Hallo in die Runde,
ich wollte mich noch einmal kurz zu Wort melden 😊
Wie von euch so ermutigend begleitet, habe ich mein Vorstellungsgespräch erfolgreich geführt und war inzwischen zu Gast an einem Berufskolleg in christlicher Trägerschaft. Das Gespräch verlief sehr angenehm und wertschätzend.
Allerdings wurde mir mitgeteilt, dass eine Übernahme in mein bestehendes Beamtenverhältnis leider nicht möglich sei, sondern eine Anstellung im öffentlichen Dienst nach E13 erfolgen würde.
In diesem Zusammenhang stellt sich für mich natürlich die Frage, in welche Erfahrungsstufe ich eingruppiert würde – das macht ja durchaus einen finanziellen Unterschied.
Darüber hinaus kamen für mich folgende Überlegungen auf:
Ist eine Beurlaubung aus dem Beamtenverhältnis – beispielsweise für maximal fünf Jahre – grundsätzlich realistisch umsetzbar?
Müsste diese frühzeitig unter Einhaltung bestimmter Fristen beantragt werden?
Und bedarf es hierfür zwingend der Zustimmung der aktuellen Schulleitung?
Ebenso beschäftigt mich die Frage, ob ein Austritt aus dem Beamtenverhältnis grundsätzlich jederzeit möglich ist oder ob auch hier Fristen einzuhalten sind.
Das sind zunächst einmal Gedankenspiele und mögliche Szenarien – aber mit dem klaren Wunsch, ab dem kommenden Schuljahr an einer neuen Wirkungsstätte wieder zufrieden und mit Freude unterrichten zu dürfen.
Ich freue mich sehr über eure Erfahrungen, Hinweise oder Anregungen.