Wo genau stehen diese Prozentwerte? (Bitte Rechtsquelle genau benennen, weil ich das nachlesen möchte.)
Gerne,
Bundesverfassungsgericht, Aktenzeichen 2 BvL 4/18
--> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Dow…_2bvl000418.pdf
Auf Seite 18 unten steht dort:
"Beim Mindestabstandsgebot handelt es sich – wie beim Abstandsgebot – um
einen eigenständigen, aus dem Alimentationsprinzip abgeleiteten Grundsatz. Es be-
sagt, dass bei der Bemessung der Besoldung der qualitative Unterschied zwischen
der Grundsicherung, die als staatliche Sozialleistung den Lebensunterhalt von Arbeit-
suchenden und ihren Familien sicherstellt, und dem Unterhalt, der erwerbstätigen
Beamten und Richtern geschuldet ist, hinreichend deutlich werden muss.
Dieser Mindestabstand wird unterschritten, wenn die Nettoalimentation (unter Berücksichtigung
der familienbezogenen Bezügebestandteile und des Kindergelds) um weniger als
15 % über dem Grundsicherungsniveau liegt."