Beiträge von plattyplus

    Und was wäre die Lösung gewesen?!?

    Keine Ahnung. Wir waren an dem Morgen drei Kollegen und aus jeder Klasse waren 1-4 Schüler da. Da haben wir die dann alle in die Aula geschickt. Ich stand in der Aula, ein Kollege stand Wache am Eingang, um alle neuen Schüler in die Aula zu schicken und der dritte Kollege lief durchs Gebäude, um alle Schüler, die sich bereits im Gebäude befunden haben, in die Aula zu schicken.

    Bei uns sitzen 5 Klassen in der Aula, die wir nicht vertreten können und warten auf die 3. Stunde.

    Mal eine ganz blöde Frage: Dürfen wir überhaupt so viele Schüler gleichzeitig beaufsichtigen?

    Ich erinnere mich, wenn das Stichwort "Aula" fällt, immer an mein Referendariat. Damals im Jahr 2010 hatten wir extremen Schneefall, so daß an einem Morgen nur versprengte Schüler und noch viel weniger Lehrer durchs Gebäude irrten. Damals habe ich die einzelnen Schüler in der Aula beaufsichtigt und prompt eine Breitseite von der Schulleitung bekommen, daß ich gar nicht mehr als 30 Schüler beaufsichtigen dürfe.

    Aber ok, mein Verhältnis zur damaligen Leitung war auch nicht das beste, um mich mal ganz vorsichtig auszudrücken.

    Kurze Zusammenfassung von mir.

    Ich bin ja nicht vollkommen verantwortungslos mit dem Eigentum von jemand anderem umgegangen:

    hochhakige Schuhe -> kann man machen - beim eigenen Auto

    Das kann man auch beim eigenen Auto nicht machen. So lange das alles so glimpflich nur mit Sachschaden abgeht, so wie in diesem Fall, ist das alles harmlos. Aber verursache wegen sowas mal einen Personenschaden, also z.B. wenn da ein Motorrad vor dem Punto gestanden wäre...

    Dann sieht die Sache schon gleich ganz anders aus und dann reden wir auch nicht über ein paar tausend Euro, dann reden wir ggf. über Invalidenrente und Schmerzensgeld in Millionenhöhe, zu zahlen über die nächsten Jahrzehnte.

    Das ist ja nun schon ein älteres Modell und wer repariert das bitte noch... Versicherung ersetzt normalerweise nur noch den Zeitwert... sie wird also ein neues Auto brauchen und dabei auf jeden Fall draufzahlen. Sehr ärgerlich. Weiterhin ist die Frage, welche Auswirkung dieser Vorfall auf ihre Versicherungseinstufung hat. Insgesamt also wirklich sehr sehr blöd gelaufen.

    Das ist wohl das Hauptproblem, denke ich. In mein erstes Auto ist auch jemand hinten rein gesemmelt. Der Wagen, ein Audi a3, war 10 Jahre alt und hatte 530tkm runter. Die gegnerische Versicherung hat es sich einfach gemacht und mir für den wirtschaftlichen Totalschaden gemäß Gutachten 1.500€ gezahlt.

    Problem dabei: Wo bekommt man in Deutschland für 1.500€ ein fahrtüchtiges Auto? Da mußte ich auch massiv draufzahlen. Daher meine Frage: Kann man als Geschädigte/r eigentlich auf eine Naturalrestitution bestehen anstelle der schnöden Geldzahlung? Also kann man die (gegnerische) Versicherung dazu verpflichten einem ein vergleichbares Fahrzeug auf den Hof zu stellen und ihr die ganze Lauferei aufs Auge drücken, auch wenn es dann teurer wird für die Versicherung, weil solche Fahrzeuge in Deutschland üblicherweise nicht mehr gehandelt werden?

    Ich zünde das 12. Teelicht auf der Fensterbank an und schiebe die Krippenfiguren zur nächsten Kerze. Die Reihe der Teelichter symbolisiert den Weg von Maria und Josef und endet an der Krippe. 😁

    Feierst Du Weihnachten oder politisch korrekt die Happy Season?

    Man sollte einfach froh sein, dass die Kollegin mit der Kinderwunschbehandlung nicht wegen der sehr erheblichen psychischen Belastung die ganze Zeit krank geschrieben ist, sondern tapfer weiter zur Schule kommt.

    Dann soll sie sich über zieg Monate krankschreiben lassen. Am Ende muß sie dann zum Amtsarzt, wird für dienstunfähig erklärt und die Schule kann die Stelle, sie ansonsten von der dauerkranken Kollegin blockiert wird, neu ausschreiben.

    Karl-Dieter:

    Denk einfach mal an eine Schule, in der die Unterrichtszeit nicht von Montag-Freitag von 8.00-13.20 Uhr geht sondern Montag-Freitag 7.30-21.00 Uhr und Samstag 7.30-16.00 Uhr.

    Bei der ersten Schule würde ich Dir zustimmen. Da kann man sich die komplette potentielle Unterrichtszeit freihalten. Bei der zweiten Schule geht das eher nicht, weil man dann gar kein Privatleben mehr hätte. Da geht es dann um die Entgrenzung der Arbeit und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

    Den Kontrolltermim beim Zahnarzt kann ich mir halt nicht drei Monate im Voraus auf Mittwoch 10 Uhr legen und mich dann beschweren, wenn ich dann Unterricht habe

    Kann ich schon, wenn ich Mittwoch Vormittag generell frei habe. Wenn sich dann nachträglich der Stundenplan ändert, so daß ich auf einmal an dem Tag doch unterrichten muß, sehe ich da schon einen Grund zum Jammern.

    Arzttermine kannst du außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit legen.

    Kommt auf die Schule an. Denk einfach mal an eine allgemeine Unterrichtszeit montags-freitags 7.30-21.00 Uhr und samstags 7.30-16.00 Uhr.

    Wenn man sich diese allgemeine Unterrichtszeit freihalten will für alle Eventualitäten, kommt man weder zum Arzt noch zum Friseur.

    ... erwacht ein wenig der "Bastard Principial from Hell" in einem und man ist versucht, alle Fernseher der Schule spontan mit "Last Christmas" zu beschallen. ;)

    Also ich könnte sogar wirklich alle Beamer bei uns in der Schule in allen Schulgebäuden gleichzeitig aus der Ferne einschalten und dort ein Video abspielen. Die Beamer hängen im Internet. :rotwerd:

    Habe aus Versehen sogar schon einmal den falschen Beamer gestartet, weil es identische Raumnummern in beiden Schulgebäuden gibt. Habe bei der Fernbedienung (geht auch übers Netzwerk) nicht so genau hingesehen welches Gebäude eingestellt war.

    Conni: Bei uns funktioniert das Ausplanen wegen Arztterminen auch problemlos. Die SL weiß halt, das die potentiellen Einsatzzeiten extrem lang sind und man, wenn man sich die komplette Zeit freihalten müßte, weder zum Arzt noch zum Friseur gehen kann.

    -> neuer Stundenplan wird geschrieben...

    manchmal haben wir dafür 3 Tage bis der gültig ist. Ist nicht schön, passiert aber.

    Ich denke bei den Stundenplänen ist es auch immer eine Frage wie viele Stunden es in der Schule zu verteilen gibt. Wenn ich da an eine klassische Grundschule (ohne Nachmittagsbetreuung) denke, gibt es montags-freitags nur die 1.-6. Stunde. Entsprechend habe ich als Lehrkraft damit zu rechnen von 8.00 bis 13.20 Uhr eingesetzt zu werden, wenn ein neuer Stundenplan kommt. Da kann ich mein Privatleben aber entsprechend so planen, daß ich keinen Termin vor 14 Uhr habe.

    Das andere Extrem ist ein Berufskolleg wie das, an dem ich tätig bin. Wenn man da montags-freitags von 7.30-21.00 Uhr eingeplant werden kann und dazu samstags 7.30-16.00 Uhr, dann hat eine Stundenplanänderung wesentlich massivere Auswirkungen auf das Privatleben, eben weil man sein komplettes Privatleben um den Stundenplan drum herum plant.

    Dann kommen nämlich so fragen, wie: "Was mache ich jetzt mit dem Sportverein, der donnerstags 20-22 Uhr training hat, wenn ich ab nächster Woche plötzlich jeden Donnerstag bis 21.00 Uhr vor der Klasse stehen muß? Das kollidiert dann ja regelmäßig jede Woche."

    Ist das nicht nach wie vor so, dass das für Lehrer ausgeklammert ist? Oder wurde das inzwischen angepasst.

    Ja, im Beamtenstatusgesetz NRW steht, daß die Nachtruhe nicht für Lehrer gilt. Aber ich beziehe mich da aufs Europa-Recht, konkret auf die Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG.

    --> https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex…009:0019:de:PDF

    Auf Seite 3 in Artikel 3 findet man dort: "Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit jedem Arbeitnehmer pro 24-Stunden-Zeitraum eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden gewährt wird."

    Im Zweifelsfall hat das EU-Recht Vorrang. Entsprechend ist der Passus im Beamtenstatusgesetz NRW unwirksam und es gilt die EU-Arbeitszeitrichtlinie direkt, zumal die Frist, binnen derer die Bundesrepublik Deutshcland bzw. das Bundesland NRW seine Gesetze anzupassen hatte, schon lange abgelaufen ist.

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