gilt das denn auch nachträglich?
bei uns wird die Rechtschreibung erst ausgesetzt, wenn die Diagnose und der Antrag auf Nachteilsausgleich vorliegen, bzw. Letzterer genehmigt wurde.
Da muss gar nichts nachkorrigiert werden
Bei uns gab es den auch rückwirkend. Hab jetzt versucht eine Vorschrift dazu zu finden, ist mir noch nicht gelungen. Vielleicht war unsere damalige Direktorin auch einfach übergenau und wollte auf gar keinen Fall etwas falsch machen.