Beiträge von plattyplus

    So viel Gottvertrauen muss man erstmal haben. So ein Kind ist eine irreversible Angelegenheit, die Besoldungsgesetzgebung jedoch nicht. Ich würde niemals darauf spekulieren, dass diese völlig weltfremden und den Leistungsbegriff ad absurdum führenden Zuschläge nicht jederzeit wieder kassiert werden.

    Ich befürworte es in keinster Weise, aber wenn man es ganz brutal egoistisch formuliert, sind Kinder durchaus reversibel. Man kann sie zur Adoption freigeben.

    Das Rentenargument ist auch nur so semi legitim - müsste man keine Abgaben für u.a. großzügige Familienzulagen, Entlastungen für Familien, Subventionen von Kindergärten und Schulen usw. zahlen, könnte man auch mehr zurücklegen und privat besser vorsorgen.

    Und auch dann wirst du feststellen, daß man Geld nicht essen kann. Will sagen: Wenn es die folgende Generation nicht mehr (im entsprechenden Umfang) gibt, gibt es für dich auch keine Altenpflege mehr und keinen Arzt, der nicht selber ein Greis ist.

    Sollte es die nächste Generation nicht mehr geben, wer produziert dann die Lebensmittel, die du nach Renten- bzw. Pensionseintritt verbrauchst? Gibt es niemanden mehr, der die produziert, ist dein ganzes Geld wertlos. Auch Gold würde nicht helfen.

    Vgl.: Der Preis für ein Liter Trinkwasser in der Wüste ist ein ganz anderer als der für ein Liter Trinkwasser bei uns. ;)

    Wo spricht sie Kindern und anderen Menschen das Recht auf Leben ab? Sie sagt doch sogar explizit, dass sie kein Problem damit hat, wenn andere Menschen Kinder in die Welt setzen.

    Die Frage ist doch: Sind die Menschen, die wegen der Überbevölkerung den Nachwuchs ablehnen, bereit dazu auf ihre komplette Rente bzw. Pension zu verzichten? Schließlich muß dieses Altersruhegeld von der folgenden Generation erwirtschaftet werden. Wenn es jetzt diese zukünftige Generation nicht mehr gibt bzw. man alles dafür tut, daß sie kleiner wird, hat man damit ja den eigenen Ruhegeldanspruch zumindest moralisch verwirkt.

    Deine Anmerkungen zu "verhaltenskreativ" oder "verhaltensoriginell" teile ich bezogen auf die Weise, wie die Formulierungen hier im Thread speziell vom User Plattyplus verwendet wurden.

    Ich habe mit dem Begriff „verhaltensoriginell“ in diesem Thread nicht angefangen. Da der Begriff von anderen Usern bereits genutzt wurde, bin ich dieser etablierten Titulierung im Sinne der political correctness gefolgt.

    Das bedeutet aber gleichzeitig, dass Jeremy-Joel von der 23. Grundschule und Lydia aus der Astrid-Lindgren-Schule, die auch im 3. Schuljahr sind und leiden und ihre Umwelt tyrannisieren nicht diesen Platz haben können.

    Ich denke, daß sich an der Stelle schon die Einstellungen von Förder- und Regelschulkollegen unterscheiden. Nicht Jeremy-Joel und Lydia leiden. Sie haben nur den Förderbedarf.

    Die Leidenden sind alle anderen „normalen“ Schüler in der Klasse. Diese leiden unter der Tyrannei der „Verhaltensoriginellen“.

    Heute: Die alte Moto Guzzi aus der Garage geholt, Straße war trocken und ohne Salzreste…

    Also laß den „Betonmischer“ laufen. :top:

    Und ich war nicht der Einzige, der mit‘m Motorrad unterwegs war.

    Ich gebe die Frage mal weiter.

    … Ich bin gerade dabei die Abschlußprüfungen der Technikerklasse auszuarbeiten und es ist eigentlich nur noch zum :uebel:

    Mit allem Drum und Dran sind das jetzt schon 25 Seiten und weil es so schön ist, will die Bez.-Reg. gleich noch einen zweiten Entwurf haben.

    Wer prüft die Aufgabenstellungen eigentlich?

    Im Endeffekt hängt es aber auch stark von der Stelle ab: eine Behördenstelle mit "Büroarbeit" ist durchaus eine andere Sache als eine Qualistelle an der Uni (da solltest du nicht mal auf die Idee kommen, nach Urlaub zu fragen ;) ), da ist ja deine Arbeitszeit im Semester gebundener als in den Semesterferien, wo du in der Regel freier bist, deinen Aufgaben nachzugehen.

    Wobei es in Deutschland immer noch das Anrecht auf mindestens einen Urlaub im Jahr von mindestens zwei ununterbrochen Wochen pro Jahr gibt. Wenn jetzt also die Semesterferien immer in die Zeit des Schuleinsatzes fallen und umgekehrt, so daß man nie wirklich zwei Wochen am Stück wirklich komplett frei hat, um in den Urlaub zu verreisen, wird sich auch die Uni etwas überlegen müssen.

    Musst du es auf dem Dienstweg einreichen? Dann würde ich es noch mal hingeben und mir den Eingang im Sekretariat quittieren lassen. Sonst direkt an die Bez.-Reg. schicken.

    Wenn ich es direkt an die Bez.-Reg. schicken muß, würde ich gleich noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gehen die SL anfügen, weil nur eine solche Beschwerde über eine Person, welche sich auf dem Dienstweg befindet, es rechtlich rechtfertigt, daß man diese Person unter Einhaltung des Dienstwegs übergehen darf.

    Das scheint hier (ich meine gar nicht dich) aber auch nicht bei allen auf dem Schirm zu sein, dass ich an einer Regelschule eben kein geschütztes Setting anbieten kann.

    Wobei sich natürlich auch die Frage stellt was ein geschütztes Setting überhaupt ist. Bei mir nutzen die Schüler im Alter von 16-20 Jahren mitunter Werkzeuge und vor einigen Jahren meinte ein Schüler im Unterricht einen Versuch starten zu wollen. Seine Fragestellung: "Wenn ich jetzt hier am Overhead-Projektor mit dem Seitenschneider das Kabel abtrenne, wie lange habe ich dann Zeit die Zange wegzuziehen bevor ich einen Stromschlag bekomme, wenn das Kabel von der Steckdose bis zum Seitenschneider 5m lang ist?"

    Also so "sicher" kann man es in der Regelschule gar nicht machen, daß es für den größten Querschläger auch noch sicher genug ist.

    Plattenspieler erwartet, daß wir alle Schüler nehmen und das Niveau auf das Förderschulniveau absenken, damit auch bloß jeder ein Abitur bekommt.

    Gerne würde ich mal andersrum fragen: Welche der Förderschul-Kollegen sieht sich aus dem Stehgreif in der Lage in der Fachschule angehende "staatlich geprügte Techniker" oder entsprechende Betriebswirte auszubilden? Wer könnte mir heute mit 15 Minuten Vorlauf einen Chi-Quadrat-Test auf Bachelor-Niveau vermitteln?

    Das kann keiner?

    Tja, vielleicht sehen jetzt die Förderschul-Kollegen mal das Problem, das wir mit den Systemsprengern im Regelunterricht haben und warum wir diese Schüler kategorisch ablehnen.

    Ich habe an der Berufsschule mit körperlich Behinderten kein Problem. Auch habe ich aktuell einen ehemaligen Förderschüler im Unterricht, dem ich im Sommer wohl die Fachhochschulreife attestieren kann. Aber zieldifferenziert ES-Förderschüler im Unterricht zu haben, die sich ggf. bei den Unterrichtsinhalten an den Maschinen noch selber umbringen, lehne ich ab.

    Das ist zumindest ein klassisches Beispiel für "Defekt spielen".

    Das „defekt spielen“ kenne ich halt aus dem Kollegium. Da wollte ein Kollege nicht in einer speziellen Klasse eingesetzt werden, weil er dann ja eine Abschlussprüfung stellen müsse. Er kündigte ein halbes Jahr im Voraus an, daß er keine Prüfung einreichen werde und an dem Termin, an dem die Prüfungsvorschläge einzureichen sind, krank sein werde.

    Gottseidank hat sich unsere Schulleitung die Allüren des Kollegen nicht bieten lassen und an dessen Einsatz festgehalten.

    Master in Wirtschaftspädagogik in Bayern (ohne Zweitfach)

    Welchen Schwerpunkt hattest Du im Studium der Wirtschaftspädagogik?

    Ich habe selber damals WiPäd studiert, damals allerdings noch mit Abschluß Dipl.-Hdl.

    Während des Studiums gab es extra einen Leitfaden welche der Wahlpflichtveranstaltungen belegt werden mußten, um sich den Uni-Abschluß als 1. Staatsexamen anerkennen lassen zu können. Es ging auch darum, daß bestimmte Prüfungsleistungen an der Uni nicht als Klausur sondern als mündliche Prüfung erbracht werden mußten usw. usw. ...

    Also so einfach damit in den Schuldienst zu starten war nicht drin. Hatte man die Bedingungen während des Studiums jedoch alle erfüllt, war das 1. Staatsexamen ein reiner Verwaltungsakt. Bei mir hat dieser Verwaltungsakt damals 45 Minuten gedauert.

    Normalerweise ist es so, daß man als WiPädler die Fakulta "Wirtschaft" bekommt und dazu die Fakulta in der speziellen Fachrichtung, die du studiert hast, also "Bankbetriebslehre", "Wirtschaftsinformatik", ...

    Da es sich hierbei um berufsbildende und nicht um allgemeinbildende Fakulten handelt, steht Dir mit dem 1. Staatsexamen nur das Referendariat an einer Berufsschule bzw. einem Berufskolleg offen. Zumindest in NRW gibt es mit der Fakulta "60 / Wirtschaft" keinen Weg ans Gymnasium. Um sowas ähnliches wie Wirtschaft an einem Gymnasium zu unterrichten, braucht man wohl die Fakulta "Sozialwissenschaften".

    Auch bei der Polizei ist A13 eine richtige Führungsposition. Und schon relativ selten.

    Also mein Schwiegerpapa war Jagdbomberpilot bei der NVA, er hätte also im Falle des 3. Weltkriegs die Atombombe abliefern sollen. Angefangen ist er als Major und irgendwann war er dann Oberstleutnant. Ein "richtige Führungsposition" war das auch nicht, trotzdem Besoldungsgleich mit a13 bzw. a14.

    Oberst Bolzbold hätte mir gefallen... :)

    Oberstudiendirektor, Besoldungsgruppe a16 --> Oberst
    Mußt also als Schulleiter eine Abordnung reingedrückt bekommen. :teufel:

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