Ich setze seit Jahren mein Arbeitszimmer ab. Es ist zwar ein abgeschlossener Raum, hat aber durchaus eine eigene Stereoanlage und vor allem meine Gästecouch darin. Das war nie ein Problem. Als ich das das erste Mal gemacht habe, war ich am Serviceschalter meines Finanzamtes und habe alles (möglicherweise etwas naiv) wahrheitsgemäß angegeben. Die Antwort war, dass das keine Rolle spielt, solange der Raum bei einer möglichen Kontrolle deutlich als Arbeitszimmer erkennbar ist. Wenn dann ab und an mal jemand darin übernachtet, ist das kein Problem. Wenn er allerdings eher wie ein Gästezimmer mit Arbeitsecke wirkt, ist die Situation natürlich anders.
Hatte damti nie Probleme, allerdings hatte ich auch noch nie eine Kontrolle. Einen Grundriss o.Ä. musste ich auch noch nie nachreichen.
Hatte auch mal mit einem Steuerfachmann geredet. Die Wahrscheinlichkeit, dass wirklich eine "normale Lehrerwohnung" angeschaut wird, ist relativ gering. Da haben sie interessantere Fälle
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