. Einige, die/deren Kinder keine Empfehlung bekommen haben, könnten sich auch ungerecht beurteilt fühlen, nach negativer Empfehlung auf einen Aufnahmetest bestehen und den Verwaltungsgerichten mehr Arbeit bescheren.


    Ist es, weil der Wunsch besteht, social engineering zu betreiben und mehr "Arbeiterkinder" zur Hochschulreife zu bringen?

    Tatsächlich sind die empirischen Befunde zur Wirkung der Freigabe/Einschränkung des Elternwillens in dieser Hinsicht ganz unterschiedlich. So kann der Anteil der Akademikerkinder unter den Gymnasiasten, steigen wenn man den Elternwillen einschränkt. Die Eltern mit Ambitionen für ihr Kind werden dann entsprechend dafür sorgen, dass ihr Kind frühzeitig zusätzlich übt, um im für die Beurteiligung relevanten Zeitraum positiv aufzufallen, oder sie capturen Lehrer durch Mitarbeit im Förderverein etc. Und da haben Akademiker die besseren Voraussetzungen.


    Ist es, weil im Stoff nicht mit der angestrebten Geschwindigkeit vorangeschritten werden kann, wenn es zu viele in der Klasse gibt, die es auch nach der 2. Wiederholung nicht begreifen, weil sie keine Vor-/Nachbereitung gemacht haben oder einfach nicht intelligent genug sind, wodurch die anderen Kinder zurückgehalten werden?

    Dann sollte für diese Kinder nach dem Probe(halb)jahr erstmal knallhart der Hammer für diese Schulform fallen und sie können es später nach dem Abschluss nochmal mit der höheren Schulform versuchen.


    Ist es der Wunsch, Kinder davor zu bewahren, eine Mißerfolgserfahrung zu machen, wenn sie nicht hinterherkommen, sich abmühen und eventuell trotzdem die Schulform verlassen müssen?

    Könnte bei einigen so sein.

Werbung