Beiträge von Milk&Sugar

    Hatte der Schüler denn offiziell Attestpflicht oder hattest du sie ihm nur angedroht?
    Wenn er keine hatte, reicht doch eigentlich eine persönliche Entschuldigung für die Fehltage (oder ist das bei euch anders?) und diese persönlichen Entschuldigungen hat er dir ja nachgereicht (auch wenn du nachweisen kannst, dass die Blutwerte nicht von den passenden Tagen sind, weiß ich nicht ob das Datenschutzrechtlich so überhaupt erfasst werden darf).


    Ich an deiner Stelle würde mit der Schulleitung sprechen und mit ihr gemeinsam ein Vorgehen entwickeln, dass auch rechtlich tragbar ist. Nicht, dass der Schüler dann klagt, weil er nie Attestpflicht hatte.
    Weiß deine Schulleitung von der Regelung, die du mit ihm getroffen hast?

    ...ich glaube, in bayern musst du auch keine angebote zusammenstellen. insofern scheint das ein bisschen einfacher zu sein. finanzen regelt die fachschaft, bei großem nach chef-rücksprache, um die konkrete bestellung muss man sich dann nicht mehr sorgen.

    Wir müssen ab 1000 € Vergleichsangebote suchen. Aus diesem Grund bestellt unsere Fachschaft nie etwas über 999 € :)

    @Milk @ Sugar

    Ich hätte besser den TE zitieren sollen. Das stimmt.
    Der TE unterrichtet (angeblich oder wirklich?) in Bayern und in Bayern fand ich keinen Lehrstuhl für Gesundheit, was mich an den Aussagen des TE mit dem, was andere auch schon bemerkt haben, zweifeln lässt.

    Ich fände es toll, wenn er all die Sachen, die wir vorschlagen wirklich umsetzen würde ... die Hoffnung stirbt zuletzt :pfeifen:

    Quatsch- keine Marktforschung! Lediglich mit dem Lehrstuhl für Gesundheit für die Schulen ein Konzept entwerfen, damit Lehrkräfte ein gesünderes und erfüllteres Leben führen können! Habt ihr Erfahrungen bzw. Verbesserungsvorschläge? Wäre nett, sonst kann sich nichts verändern! Besten Dank

    Wo gibt es in Bayern einen "Lehrstuhl der Gesundheit"? Ich wurde nicht fündig.

    Die Bezeichnung stammt vom TE - siehe Zitat oben.

    Ist jetzt alles für Realschule aber ich vermute bei Gymnasium ist es ähnlich:


    Was man zur Warteliste finden kann:


    4. Wie erfolgen Einstellungsangebote an Bewerber, die sich in einem Vertragsverhältnis mit anderen Arbeitgebern befinden?


    Es werden nur solche Wartelistenbewerberinnen/-bewerber beim Einstellungsverfahren berücksichtigt, die im Falle der Annahme des staatlichen Angebots nicht gegenüber ihrem bisherigen Arbeitgeber vertragsbrüchig werden müssen. Ein staatliches Angebot, das dieser Regelung widerspricht, ist ungültig. Spricht der bisherige Arbeitgeber für den Fall des staatlichen Angebots eine Freigabeerklärung aus, so ist diese dem Staatsministerium entweder online zusammen mit der Bereitschaftserklärung oder nach Schließung des Online-Portals per Fax (089 – 2168 2805) bis spätestens 30. Juni zuzuleiten.


    Bei den Freien Bewerbern wird es wohl ähnlich sein.

    Bei uns wurden reine Übungsstunden nicht gerne gesehen, es musste auf jeden Fall etwas Neues dabei sein.

    Was meint denn dein Betreuungslehrer? Ich gehe davon aus, du bist im Einsatzjahr, oder?

    Danke schön einmal!
    Solltet ihr noch weitere Wünsche, Ideen und Anregungen haben, dann bitte ich Euch diese noch bis nächsten Samstag zu mailen, da ich hier meine Ergebnisse den Entscheidungsträgern präsentieren darf! Also weiter so....

    Wer genau sind denn die Entscheidungsträger?
    Können die wirklich was verändern und entscheiden?

    edit. Sind die Entscheidungsträger der Lehrstuhl für Gesundheit? Was können die den entscheiden? Inwieweit werden sich deine Ergebnisse in der Praxis umsetzen lassen?

    ... und falls es sich wirklich alles umsetzen lässt, was hier gewünscht wurde, wo finde ich diese Schule? :wink2:

    Auf jeden Fall eine Bescheinigung über dein abgeschlossenes Studium/Referendariat und falls vorhanden über weitere fachliche Qualifikationen.

    Dann würde ich auf jeden Fall dennoch eine Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf ... formulieren und mitnehmen. Du weißt ja nicht, wen du triffst und ob dich die Sekretärin nicht einfach bittet deine Bewerbung da zulassen.

    http://www.realschulebayern.de/fileadmin/brn/…-18/180208m.pdf
    Da steht, dass angebotene Freiplätze angenommen, aber nicht nachgefragt werden dürfen.

    Die Freiplätze und Vergünstigungen können •entweder dazu verwendet werden, die Kosten der gesamten Reise, also für alle Teilnehmer anteilig zu senken oder •durch Lehrkräfte oder sonstige Begleitpersonen genutzt werden. Letztere Variante ist aus Gründen der Transparenz grundsätzlich mit dem Schulforum bzw. an Grund-und Förderschulen mit dem Elternbeirat bzw. an Berufsschulen mit dem Berufsschulbeirat abzustimmen.

    Hab jetzt mal den passenden Abschnitt markiert.
    Da hat dann unser Schulforum wohl allgemein anders entschieden.

    In Bayern dürfen wir nicht aktiv nach Freiplätzen für Lehrer fragen. Angebotene freie Plätze jedoch dürfen angenommen werden.

    Interessant. Bei uns (auch Bayern) war die Richtlinie der Schulleitung, dass wir keine Freiplätze annehmen dürfen, da diese eben Mehrkosten für die Schüler bedeuten würden und das Probleme geben könnte, falls sich ein Elternteil beschweren würde. Da wir so ja auf Kosten der Schüler reisen.

    Aber nachdem ich bisher immer alle Fahrtkosten erstattet bekommen habe, hatte ich bisher auch kein Problem damit meine Freiplätze umzulegen.

    Ich find's schon nervig, dass die meisten Reiseveranstalter zunächst nur Preise mit "Frei"plätzen ausweisen und man erst nachfragen muss, damit die Lehrerplätze getrennt ausgewiesen werden.

    Ich telefoniere meist eh einige Male mit dem Anbieter um z.B. Programmpunkte zu buchen, da erwähne ich das direkt. Ist jetzt kein Mehraufwand für mich.

    Ich sollte wohl noch einmal wiederholen, dass die Reiseveranstalter mitunter beide Optionen anbieten und sehr offen sagen, dass bei Freiplätzen der Beitrag für die Schüler eben entsprechend steigt.
    Dieses Geschäft ist hart umkämpft, da gibt es in der Regel nichts zu verschenken.

    Bei uns z.B. dürfen keine Freiplätze angenommen werden, da müssen dann die Kosten auf alle Teilnehmer umgelegt werden. Bzw. die Schüler profitieren dann von dem günstigeren Preis.
    Das ist für die meisten Unternehmen kein Problem - war immer nur ein Anruf und dann wurde die Rechnung geändert.

    Ich vermute mal, dass CDL gemeint hat, du sollst dir genau diese Frage stellen. Sobald du sie für dich beantwortet hast, weißt du, was du in dein Anschreiben schreiben kannst.

    Ich habe mich nie für den Seiteneinstieg aber an Privatschulen beworben. Kann also leider keine direkten Tipps geben.

    An deiner Stelle würde ich die oben genannten Qualifikationen (mit Belegen) erwähnen und darauf hinweisen, warum sie dich dafür qualifizieren zu unterrichten.

    Z.B. Reitunterricht: du hast den Umgang mit Kindern im Altern von x-y gelernt. Konntest Erfahrungen sammeln, wie man Inhalte möglichst kindgerecht vermittelt.

    Ich vermute sie ist einfach enttäuscht, dass sie nun wirklich nur 3 Punkte hat und damit nicht zugelassen wird.
    Von daher würde ich die Schülerin erst mal in Ruhe lassen, warten bis sie sich beruhigt hat und dann noch mal mit ihr sprechen.

    Ich gehe davon aus, dass die Noten alle stichhaltig sind und du deshalb erst mal nichts befürchten musst. Auch deine Kollegen, die von ihr alle möglichen Sachen jetzt zu hören bekommen, können ihre Reaktion hoffentlich richtig einordnen.

    Bzgl. der Mehrarbeit (Pausenaufsichten, Vertretungen ... ) auf jeden Fall noch mal an die Schulleitung wenden. Es ist dein gutes Recht, dass du diese nicht machen musst und daran muss sich auch die Schulleitung halten.
    Bei mir wurde das am Anfang auch vergessen - bin mir ziemlich sicher, dass unser Planer das tatsächlich nicht auf dem Schirm hatte - bin dann einfach hingegangen, hab mit ihm geredet und wurde ausgeplant.

    Zu eurem PR sage ich jetzt nichts, finde so ein Verhalten echt ... Kannst du dich an eine andere Instanz wenden? In welchem Bundesland bist du?

    Wie lange ist denn die Probezeit noch und wie lange musst du noch arbeiten bis zum Beginn des Mutterschutzes?

    Mach auf jeden Fall etwas! So kann es ja nicht weitergehen!

    In welchem Bundesland bist du denn?
    Davon hängt die Antwort ab, da es Bundesländer gibt, in denen es noch Sonderschulen gibt und welche in denen es kaum mehr welche gibt.

    Grundsätzlich macht man sein Ref an der Schulart, die man studiert hat.

    Bist du denn auf eine Uni festgelegt? Vielleicht bekommst du ja an einer anderen Uni/einem anderen Bundesland einen Studienplatz für GS-Lehramt.

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