Beiträge von Milk&Sugar

    Du schreibst von wir, heißt das ein Kollege hat in einer Parallelklasse die gleiche LEK geschrieben? Wie ist die denn ausgefallen?


    Ich finde es immer schwer die Arbeiten von Kollegen zu beurteilen ohne die Hefteinträge zu kennen und zu wissen, was sie im Unterricht gemacht haben. Auch weiß ich ja nicht, wie viel Zeit sie haben.


    Wussten denn die Schüler, dass sie die Arbeit schreiben? Stehen zur Zeit viele Arbeiten an und sie haben einfach auf was anderes gelernt?


    Das wären jetzt mal ein paar Fragen, die du dir stellen könntest.

    Hi,


    Ich kann nur für RS Bayern antworten. Bei uns wurden die Noten ziemlich sicher nicht an die Seminarleiter weitergegeben (weiß z.B. dass eine Kollegin von mir mit ner 6 in einem Fach ins Ref gegangen ist und unsere Seminarlehrerin aus allen Wolken gefallen ist, als sie das gehört hat).


    Ich kenne auch welche, die das 1. Examen wiederholt haben und das häufig parallel zum Ref, das ist möglich aber meist war der Schnitt beim 2. Mal nicht wirklich besser. Gerade weil du ja nebenbei schon im Ref bist, hast du wenig Zeit zum Wiederholen und auch an den Tagen vor und nach den Prüfungen Unterricht oder Seminar. Das ist meist ziemlich stressig.

    Ich war selbst an der Realschule und bin dann anschließend ans Gymnasium gewechselt (also ähnliche Geschichte wie bei dir ;) ) Hab mich dann - auch aufgrund meiner Erfahrungen für Realschullehramt entschieden und bin mit meiner Wahl auch immer noch glücklich.


    In welchem Bundesland willst du denn später mal unterrichten? In Bayern z.B. sieht es im Moment nicht so aus als würde die Realschule abgeschafft, in anderen Bundesländern kann das z.T. schon anders sein. Darüber solltest du dir Gedanken machen.


    Die Kombi solltest du evlt. noch mal überdenken. Da D/G immer sehr überlaufen ist. Gibt es nicht ein anderes Fach, dass du mit Deutsch kombinieren könntest? Du könntest ja dann immer noch G als Drittfach dazu nehmen, wenn du wirklich willst.

    Bei uns werden ebenfalls alle Noten des gesamten Schuljahres zusammengerechnet und daraus wird dann die Endnote gerechnet.


    In welchem Bundesland rechnet man denn mit der Zeugnisnote des 1. Halbjahres?
    Und auch bei Schulwechsel etc. erhält man alle Noten die der Schüler bisher hatte (ob man die dann immer alle übernehmen kann steht auf einem anderen Blatt)

    Bei uns machen einige was nebenher. Das können Reitkurse, Sportkurse, Mitarbeit an Schulbüchern, .. sein. Manche dieser Beschäftigungen sind fast jedes Wochenende, manche sind in den Ferien, manche nur ein, zwei Mal pro Jahr.


    Ob es machbar ist, hängt von dir ab.

    Bei uns wurde direkt vom Seminar ein Wochenendkurs zum Thema Stimmbildung und Auftreten im Unterricht angeboten.
    Gibt es da vielleicht auch bei euch Möglichkeiten?
    Alternativ könnte es sich evtl. auch lohnen, wenn ihr als Seminar einen Kurs für euch an der Schule bucht. Ich bin mir nämlich ganz sicher, dass nicht nur du Probleme mit der Stimme hast.
    Bei uns musste damals jeder kurz sagen, warum er diesen Kurs macht und ich war ziemlich überrascht, dass wir doch alle ähnliche Probleme haben. Das wäre mir im Unterrichtsalltag gar nicht aufgefallen.

    Schultasche vorstellen finde ich auch gut - hätte allerdings etwas bedenken, dass es relativ lange dauert, bis alle Schüler ihren Kram ein- und wieder ausgepackt haben.
    Genausobgut könntest du sie aber den Inhalt des Klassenzimmers beschreiben lassen.

    Bei mir wurde das auch kontrolliert - gehört wohl wahrscheinlich einfach zu den Kriterien dazu, die ab geprüft werden.


    Sollte aber keine Auswirkung auf die Verbeamtung haben, da die Wahrscheinlichkeit einer Dienstunfähigkeit dadurch ja nicht steigt.

    Benötigst du die Bücher nur für dich zur Vorbereitung oder um sie an die Schüler auszuteilen?


    Wenn du sie nur als Vorbereitung benötigst, dann sollte das was du hast schon mal reichen. Oftmals können die etwas schwächeren Schüler auch die ersten Aufgaben zu jedem Thema aus den Realschul- oder Gymnasialbüchern bearbeiten.


    Wenn du sie für die Schüler brauchst, dann würde ich einfach die betreffenden Aufgaben kopieren und an alle austeilen (Ein Kopierer wird doch vorhanden sein, oder?). Bücher für die Schüler selbst zu bezahlen würde mir ganz sicher nicht einfallen.

    Nein, es war schon richtig, doppelte Verneinung ;)
    Also doch, der AG hat sich aufgrund der "Vereinbarungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf" auch darum zu kümmern, dass das klappen kann. Wenn also in dem Bundesland die Betreuungsstätten in der Regel mittags zu machen, dann muss der AG das bei der Festlegung des Konferenztages auch berücksichtigen!

    Hab meinen Post geändert. Hatte mich verlesen und das doppelte nicht übersehen.
    Wenn ich jetzt Freitag halt schreibe, kommt das in diesem Thread wohl eher komisch. :)

    Die wären?
    Wenn man also während der Arbeitszeit Kinder zu betreuen hat, weil der Mann oder Oma nicht können, dann ist es Sache der Schule/Schulamt sich darum zu kümmern? Echt?
    (Ich habe keine KInder, und lasse mich gerne von Eltern eines besseren Belehren)


    Ich glaube du hast dich verlesen. Susannea hat ja gerade davon gesprochen, dass der AG (die Schule, der Staat) sich nicht um die Kinderbetreuung kümmert.


    edit: Ok, ich hab mich verlesen
    Wusste aber auch nicht, dass sich die Schule darum kümmern muss. Gut, wieder was gelernt.

    gilt das denn auch nachträglich?


    bei uns wird die Rechtschreibung erst ausgesetzt, wenn die Diagnose und der Antrag auf Nachteilsausgleich vorliegen, bzw. Letzterer genehmigt wurde.
    Da muss gar nichts nachkorrigiert werden


    Bei uns gab es den auch rückwirkend. Hab jetzt versucht eine Vorschrift dazu zu finden, ist mir noch nicht gelungen. Vielleicht war unsere damalige Direktorin auch einfach übergenau und wollte auf gar keinen Fall etwas falsch machen.

    Wie darf ich mir das vorstellen? Bei uns wird das erst beim Vorliegen berücksichtigt und dann wird die Note komplett ausgesetzt für das ganze Schuljahr, daher muss dann doch gar nichts "nachkorrigiert" werden.


    Es gibt ja z.B. den Fall, dass Rechtschreibung nicht mehr gewertet wird, dass kann (bzw. konnte) dann z.B. in Deutsch und Englisch für das ganze Schuljahr beantragt werden. Dies bedeutet aber auch, dass Arbeiten aus dem Jahr noch mal korrigiert werden müssen.

    Bei uns an der Schule ist sogar so geregelt, dass Schüler, die ihre Klassenarbeit NICHT zurückgegeben haben, ein Schreiben von den Eltern unterzeichnen lassen müssen, dass die Klassenarbeit verloren gegangen ist. Dieses Schreiben wird den anderen Klausuren beigefügt.


    Das ist bei uns auch so.


    Gerade bei Schülern die im Laufe des Schuljahres eine LRS Diagnose bekommen, kann es sein, dass alle betroffenen Arbeiten des Schuljahres nachkorrigiert werden müssen.


    Wir hatten mal einen Schüler bei dem dies so war - leider war er sehr unordentlich und hat die meisten Arbeiten verloren (Die Verlustzettel waren noch da). Da konnte dann leider nichts mehr korrigiert werden.

    Mein Mentor ist übrigens ab morgen bis ein Tag nach der Prüfung weg. Und in der Realschule wird gar keine n-Eck Beweisführung vorgenommen. Ich werde nach der Methode vom Herrn Storz gehen. Als Einstieg werde ich die Winkel eines Vierecks abreißen und die Schüler sollen dann in einer think-pair-share-Phase eine Vermutung aufstellen und diese dann in einer Gruppenarbeit "beweisen". Dabei sollen die Schüler eine Möglichkeit der Beweisführung aussuchen, diese vorbereiten und im Anschluss präsentieren. Alles genauere kann ich euch gerne als Verlaufsplan zuschicken, wenn ihr mir dann helfen würdet :-/


    Das finde ich ziemlich aufwändig. Meine Schüler würden relativ schnell darauf kommen, dass man aus einem Viereck zwei Dreiecke machen kann.
    Ich würde die Erarbeitung gemeinsam machen und Gruppen- oder Partnerarbeit in der Übungsphase einbauen.

    Wie kam es denn zur Diagnose? Rede mal mit deinem Arzt, was man machen kann. Vielleicht geht das mit der Fehldiagnose.


    Ob sich die Diagnose auf die Verbeamtung auswirkt, kann man so jetzt nicht beantworten, das liegt zum einem am Bundesland (wird überhaupt noch verbeamtet), am Amtsarzt und auch an der konkreten Diagnose.

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