Beiträge von CaFrGauss

    ...welche Möglichkeiten, an das Schwarmwissen, seht ihr, wenn ich mir ein digitales Endgerät für das Lehrerdasein anschaffen möchte, welches:

    - recht handlich bzw. leicht ist und gut in einen Rucksack passt

    - per Stift bzw. auch touch zu bedienen ist

    - gängige Officeprogramme etc. stabil laufen lässt

    - langwieriger Akkustand

    - Anschlüsse für Beamer, USB besitzt (super wäre AppleTV, aber da kommt dann ja rein ein Apple-Produkt in Frage ;-))

    - Internet entweder über WLAN oder Hotspot möglich ist

    - viel Speicherplatz ist nicht nötig, aufgrund von Dropbox-Nutzung

    - Preisvorstellung - bin ich erstmal realistisch offen ;)

    In welche Richtung sollte man hiebei gehen, da der Markt ja recht vielseitig ist. Eher MacBook - aber welches?! oder doch...?

    Danke für eure Einschätzungen!

    Für Unterrichtstätigkeit kannst du die Übungsleiterpauschale geltend machen, zur Zeit also 4230 € im Jahr. Bis zu dieser Grenze bleibt dein Honorar steuer- und abgabenfrei.

    Das klingt sehr gut, vielen Dank@Fossi74.

    Als Dozent an einer VHS sollte dies ja in die Rubrik "Übungsleiterpauschale" passen ;)
    Wie muss ich dies "geltend machen" - in der Steuererklärung, gehe ich mal von aus ? Ich bin hierbei ahnungslos...

    Einen angenehmen Sonntag:top:

    Nur so nebenbei: Es ist nicht das Problem des Dienstherren, dass weder dein Partner dessen Wohnort nicht wechseln kann noch, dass du keinen Führerschein hast. Da wird keiner bestraft.

    Nein, sein Problem ist es nicht - korrekt; aber doch eine erhebliche persönliche Einschränkung welche er/sie bei Lehrkräften auslebt; warum muss ich tariflich angestellt sein, damit ich z. B. wie in der freien Wirtschaft regulär meinen Arbeitsplatz A kündigen kann und einen Arbeitsplatz B samt Kündigungsfrist etc. wählen darf/kann.
    Bei A14 ist das möglich - bei A13 nicht. Für mich erschließt sich die Logik nicht...

    Der Personalrat meldet sich nicht an die Schulleitung.

    Eine Versetzung ist auch (in der Theorie) ohne Freigabe des Schulleiters möglichen.


    Eine Behinderung deinerseits mit einem GdB von 30-40 ist "förderlich" für eine Versetzung.

    Denn auch ohne Schwerbehinderung gilt der Integrationsplan in Auszügen für diese Kollegen.

    Das klingt ja ganz passend...

    Schon alleine, dass sich der Personalrat nicht gleich an die Schulleitung wendet; das wäre wohl eher kontraproduktiv :(

    Und mit der "Förderlichkeit" bei einem GdB von 30-40 ist gut. Dachte ich mir auch bereits, denn es kann doch nicht sein, dass trotz der Vorlage "Behinderung" - einem Zusammenziehen nach Heirat und "Bestrafung da kein Führerschein vorliegt und keine Kinder ;-)", ich an die Schule gefesselt bin.

    Das ist ein guter Hinweis im Hinblick auf die Gleichstellung. Womöglich wäre es eine Chance, da meine "Behinderungsfestellung" nun auch bereits mehrere Jahre zurückliegt und es nicht wirklich "besser" geworden ist - sondern, ich akzeptiere es und lebe ganz gut damit...


    Das "Mittig ziehen" wäre wohl eine Option, wobei dann eher in Richtung des Partners, da dort auch noch eine alte Mutter versorgt wird etc. Und dann ist es halt wieder eine recht lange Fahrstrecke, welche ich bereits im Ref durchlebt habe. Das war auf Dauer kein Zustand, schon alleine nicht gesundheitlich :(

    Echt doof, dass man mit jener A13-Stelle so gebunden ist...

    Danke dir für die Info - das werde ich machen!

    Also, meine/unsere Heirat steht an - aber ohne Kinder. Zusammenziehen ist geplant - Partner kann nicht den Wohnort wechseln aufgrund von Job. Meine Fahrzeit - ohne Führerschein - wäre zu lang. Es liegt eine Behinderung meinerseits vor, aber keine Schwerbehinderung.

    Fächerkombi meinerseits werden am BK benötigt etc. das sind die Argumente des Schulleiters momentan.

    Der Personalrat wird sich doch nicht sofort an meine Schule wenden, oder?

    Schwierig! Habe dem Schulleiter bzw. _in ;) aber noch nicht die Argumente, wie oben geschildert, vorgestellt.

    Bin auf weitere Inputs gespannt!

    Hallo,

    es gab zwar bereits Beiträge in diese Richtung, jedoch bin ich da nicht wirklich fündig geworden.

    Wo kann ich verbeamtete Lehrkraft am BK (A13) in NRW eine Gesetzesgrundlage finden bzw. Aspekte aufgelistet bekommen, aus welcher hervorgeht, welche Gründe ein Schulleiter nicht abwehren kann und man somit versetzt werden kann.

    Zum Beispiel "Beförderungsstelle A14" o.ä.

    Danke euch!

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