Hier, ich, ich will!
DAS verdient mein Mann:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/be…mte-bayern-2025
Der ist schon ein Jahr weiter
Und in 2025 angekommen
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Vielleicht kommt morgen eine Umfrage zu dem Thema *Familieneinkommen in Lehrerfamilien*
Das gilt für mich auch ![]()
Was erhoffst du dir davon?
Im öffentlichen Dienst kann man die Bezüge ja ziemlich schnell online rausfinden.
Ich war nach dem Ref einige Jahre an privaten Schulen, bevor ich zum Staat gegangen bin.
Ein paar Gedanken zu deinen Ideen:
Ggf. interessante pädagogische Möglichkeiten
Das kommt es stark auf die Schulen und ihre Konzepte an. Ich war immer an relativ "normalen" Schulen, da gab es wenige Unterschiede zu staatlichen Schulen.
An sich war aber vieles schon deutlich flexibler.
Allerdings hat man teilweise gemerkt, dass man von den Schulgeldern abhängig ist und deshalb manches toleriert, was an staatlichen Schulen nicht mehr gegangen wäre.
Ggf. mehr örtliche Flexibilität
Bei der Stellenauswahl kannst du dich direkt an Schulen bewerben und wirst nicht zugewiesen. Das ist sicher flexibler. Ob es aber später leichter ist die Schule zu wechseln als beim Staat, hängt von der Auswahl der Schulen und der Stellensituation ab.
Bedenke, wenn du in einer Gegend bist, in der es wenige Planstellen gibt, werden auch Privatschulen eher weniger neue Lehrer benötigen.
Und wenn du lange an einer Schule mit einem eher "speziellen" Konzept warst, könnte es sein, dass andere Privatschulen dich nicht so gerne anstellen. Auch die kenne sich in der Region ja untereinander.
Ggf. besser ausgestattete Schulen mit ggf. kleineren Klassen
Das kann ich bejahen.
Bedenke aber auch, dass es viele Gründe haben kann, warum ein Kind auf eine private Schule geht. Viele haben an staatlichen Schulen schlechte Erfahrungen gemacht oder sind in aus verschiedenen Gründen in Regelklassen nicht mitgekommen.
Da kann es bei kleinen Klassen nicht weniger Herausforderungen geben als bei großen Klassen.
Mein Extremfall waren eine Klasse mit 9 Schülerinnen und Schülern bei denen 8 eine Diagnose hatten.
Als ich fertig wurde, gab es keine Stellen beim Staat, ich war auf der Warteliste und habe währenddessen bei privaten Schulen gearbeitet. Wollte aber eigentlich immer zurück.
Gründe
- Bezahlung, es ist einfach finanziell deutlich attraktiver
- teilweise deutlich herausforderndere Klassen
- in der letzten Schule: eine Schulleitung, die eher auf Seite der Schüler stand und hier sehr viel durchgehen ließ.
- in der letzten Schule: ein Kollegium, das leider nur teilweise kompetent war, was dann zu sehr anstrengenden Situationen im Alltag geführt hat.
- in der letzten Schule: ein Kollegium, dass die Leistungserwartungen sehr stark abgesenkt hat. Das war mir persönlich dann einfach zu viel.
Vielleicht bringt es dir was, sonst frag gerne noch nach.
Also ich würde noch mal eine ganz offizielle Anfrage an die Frauenvertreterin schicken und um einen Kommentar zum Mutterschutzgesetz bitten. Die Anträge sind doch reine Schikane, aber sonst mach das so, füll ihn aus, ohne Datum usw. kopiere dir den entsprechend und gib jeden Tag einen ab. So wollten sie das bei mir ja damals während Corona für die Kinderbetreuung bei Schließung der Einrichtung auch haben. Das hat glaube ich drei Tage gehalten und dann haben sie ihren Unfug selber nicht mehr haben wollen.
So würde ich das auch machen.
Sie wollen es umständlich, dann bekommen sie umständlich ![]()
Ich weiß nicht, wie dick dein Fell ist aber wenn es dick genug ist, dann einfach durchziehen.
Ich fand die Diskussion interessant und ziemlich sachlich.
Es wäre schön, wenn das so bleiben würde.
Jedes zusätzliche Einkommen erhöht doch das Familieneinkommen. Wenn die Frau daheim bleibt, hat keine einzige Familie mehr Geld. Ich verstehe das Argument mit dem Anreiz nicht.
Die Rechnung geht so:
Zusätzliches Einkommen der Frau - Kosten für dann nötige Betreuung = Geld das mehr ist
Wenn man dann das Einkommen mit Steuerklasse V berechnet, dann kommt häufiger ein kleiner oder sogar negativer Betrag raus.
Alle anderen Aspekte, z.B. Rentenpunkte werden dann gar nicht mehr beachtet.
Je nachdem was ihr wollt. Wird wahrscheinlich auf lV/IV oder IV/IV mit Faktor hinaus.
Soweit ich es im Kopf habe kann man gar nicht mehr in III/V wechseln oder war das erst nächstes Jahr?
Ich hab 2030 im Kopf. Bin mir aber nicht ganz sicher.
Ich würde immer zu 4/4 bzw 4/4 mit Faktor raten, da ich es gerechter finde, da der Partner, der in 5 ist sein Einkommen immer "klein" hält. Je nach Verteilung der Einkommen im Haushalt, kann das dann auch zu einem ziemlichen Ungleichgewicht führen.
Wenn ihr eine Steuererklärung macht, dann ist es am Ende egal, welche Kombination ihr wählt.
Grob gesagt, bei 5/3 hat man im Jahr mehr und bekommt kaum eine Erstattung. Bei 4/4 bekommt man meist eine höhere Erstattung.
Aber die Summe ist immer gleich und hängt von so vielen anderen Faktoren ab, die wir nicht kennen.
Alles anzeigenHallo,
danke für die Rückmeldung. Es geht sowohl um das Refrendariat und die Verbeamtung nach dem Referedariat.
Das habe ich im Internet diesbezüglich gefunden.
Weitere Details:
NRW:
In NRW ist die Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung generell auf 42 Jahre festgelegt.
Schwerbehinderung:
Für schwerbehinderte Personen und ihnen gleichgestellte Personen gilt eine Ausnahmeregelung, die die Altersgrenze auf 45 Jahre anhebt.
Beamtenverhältnis auf Widerruf:
Die Verbeamtung auf Widerruf ist eine vorübergehende Ernennung, die oft im Rahmen des Vorbereitungsdienstes erfolgt.
Ausnahmen:
Neben der Ausnahmeregelung für schwerbehinderte Personen gibt es weitere Ausnahmen, beispielsweise für die tatsächliche Kinderbetreuung oder Pflege naher Angehöriger, die die Altersgrenze um bis zu sechs Jahre erhöhen können.
Wichtiger Hinweis:
Die genauen Bestimmungen zur Höchstaltersgrenze und den Ausnahmen können sich in den einzelnen Bundesländern unterscheiden. Es ist ratsam, die jeweiligen Landesgesetze und -verordnungen zu prüfen.
Und was ist deine Frage zu dem Zitat?
Da steht nichts von Unisemestern.
Da du aber wahrscheinlich eh mit NRW telefonieren musst, zwecks der Anerkennung deines Studiums, kannst du aber auch gleich bzgl. der Anrechnung deiner Urlaubssemester nachfragen.
Ich weiß natürlich nicht, weshalb du 4 Semester krank geschrieben warst. Aber beachte, dass du vor Verbeamtung zum Amtsarzt musst. Je nach Krankheit könnte das kritisch sein.
Alternativ - je nach Krankheit - wäre evtl. ein GdB auch interessant für dich. Dadurch ändern sich dann auch die Altersgrenzen.
Also geht es dir nicht um das Referendariat sondern um die Verbeamtung?
Edit Chili war schneller.
Ich vermute aber auch, dass du deine Zeiten nicht anrechnen lassen kannst.
Hallo,
während meines Studiums war ich beurlaubt (zwei Auslandssemester/Erasmus) und (vier Semester krankheitsbedingt). Ist es möglich, dass sich die Höchstaltersgrenze für den Eintritt ins Referendariat um diese Zeit verschiebt. Die Höchstaltersgrenze kann, um drei Jahre verschoben werden.
Viele Grüße,
Katharina
Katharina12 hilft dir meine Antwort im anderen Thread nicht?
Du hattest dort dann einfach kommentarlos deine Eingangsfrage gelöscht.
Das mit dem Kuchen kenne ich auch noch aus meiner Schulzeit.
Gab es allerdings nicht so lange, weil die notorischen Zuspätkommer auch die Kuchen "vergessen" haben.
Ich weiß nicht, wie lange du mitschreiben darfst.
Aber trotzdem von mir eine Antwort:
Ihr seid eine Partnerschaft, keine eine Person. Auch in einer Partnerschaft kann jeder für sich Urlaub machen und wegfahren.
Mein Mann und ich machen regelmäßig ohne den anderen etwas.
Von daher wäre auch bei euch sicher ein Kompromiss möglich, z.B. einmal in den Ferien gemeinsam Urlaub machen und einmal du außerhalb der Ferien alleine.
Was meinst du mit Höchstalter für das Referendariat? Meines Wissens, kann man das Referendariat mit jedem Alter beginnen.
Oder beziehst du dich auf die Verbeamtung?
Vielleicht hilft dir die Seite weiter.
https://bildungslexikon.gew-nrw.de/beamt-innen
Ich würde jetzt sagen, dass deine Urlaubssemester kein Grund für eine Aufschiebung des Höchstalters ist.
Was macht ihr an eurer Schule denn generell mit Zuspätkommern?
An meiner alten Schule gab es die Möglichkeit, dass die Schüler ab einer gewissen Anzahl von Verspätungen eine Zeitlang eine halbe Stunde vor Schulbeginn in der Schule sein mussten.
Ich "sanktioniere" mittlerweile über Noten. Ich schreibe gerne direkt zu Beginn der Stunde (angekündigte) Lernzielkontrollen, wer die verpasst, hat Pech gehabt. Ebenso ist der verpasste Teil der Stunde "ungenügend" und wird mit der Gesamtbewertung der Stunde verrechnet.
Das finde ich kritisch.
Klar, wenn eine Leistungserhebung in der ersten Stunde ansteht, dann ist das so und dann haben Zuspätkommer evtl weniger Zeit. Aber wie bewertest du einen Teil der Stunde als ungenügend? Das würde ja bedeuten, dass du von allen in der Klasse in jeder Stunde eine Note machst.
Was ist eine Verweisandrohung?
Bei uns gibt es nur einen Verweis und der muss von der Schulleitung unterschrieben werden und nicht der Klassenleitung.
Ein wenig OT, hab mal aus Interesse die Schulordnungen anderer Bundesländer gelesen.
In Thüringen können scheinbar nur die Klassenlehrer einen Verweis und die Schulleitung einen strengen Verweis ausstellen.
D.h. wenn ich als nicht Klassenlehrer einen "fremden" Schüler bei einem verweiswürdigen Verhalten sehe, kann ich selbst keinen Verweis ausstellen, sondern muss über die Klassenlehrer gehen.
Das ist bei uns definitiv anders.
@alle Thüringer, ist das wirklich so?
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