Beiträge von IsQuiUtitur

    @MrsPace


    Ich würde im Falle einer Anzeige natürlich alles abstreiten und sagen, dass ich aus Unsicherheit ein paar Meter langsam weiter gefahren bin und das natürlich nur über einen Anwalt, in der Hoffnung, dass das Verfahren eingestellt wird!


    UND ich wecke keine schlafenden Hunde... da immer noch nichts gekommen ist, gehe ich mittlerweile davon aus, dass auch nichts mehr kommen wird.... es käme ja zunächst ein Anhörungsbögen und dieser kommt eingentlich recht zügig. Da das Ganze jetzt zwei Wochen knapp her ist, wiege ich mich von Tag zu Tag mehr in Sicherheit!

    Liebe Antwortenden ,


    ich bedanke mich erstmal für Eure guten Antworten!
    Zunächst möchte ich die Fragen beantworten:
    Vor 13 Tagen bin ich mit einem Verkehrsteilnehmer in Konflikt geraten, der gehubt und gedrängelt hat, weil ich ihm zu langsam links abgebogen bin (ich bin ein langsamer und sehr vorsichtiger Fahrer). Daraufhin bin ich zum Teil aus Verunsicherung und zum Teil extra (weil der Typ mich aufgeregt hat) langsam weiter gefahren. Als ich dann beschleunigt habe, fängt er an, mich zu überholen und währenddessen provokativ zu hupen. Dann habe ich ihm an der nächsten Ampel gesagt, dass ich ihn anzeigen werde, woraufhin er mir hinterher gefahren ist und mein Nummernschild fotografiert hat - ich weiß: totaler Kindergarten! - . Ich hab ihn nicht angezeigt, befürchte aber, dass er es getan hat. Er könnte mich ja wegen vorsätzlichen langsam fahren anzeigen!
    Bis heute ist nichts von der Polizei gekommen (Anhörungsbögen kommen ja in der Regel recht schnell).
    Ich habe trotzdem Angst, dass das, falls noch was kommen sollte, zur Verurteilung kommt, obwohl ich mir natürlich einen Anwalt nehmen würde, weshalb ich da gut rauskommen könnte ... aber man weiß ja nie, wie es läuft.


    Was mir aber noch viel mehr Angst macht ist, ob diese Verurteilung meine Verbeamtung als Gymnasiallehrer gefährden könnte.
    Ich weiß, dass diese Verurteilung, so sie denn überhaupt kommen sollte, noch nicht mal im erweiterten Führungszeugnis stünde.
    Daher würde mich interessieren, weil es Leute in Foren gibt, die das behaupten, ob bei einer Verbeamtung auf Probezeit, die ja vor einer Lebenszeitverbeamtung kommt, nur ins erweitere Führungszeugnis der Belegart oe geguckt wird, oder direkt nach einem Eintrag im BZR geguckt wird: denn im BZR würde eine solche Verurteilung ja stehen.


    Zu meiner Situation: ich studiere im 5. Semester gerade und bin vermutlich mit allem in 4,5 Jahren fertig, hätte dann ja noch ein halbes Jahr, bis es gänzlich getilgt würde.


    Ich weiß, dass ich etwas zu ängstlich bin ... aber ich investiere sehr viel Energie in mein Studium und möchte daher sicherstellen, dass sowas meinem Ziel nicht im Wege steht!

    stimmt o:
    In einem Jura-Forum ist man sich mittlerweile einig, dass eine Schulbehörde nicht das Recht hat, Einsicht in das BZR zu erlangen. Es wird , auch bei Verbeamtung, wohl nur das erweiterte Führungszeugnis der Belegart Be0 abgerufen, wo mein Vergehen nicht vorkommen würde...
    Ich kann mir auch ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass man wegen sowas nicht verbeamtet wird....

    Folgender Fall: Jemand wird im April 2017 in NRW mit seinem Referendariat (Lehramt Gymnasium) fertig. Nun kann er sich für Stellen bewerben, die für eine Beamtung (zunächst auf Probe) oder eine Festeinstellung im Angestelltenverhältnis ausgeschrieben ist. Das Problem ist, dass er noch bis Oktober 2017 im BZR eine Straftat stehen hat (Verurteilung wegen Nötigung im Straßenverkehr zu 20 Tagessätzen), welche die erste und bis dahin auch letzte Verurteilung ist. Gibt es eine Möglichkeit, sich auch auf eine Stelle zu bewerben, die eine Verbeamtung auf Probezeit vorsieht, da die Eintragung im BZR bald getilgt wird, bzw. gibt es Möglichkeiten, mit der Schulleitung zu sprechen, erst nach Oktober 2017 die Verbeamtung einzuleiten und vorher eventuell als Angestellter zu arbeiten, oder die Prüfung des BZR erst nach Oktober vorzunehmen etc. ? Die Frage läuft also darauf hinaus, ob 1. Es vorstellbar ist, dass die Schulleitung diesbezüglich mit sich reden lässt 2. es eine Möglichkeit gibt, die Sache, wie vorgeschlagen oder eventuell anders, zu lösen.
    Gibt es ansonsten die Möglichkeit, sich zunächst für eine Festeinstellung im Angestelltenverhältnis zu bewerben und später sich verbeamten zu lassen?
    Liebe Grüße
    PS: bei der Nötigung im Straßenverkehr handelte es sich um eine lächerlich kleine Sache: Die Person wurde verurteilt wegen vorsätzlichen langsam fahren!
    Und der Fall ist fiktiv! Ich bin momentan noch im 5. Semester, befürchte aber eine solche Verurteilung...

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