Wenn man mal eine Woche ausfällt, erwarten die vertretenden Kollegen natürlich zu Recht Vertretungsmaterial - und wer seinen Unterricht vorausschauend plant, hat seine Unterrichtsplanung für die kommenden Tage immer schon fertig.
"Natürlich zu Recht" ist gar nichts. Wer krank ist, ist krank. Bei uns gab es da ordentlich Theater bzgl. des Vertretungsmaterials. Im Ergebnis lief das dann darauf hinaus, daß der Erkrankte doch bitte dem Vetreter das Thema der Stunde mitteilt. Das war es dann aber auch und selbst das wäre wohl rein rechtlich schon "good will" und eben keine "zu Recht" einzufordernde Arbeitsleistung.