Hallo zusammen, ich habe ein paar Fragen zur Notenvergabe in NRW (Gesamtschule). Ich wäre auch sehr dankbar, wenn Ihr mir die entsprechenden Paragrafen und Absatz hierzu nennen könnt (Aus vielen Formulierungen des §48 werde ich leider nicht schlau).
Wenn Ihr auch nur einzelne Fragen und nicht alle beantworten könnt, dann bin ich immer noch sehr dankbar für jede Antwort:
- Bin ich verpflichtet, dem Schüler anzubieten, einen Leistungsnachweis zu erbringen, wenn seine schlechte Note a) durch zu viele unentschuldigte Fehlstunden b) durch zu viele entschuldigte Fehlstunden zustande kommt. Gibt es hier Unterschiede zwischen Sek I und Sek II?
- Kann es mir bei einem Widerspruch negativ ausgelegt werden, wenn ich bei einer schlechten Quartalsnote in Fall a und b keine Möglichkeit gegeben habe, einen Leistungsnachweis zu erbringen? Damit verbunden: Welchen rechtlichen Status haben Quartalsnoten? Gibt es auch hier Unterschiede zwischen Sek I und Sek II?
- Genügt es, wenn eine defizitäre Note am Ende eines Halbjahres also im zweiten Quartal in Fall a und b durch einen Leistungsnachweis „korrigiert“ wird, oder hätte ich bereits während des ersten Quartals die Möglichkeit geben müssen, die Leistung zu verbessern? Auch hier würde mich – sofern vorhanden – der Unterschied zwischen Sek I und Sek II interessieren.
Liebe Grüße und vielen herzlichen Dank im Voraus!!!