Beiträge von IsQuiUtitur

    Hallo zusammen,

    anlässlich der Pläne unserer neuen Arbeitsministerin Frau Bas, dass auch Beamte in die Rentenkasse einzahlen sollen, habe ich ein paar Fragen:

    - Ist es tatsächlich zulässig, dass bereits Verbeamtete plötzlich in die Rentenkasse einzahlen müssen und dass ihnen gar ihre Pension gestrichen wird? Oder kann man diese Maßnahmen nur bei "neuen" Beamten ergreifen?

    - Diese Maßnahmen würden einen enormen Nettoverlust für die bereits Verbeamteten bedeuten: Ist der Staat in diesem Fall zum Ausgleich verpflichtet, etwa durch eine Erhöhung des Bruttogehaltes? Immerhin würde ich z.B. von heute auf morgen etwa 300 Euro weniger im Monat haben...

    Insgesamt würde mich Eure Einschätzung zu diesem Thema interessieren: Ich bin hier leider nicht kundig.


    Vielen lieben Dank im Voraus :)

    Seph Bislang gab es noch kein entsprechendes Gespräch. Ich bin aber meinem Schulleiter nicht so optimistisch, dass er mich gut bewerten wird, weil er meine Fächerkombi benötigt und wohl nicht zulässt, dass ich durch eine Beförderung die Schule verlassen werde...

    zunächst die Bitte zur Überprüfung der Beurteilung vor Aufnahme in die Personalakte möglich, der vom Beurteiler zu entsprechen ist. Es besteht zudem die Möglichkeit der Gegenäußerung.

    Wer überprüft denn dann die Bewertung? Bei wem melde ich die Bitte zur Überprüfung an? Wer erhört die Gegenäußerung? Benötigt man hierfür auch einen Anwalt?

    Darüber hinaus sind auch Widerspruch und Klage denkbar. Zu beachten ist aber, dass diese für sich noch keine aufschiebende Wirkung bei der Besetzung entfalten, sodass ggf. auch ein gerichtlicher Eilrechtsschutz zu beantragen ist. Ob das ganze aussichtsreich genug ist, um diesen Weg zu gehen, sollte ggf. vorher mit einem Fachanwalt besprochen werden.

    Wo würde man den Widerspruch einreichen?

    Liebe Community,

    zu folgendem Fall habe ich ein paar Fragen: Ich mache eine Revision bei meinem Schulleiter für eine A-14-Stelle an einer anderen Schule. Mit seinem Gutachten bin ich nicht zufrieden. Ich halte es für nicht gerecht und auch nicht für objektiv.

    Hierzu habe ich folgende Fragen:

    1) Welche Möglichkeiten habe ich grundsätzlich, das Gutachten in Frage zu stellen?

    2) Ich habe herausgefunden, dass eine Gegenäußerung möglich ist und zu den Akten genommen wird (vgl. §92 Abs. 2 LBG NRW). Was bedeutet dies genau? Wird diese Gegenäußerung von der Bezirksregierung eingesehen und bei der Gesamtbewertung berücksichtigt? Muss der Schulleiter sich dann ggf. noch einmal dazu äußern?

    3) Könnte ich auch einen Widerspruch oder gar eine Supervision einfordern?

    Da ich mich hier absolut nicht auskenne, bin um jeden Beitrag hierzu dankbar!

    Liebe Grüße!

    Vielen Dank für Eure Antworten!

    Schiri Definitiv ist mir bewusst, dass mein Schulleiter das Gutachten verfasst. Daher habe ich ja entsprechende Bedenken!

    Noch eine Frage habe ich:

    Wie genau würde der Prozess aussehen, wenn ich mit der Bewertung nicht zufrieden bin? Ich kann dann offensichtlich eine Gegendarstellung einreichen. Was geschieht dann? Wird diese gesichtet und in die endgültige Entscheidung mit eingebunden? Sollte ich das über einen Anwalt machen?

    Liebe Grüße

    Sissymaus Vielen Dank für Deine Antwort!

    Ich bin mir sehr sicher, dass er mich nicht gehen lassen wird, da wir in meinen Fächern einen absoluten Mangel an meiner Schule haben.

    Hätte ich die Möglichkeit, die Bewertung anzufechten, wenn ich nicht mit ihr zufrieden bin? Wenn ja: Wo und wie?

    Hallo zusammen,

    ich bin in NRW Studienrat (A13) und habe seit November 2024 meine Lebenszeitverbeamtung. Ab November 2025 kann ich mich also auf Beförderungsstellen bewerben.

    An meiner jetzigen Schule fühle ich mich absolut nicht mehr wohl. Zum einen liegt das an dem Schulkonzept und zum anderem an der Schulleitung. Ich verstehe mich absolut nicht gut mit meinem Schulleiter (ich bin da allerdings nicht der Einzige!). Daher kann ich mich an unserer Schule auch nicht weiterentwickeln (Nur, wer sich mit dem Schulleiter versteht, bekommt Aufgaben und Positionen). Ich möchte daher die Schule so schnell wie möglich verlassen!

    Auf Grund meiner Fächerkombi würde mein Schulleiter mich aber– etwa im Zuge eines Versetzungsantrages – niemals freiwillig gehen lassen. Daher möchte ich mich wegbewerben über eine A-14 Revision.

    Meine letzte Revision war zur Lebenszeitverbeamtung. Diese war im Juni 2024. Obwohl ich viel Engagement an meiner Schule zeige und obwohl ich mein Staatsexamen im Einer-Bereich und mit einem erstklassigen Fach- und Schulleitergutachten abgeschlossen habe (Mein Studium habe ich ebenfalls im Einser-Bereich abgeschlossen), habe ich von meinem Schulleiter dort in jedem Aufgabenbereich lediglich 3 Punkte bekommen (Er hat sogar 80 Prozent meiner Zusatzaufgaben an der Schule von der Engagement-Liste gestrichen, um mir nur die 3 Punkte zu geben). Die Bepunktung war definitiv nicht objektiv!

    Nun komme ich zu meinen Fragen:

    • Kann man bei einer A-14-Revision „durchfallen“, diese also gar nicht bekommen? Damit zusammenhängend: „Was wäre das Schlimmste, das einem bei einer A-14-Revision passieren könnte?“
    • Wie wahrscheinlich ist es in Anbetracht meiner bisherigen Bewertungen, dass ich ein sehr schlechtes Gutachten erhalte? (Eine sehr schlechte Bewertung wäre doch in Anbetracht meines Lebenslaufes schon auffällig, oder?)
    • Hätte eine sehr schlechte Bewertung dienstrechtliche Konsequenzen oder gar eine Auswirkung auf meinen Beamtenstatus?
    • Kann man sich beliebig oft auf A-14-Stellen bewerben und dementsprechend mehrere Revisionen machen? Hätte dies Auswirkungen auch meine „Karriere“?
    • Angenommen, ich hätte bereits eine neue Schule, die mich über eine A-14-Revisionen „bekommen“ möchte. Und angenommen, diese Schule hätte die A-14-Stelle so speziell ausgeschrieben, dass nur ich mich darauf bewerben kann. Würde ich diese Stelle dann trotz einer sehr schlechten Punktezahl in meiner Revision bekommen, da ich der einzige Bewerber bin?
    • Hätte ich die Möglichkeit, die Bewertung anzufechten, wenn ich nicht mit ihr einverstanden bin? Wenn ja: Wo und wie?

    Vielen Dank für Eure Antworten im Vorfeld. Bringt bitte Euer gesamtes (Erfahrungs-)Wissen in die Antwort herein. Ich kenne mich leider überhaupt nicht aus in diesem Bereich. Ich weiß nur, dass ich so schnell, wie möglich, von dieser Schule wegmöchte, da mich die Situation dort massiv belastet.

    Liebe Grüße!

    Hallo zusammen,

    ich arbeite als Studienrat (A13) an einer Gesamtschule in NRW. Ich bin eigentlich an einer guten Gesamtschule, was die Schülerschaft anbelangt. Daher liebe ich das Unterrichten und die Arbeit mit meinen Schülern. Aber: Ich fühle mich an meiner Schule trotzdem nicht wohl, da meine Schulleitung überhaupt nicht meine Einstellungen teilt und mich daher ablehnt. Beispielsweise bin ich in einigen Bereichen engangiert und erfahre dafür keinerlei Anerkennung. Hier möchte ich jetzt nicht ins Detail gehen. Jedenfalls hängt der Streit mit meiner Schulleitung auch damit zusammen, dass ich mit dem "System Gesamtschule" nicht so einverstanden bin - Dies hat sich im Laufe meiner Arbeit an der Gesamtschule ergeben. Ich möchte also die Schule verlassen. Dies möchte ich nicht über eine Versetzung versuchen, da ich auf Grund meiner Fächerkombi die nächsten 5 Jahre nicht seitens der Schulleitung dafür freigestellt werden würde. Ich möchte mich also an einem Gymnasium für eine A14 Stelle bewerben, sodass ich durch eine Beförderung die Schule verlassen kann. Ich habe auch Kontakt zu einem Gymnasium, das daran interessiert ist.

    Meine Befürchtung ist jetzt allerdings, dass mein Schulleiter durch diese Aktion wütend wird und mir ein sehr schlechtes Gutachten geben würde (Leider ist er sehr subjektiv nicht professionell) Stimmt es, dass man mindestens ein 4-Punkte-Gutachten benötigt, um eine A-14-Stelle zu erlangen?

    Darüber hinaus frage ich mich: Könnte ich bei einer sehr schlechten Beurteilung meinen Beamtenstatus verlieren? (ähnlich wie bei einer Revision für die Verbeamtung auf Lebenszeit, wo man für "nicht geeignet" erklärt werden kann).

    Liebe Grüße

    kodi Vielen Dank für Deine Einschätzung! Ich werde nächste Woche mit dem SL sprechen und auch noch einmal prüfen, ob mein Eindruck von ihm stimmt. Man hat ja doch immer seine eigene Perspektive, mit der man die Dinge betrachtet. Ein Dienstvergehen habe ich nicht begangen. Es sollte nichts Offizielles gegen mich vorliegen.

    Was wären denn Deiner Meinung nach Dienstvergehen, die zu einer Verwehrung der Verbeamtung führen könnten?

    Hallo zusammen,

    bald ist es so weit bei mir: Die Revision zur Lebenszeitverbeamtung steht an (in NRW, Gesamtschule, Studienrat). Ich habe jedoch Bedenken, dass mein Schulleiter mich durchkommen lässt, was mich momentan wahnsinnig macht.

    Eigentlich bin ich ein sehr engagierter Lehrer, der viel an unserer Schuler macht (unter anderem bin ich SchilD-Beauftragter, arbeite in einem Arbeitskreis, leite eine Fachschaft, bin Klassenlehrer, bin Juror bei Jugend debattiert, habe einen Zertifikatskurs belegt, leite eine Chor-AG). Auch gab es über mich noch nie offzielle Beschwerden seitens der Eltern- oder Schülerschaft. Auch ist mir nie passiert, dass ich Klausuren zu spät eingereicht habe oder Ähnliches. Bei meiner letzten Revision mochte mich auch mein Schulleitwe. Vor ein paar Monaten bin ich jedoch bei meinem Schulleiter erheblich in Ungnade gefallen: Er meinte zu mir, dass ich in einer Konfliktsituation mit Schülern zu unsensibel reagiert hätte, dass ich meine "Macht" ausgepielt hätte und dass ich hätte mehr auf die Schüler eingehen sollen. Seit dem lässt er mich spüren, dass er mich nicht leiden kann - ja, das geht schnell bei uns an der Schule. Er grüßt mich zum Beispiel nicht mehr und redet nicht mehr mit mir, wenn er mich sieht. Und neulich ist mir eine organisatorische Sache durchgegangen bei der Organisation einer Klassenfahrt, weshalb ich ebenfalls rund gemacht wurde. Anonsten bin ich als recht strenger Lehrer bei uns an der Schule bekannt, was ihm wohl auch nicht passt. Mehr ist aber wirklich nicht, was man mir negativ anrechnen kann. Es liegt bei mir auch nichts Aktenkundiges vor. Mein Problem ist aber, dass mein Schulleiter unebrechnbar ist. Er erfindet auch bei anderen Kollegen Vorwürfe und zieht sich an allem hoch.

    Kaum einer kann ihn bei uns ausstehen. Bei den Abteilungsleitern und dem restlichen Schulleitungsteam habe ich übrigens ein gutes Standing genauso, wie im ganzen Kollegium. Auch gibt es genug Schüler, die mich gerne als Lehrer haben - Das weiß ich aus Evaluationen.

    Meine Frage ist nun: Könnte mein Schulleiter mir irgendwas bei der Entscheidung, ob ich für die Lebenszeiterbeamtung geeignet bin? Könnte er entscheiden, dass ich nicht geeignet bin ohne konkrete Beschwerden, die gegen mich vorliegen aber einfach nur auf Grund seines Eindrucks? Weiß einer, wie so ein Verfahren aussieht? Muss er sich dabei auch mit dem Schulleitungsteam absprechen?

    Mache mich gerade etwas verrückt.

    Liebe Grüße

    Hallo zusammen,

    um meine Anfrage besser einordnen oder beantworten zu können, stelle ich mich kurz vor. Ich bin 26 Jahre alt und seit November als Studienrat (A13) Beamter auf Probe in NRW an einer Gesamtschule. Meine Fächer sind Latein und Philosophie, außerdem habe ich einen Bachelor in Musik und dadurch die Unterrichtserlaubnis für die Sek II und ich unterrichte fachfremd Mathematik und mache im nächsten Schuljahr ein Zertifikat für Mathe (Sek I).

    Ich bin ehrlich und sage, dass meine „Traumstelle“ sicherlich an einem guten Gymnasium gewesen wäre. Auf Grund der wirklich miesen Einstellungssituation im Sek-II-Bereich in NRW habe ich mich aber auch an Gesamtschulen beworben, weil ich merkte, dass eine Stelle am Gymnasium einem 6er im Lotto gleicht. Die Gesamtschule, an der ich jetzt bin, zählt zum Glück noch zu den besseren Gesamtschulen bei uns in der Gegend. Außerdem schätze ich durchaus die Vorzüge des Gesamtschulsystems und stehe auch im Grundsatz hinter dem Grundgedanken des Forderns und Förderns ALLER SuS und somit des Gesamtschulsystems. Die Gesamtschule, an der ich bin, war so gesehen – als Kompromiss – eine Stelle, über die ich mich sehr gefreut habe. Ich habe sie direkt nach dem Referendariat angenommen.

    Tatsächlich fühle ich mich auch sehr wohl an meiner Schule. Ich weiß aber, dass ich nicht mein ganzes Leben an einer Gesamtschule bleiben möchte, da ich mir nicht vorstellen kann, dass ich mit beispielsweise 40 Jahren noch dieselbe Kraft habe, mit mancherlei „schwierigen Schülern“ umzugehen. Darüber hinaus plane ich, mit meiner Freundin, in etwa einem oder anderthalb Jahren in eine andere Stadt zu ziehen, sodass der Schulweg mit dem Auto ca. 40 Min. (und nicht wie jetzt 15 Minuten) beträfe. Kurzum: langfristig gesehen (wir reden wohl über einen Zeitraum von etwa 10 Jahren) möchte ich noch einmal meine Schule wechseln und das bestenfalls – wenn ich schon wechsle – an ein Gymnasium. Ich könnte dies durch eine Versetzung zu erreichen versuchen. Jedoch würde mich meine Schule bei meiner Fächerkombi nicht so schnell gehen lassen. Außerdem ist ja nicht gesichert, dass man an ein Gymnasium versetzt wird.

    Der Weg, den ich bevorzuge, ist es, durch eine Beförderung an eine andere Schule zu gelangen – langfristig gesehen möchte ich eh schauen, wie weit ich im System Schule „komme“.

    Ich habe aus Interesse nun einmal bei Stella geschaut. Hier sind eine Menge A14-Stellen an Gymnasien immer wieder ausgeschrieben. Zumeist sind dies Stellen, die eine koordinatorische Aufgabe verlangen.

    Meine Frage: Wie groß ist die Chance, so eine Stelle irgendwann einmal zu erlangen? (Die meisten Stellen werden ja eh intern vergeben, müssen aber öffentlich ausgeschrieben werden. Bin ich da richtig informiert?).

    Darüber hinaus frage ich mich, welche Qualifikationen sollte ich erlangen, um die Chancen zum Erlangen einer solchen Stelle zu erhöhen? Sollte ich Fortbildungen machen? Wenn ja: welche? Sollte ich an meiner Schule Aufgaben übernehmen? Welche? Bzw. in Welchem Bereich?

    Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrungen.

    Liebe Grüße und Vielen Dank für die Annahme meiner Belange!

    @chilipaprika Vielen Dank für die Antwort!

    Ich tippe auch mal auf a und b ...^^

    "Sprich: dein Plan wird sein, durch Initiativbewerbungen / Vertretungen auf dich aufmerksam zu machen und irgendwann schreibt eine Schule "Philo + Latein + Erfahrungen im Chor" oder sowas.
    Was nicht in der Ausschreibung steht, darf nicht als Begründung herangezogen werden, um die Einladungsliste anders zu gestalten"
    Genau das ist auch mein Plan: ich setze natürlich darauf, dass die Schulleitung mich vor meiner Bewerbung entsprechend kennt, wodurch dann meine "Extraqualifikation" mir einen Vorteil einbringt. Das ist tatsächlich auch schon bei 3 Schulen der Fall, da ich das Glück habe, einige Lehrer zu kennen und auch schon durch Praktika auf mich aufmerksam machen konnte.

    Was genau meinst Du mit "Initiativbewerbungen" ?

    Noch eine Frage zu Philo? Meinst Du wirklich, dass es da so viele Bewerber gibt? Bei mir in der Stadt ist das einigermaßen gefragt und es sieht so aus, als würde es noch mehr, weil immer mehr Schulen Philosophie ab Klasse 5 einrichten und es zunehmend den Religionsunterricht ersetzt..

    Liebe Grüße!

    Vielen Dank für Eure Antworten!

    Ich bin nun um einige Erkenntnisse reicher: da ich also meinen Bachelor in Musik habe, besteht die wahrscheinliche Möglichkeit, dass der Schulleiter der Meinung ist, dass ich kompetent genug bin, um mich in Musik einzusetzen. Ohne Bachelor wäre dies weniger wahrscheinlich. Insofern bin ich froh, dass ich den Bachelor in Musik doch gemacht habe!
    Es handelt sich übrigens um einen Bachelor in Musikpädagogik: auf meinem Bachelorzeugnis werden also einige fachdidaktische Module stehen, sowie ein extra Modul in Bildungswissenschaften für die Sekundarstufe I. @goeba die fachdidaktischen Bedenken sehe ich also nicht, ebenso wie die fachlichen. In den von Dir genannten Punkten (sichere Beherrschung mindestens eines Instrumentes, das man im Unterricht gut einsetzen kann (das ist meist Klavier), gute Gesangsstime (und die Bereitschaft und Courage, diese auch vor der Klasse einzusetzen), solide Grundkenntnisse Musiktheorie (also Tonleitern, Dreiklänge, Formenlehre z.B. Sonatenhauptsatzform, Fuge, Rondo)) bin ich durch die Uni vorbereitet worden, was auch entsprechend auf meinem Bachelorzeugnis in Form von abgeschlossenen Modulen hinterlegt ist.
    Meine Frage hierzu noch: Machen deshalb Lehrkräfte diese Zertifizierungskurse (auch in Musik), damit der Schulleiter begründet sagen kann, dass er die Lehrperson entsprechend für geeignet hält? Muss der Schulleiter das in irgendeiner Weise begründen?

    Eine Frage habe ich auch noch zu der Fakultas für die Sek I - dah hier scheinbar einige Experten sind, frage ich einfach mal alles frei heraus!-. Immer wenn ich Lehrern sage, dass ich in Musik meinen Bachelor nur habe, meinen alle: "Ah, dann kannst Du ja Sek I machen". Habt ihr eine Idee, wie die darauf kommen, dass man mit dem Bachelor Sek I unterrichten kann?

    Und noch eine "inoffizielle" Frage (habe ich in ähnlicher Weise schonmal gestellt, aber hier nochmal deutlicher): angenommen, ich bewerbe mich auf eine Stelle "Philosophie + Beliebig" an einer Schule. An der selben Schule besteht aber (wie an sehr vielen Schulen in NRW) erheblicher Mangen an Musiklehrern. Auch wenn der Schulleiter mich natürlich nicht für Musik einstellen kann: Könnt Ihr Euch vorstellen, dass meine "Zusatzqualifikation" in diesem Falle ein Bonus darstellen würden? Immerhin könnte sich ein Schulleiter denken, dass ich - wenn auch nur im eingeschränkten Maße - helfen kann, dem Mangel zu begegnen, da ich als Musiklehrer begründet eingesetzt werden kann.

    Liebe Grüße

    @goeba Vielen Dank für Deine Antwort! Das ist im Grunde das, was ich wissen wollte! Ich habe noch eine Frage zu diesem Satz:
    "Wenn Du sowieso eine Stelle mit Deinen anderen Fächern hast, kann Dein Schulleiter Dich auch in Musik einsetzen, da gibt es keinerlei formale Hürden.". Das ginge also auf Grund des Musik-Bachelors? Wie genau geht das denn? Also unter welcher Bezeichnung und mit welcher Berechtigung arbeite ich dann?

    @Seph "Grundsätzlich möglich" heißt hier nur, dass ein Bachelor unter Umständen ausreichen kann" : das war das, was ich wissen wollte. Vielen Dank!

    @Th0r5ten Vielen Dank für die Info! Das, was Du ausgeführt hast, sehe ich genauso!

    Das widerspricht sich jetzt aber mit dieser Aussage: "Vertretungslehrkräfte ohne 1. und 2. Staatsexamen sind zwar grundsätzlich möglich", oder? Möglich scheint es also zu sein, mich als Musiklehrer einzustellen. Es wäre ja nur die Frage, wie die Schulleitung mich intern einsetzen möchte...
    Und ich meine jetzt auch nicht den Fall, dass eine Schulleitung weder Latein, noch Philosophie sucht. Es ist mir auch vollkommen klar, dass ich da wohl nicht genommen werde. Ich meine eher den Fall, dass eines der Fächer, aber eben auch Musik gesucht wird an der Schule, sodass ich, angenommen, es würde Philosophie gesucht werden, im Vergleich zu anderen Philosophiebewerbern den Vorteil hätte, dass man mich zudem noch - wenn auch eingeschränkt - für Musik einsetzen könnte. Meine Frage war zu beginn lediglich, ob das rechtlich überhaupt möglich wäre, sodass eine Schulleitung diesen Gedanken realistisch haben kann.

    Was meinst du mit "Feuerwehlehrer" ?

    Danke, jetzt weiß ich schonmal, dass es wohl möglich ist, mit dieser Qualifikation zu arbeiten: weißt du, wie diese offiziell heißt? Oder wie das "Angestelltenverhältnis" offiziell heißt. Bezüglich des Tarifs und der Befristung wäre ja bei mir die besondere Situation, dass ich dann an der Schule - im besten Falle - eine feste Stelle im Beamtenverhältnis habe, da ich ja primär wegen meiner beiden anderen Fächer dort arbeite.
    Ich kann also davon ausgehen, dass es möglich ist, als Musiklehrer dann in der Sek I tatsächlich zu arbeiten, wenn ich das richtig verstanden habe..
    Das beruhigt schonmal !
    Was meint ihr, inwiefern mir diese Qualifikation einen Bonus verschaffen wird im Vergleich zu anderen Bewerbern, die diese Zusatzqualifikation nicht haben? Habt ihr da Erfahrung? In NRW ist es so und wird wohl auch so sein, dass Musiklehrer extrem gesucht sind..

    Vielleicht reden wir gerade auf Grund der Begrifflichkeiten aneinander vorbei. Mir ist natürlich bewusst, dass ich mich nur mit Latein und Philosophie nach dem Ref. bewerben kann und dass Musik eine Bonusqualifikation ist, die man in Zeiten des Musiklehrermangels wohl gerne an Schulen sieht - aber mehr auch nicht!. Ich möchte nur wissen, wie ich dazu kommen kann, dann doch mit dem Bachelor Musik unterrichten zu können. Das muss doch sowas Ähnliches sein wie bei den Studenten, die mit dem Bachelor schon als Vertretungslehrer arbeiten (also in diesem Sinne auch eine Lehrbefähigung haben für die Sek I). Außerdem höre ich ständig, dass man mit dem Bachelor Sek I machen kann. Dies natürlich nicht als vollwertige Lehrkraft, aber irgendwie doch schon... also meine Frage ist eher, wie dies möglich sein kann, also unter welchen "Titel" man dann eingesetzt werden kann.

    Ich denke mal auch, dass das eine bessere Qualifikation ist, als Leute mit Zertifizierungskurs. Aber auch diese müssen ja - sogar ohne Studium - die Befähigung/ Berechtigung haben, Musik zu unterrichten.

    Ist mein Anliegen jetzt verständlicher?

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