Unter welchen Bedingungen lässt die Prüfungsordnung denn überhaupt eine Wiederholung zu?
(Ich denk da mal ans Abitur. Wer das einmal abgelegt hat, kann nicht nochmal antreten um sich zu verbessern.)
Interessant, das Abitur darf man tatsächlich nicht wiederholen (hab es grad nachgeschaut), die mittlere Reife schon.
Weiß jemand warum?
Die LPO lässt eine einmalige Wiederholung zur Notenverbesserung zu.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-58
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLPO_I-15
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRSO-42