Ist jetzt alles für Realschule aber ich vermute bei Gymnasium ist es ähnlich:
Was man zur Warteliste finden kann:
4. Wie erfolgen Einstellungsangebote an Bewerber, die sich in einem Vertragsverhältnis mit anderen Arbeitgebern befinden?
Es werden nur solche Wartelistenbewerberinnen/-bewerber beim Einstellungsverfahren berücksichtigt, die im Falle der Annahme des staatlichen Angebots nicht gegenüber ihrem bisherigen Arbeitgeber vertragsbrüchig werden müssen. Ein staatliches Angebot, das dieser Regelung widerspricht, ist ungültig. Spricht der bisherige Arbeitgeber für den Fall des staatlichen Angebots eine Freigabeerklärung aus, so ist diese dem Staatsministerium entweder online zusammen mit der Bereitschaftserklärung oder nach Schließung des Online-Portals per Fax (089 – 2168 2805) bis spätestens 30. Juni zuzuleiten.
Bei den Freien Bewerbern wird es wohl ähnlich sein.