Beiträge von plattyplus

    Häufig tauchen diejenigen mit Fehlzeiten spätestens nach dem dritten schulischen Mahnschreiben dann doch wieder in der Schule auf, weil sie keine Lust auf Ausschulung, Bußgeld oder Sozialstunden haben.

    Bei mir auch. Allerdings hält das dann nur 2-3 Wochen an, bevor sie wieder in ihr altes Muster verfallen und sich die Spirale eine Umdrehung weiterdreht.

    Wie stellst Du denn bei einer Stichprobengröße von acht bzw. sechs sicher, dass die festgestellten Unterschiede auf den Schulformen basieren und nicht auf individuellen Unterschieden?

    Wollte ich gerade auchschreiben. Um eine valide Aussage zu treffen, bräuchte man für jede Schulform mindestens 30 Interviews. Jedenfalls ist das als Faustformel die Mindestmenge für eine valide Aussage, wenn man nichts über die Verteilung und weitere Spezifika der Stichprobe kennt.

    Konferenzen - also Ordnungsmaßnahmenkonferenzen (das ist wohl das, was bei euch "Teilkonferenzen" heißt)- braucht es dazu bei uns nicht.

    Bei uns sind die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in §53 Schulgesetz NRW geregelt:

    --> https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…N&det_id=492431

    Absatz 4: "Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat."

    An meiner Ausbildungsschule war das auch so, daß da die Klassenlehrer bei unentschuldigten Fehlstunden immer schon gebangt haben: "Hoffentlich hat der Schüler damit nicht die 20 Stunden-Grenze überschritten. Da wurde nämlich auch ohne Androhung dann ausgeschult. Bei uns gibt es so eine Ausschulung ohne Androhung nicht. Aber ich lese meinen Schülern immer den Absatz vor, um ihnen zu zeigen, wie schnell es rein rechtlich gehen kann.

    Daneben gibt es noch den §47 Schulgesetz:

    --> https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…N&det_id=492425

    "Das Schulverhältnis endet, wenn die nicht mehr schulpflichtige Schülerin oder der nicht mehr schulpflichtige Schüler trotz schriftlicher Erinnerung ununterbrochen 20 Unterrichtstage unentschuldigt fehlt."

    Das ist aber eher etwas, um die ganzen Karteileichen aus dem System rauszubekommen.

    Wie ist eine Versetzung in die Ausbildungsvorbereitung denn bei euch so problemlos möglich?

    Problemlos ist das alles nicht. Der Ablauf sieht üblicherweise so aus:

    1. Erste Mahnung durch den Klassenlehrer
    2. Zweite Mahnung durch den Klassenlehrer
    3. Pädagogisches Gespräch mit der Abteilungsleitung
    4. Teilkonferenz

    Da das dank der einzuhaltenden Fristen alles ewig dauert, sind wir KuK angehalten sofort zu mahnen. Also ein halbes Schuljahr vergeht schon, bis man das gemäß §53 Schulgesetz NRW alles durch hat.

    Daneben gibt es noch den Königsweg gemäß §47 Schulgesetz NRW. Wenn ein Schüler 20 Schultage (=4 Wochen) ohne Unterbrechung unentschuldigt fehlt, endet das Schulverhältnis automatisch. Entscheident ist jetzt der Absatz 2 des §47: "Eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler kann nur in Verbindung mit einem nachgewiesenen Schulwechsel aus der besuchten Schule ausscheiden."

    Wir weisen uns also selber nach, daß wir die aufnehmende Schule sind, in der wir ihn in der Ausbildungsvorbereitung aufnehmen. Soweit kommt es aber eigentlich nur, wenn derentsprechende Schüler auch zu seiner Teilkonferenz nicht erscheint. Wobei die Teilkonferenz geschätzt in über 50% der Fälle in Abwesenheit des Schülers entscheiden muß. Sogar unser Schülersprecher ist schon genervt von der Anzahl der Teilkonferenzen bei denen die Delinquenten durch Abwesenheit glänzen während er antreten muß.

    Wegen eines unentschuldigten Fehltages kontaktiert ihr schon diese ganzen Ämter? Da muss bei uns schon mehr an Fehlzeiten "auflaufen", bevor die tätig werden. Wir versuchen erstmal, die nach den Sommerferien nicht in der Schule erschienenen SuS telefonisch zu kontaktieren und es wird per Post ein Mahnschreiben verschickt; wenn da keine Antwort kommt, wird unsere Schulsozialarbeit tägig und erst dann (ab dem 5. unentschuldigten Fehltag) werden Schulamt und Jugendamt eingeschaltet und ggf. die Familienkasse oder das BAföG-Amt informiert.

    Im konkreten Fall wiederholt der Schüler die Klasse. Da seine alte Klasse 3 Wochen vor den Sommerferien ins Betriebspraktikum gegangen ist, der Schüler keinen Praktikumsplatz hatte und absehbar war, daß er bei mir die Klasse wiederholen muß, war er schon in den letzten 3 Wochen bei mir in der Klasse, wenn er denn mal gekommen wäre. In den drei Wochen vor den Sommerferien habe ich schon zwei Mahnschreiben abgeschickt. Der letzte Tag vor und der erste Tag nach den Ferien haben bei uns in NRW halt eine spezielle Bedeutung, was das Fehlen angeht. Konkret ist die Ferienverlängerung eine Ordnungswidrigkeit.

    Der abgebende Klassenlehrer ist halt bekannt dafür, daß er immer alles laufen läßt, weil ihm der Papierkram zuviel Arbeit ist. Ich hingegen bin das genaue Gegenteil: "Lieber einmal durch den ganzen Papierkrieg durchkämpfen und sich dafür in den nächsten Jahren nicht mehr täglich mit den Marotten des Schülers rumärgern müssen. Ich lasse mir von solchen Typen nicht auf der Nase rumtanzen." Für Pünktlichkeit und regelmäßiges Erscheinen braucht man nicht mal einen Hauptschulabschluß. Das sollten sogar die I-Dötzchen (=1. Klasse) am Ende des Schuljahrs kapiert haben. Wenn die Schüler das in den bisherigen 10 Jahren ihrer Schulkarriere nicht gelernt haben, dann wird es ganz dringend Zeit es mal nachzuholen. Leider wird der "Knüppel" immer größer, den man benutzen muß, um ihnen die Konsequenzen ihres Handelns aufzuzeigen. Schließlich haben sie anscheinend 10 Jahre lang gelernt, daß sie mit dem Mist bei den KuK durchkommen.

    Wenn hierfür jemand einen Tipp hat, bitte gern her damit, ich habe für diese Fälle bisher keine Lösung gefunden außer Atemübungen vor und nach den Beratungsgesprächen - für mich selbst, um mich nicht zu sehr aufzuregen - und dann die Gespräche gut zu dokumentieren. Es tut mir aber trotzdem meist wahnsinnig leid für die betroffenen Kinder.

    Ich denke dann immer an meine eigene Vergangenheit. Nach der Grundschule hatte ich eine (gottseidank in NRW nicht bindende) Empfehlung für die Hauptschule. Meine Eltern haben mich damals aufs Gymnasium geschickt und ich bin in meiner ganzen Schullaufbahn nicht ein einziges Mal sitzengeblieben.

    Bei uns am Berufskolleg ist es in den Vollzeit-Bildungsgängen ähnlich. Da kommt es weniger darauf an wie leistungsfähig der Jugendliche ist. viel wichtiger ist die Frage wie motiviert der Schüler ist sich reinzuhängen. Vor einigen Jahren hatte ich einen Schüler mit Hauptschulabschluß, der an der Grenze zum Analphabetismus war, als er bei uns angefangen hat. Seine Eltern kamen aus dem asiatischen Bereich und zuhause wurde nach den dort vorherrschenden Methoden gepaukt. Also nix mit Modell der vollständigen Handlung, Selbstentfaltung usw. ... sondern so, wie man es aus Dokumentationen aus japanischen Schulen aus den 1970ern kennt. Auch dieser Schüler hat bei uns die Fachhochschulreife im ersten Anlauf bestanden.

    Der Killer für unsere Schüler sind unentschuldigte Fehlstunden mit all ihren Folgen. So bin ich z.B. im letzten Jahr in meiner Klasse mit 26 Schülern angefangen. Von diesen 26 haben nur 14 die Versetzung in die aktuelle Klasse geschafft. Von den anderen 12 haben wir 9 Schüler im Laufe des Schuljahrs aufgrund von Fehlzeiten leider entlassen oder in die Ausbildungsvorbereitung versetzen müssen.

    Mein Standard-Spruch ist daher immer: "Ob ihr mit einem Haupt- oder Realschulabschluß mit oder ohne Q-Vermerk zu mir kommt, interessiert nicht micht. Ich habe auch nicht nachgeguckt. Um hier regelmäßig pünktlich zu kommen, braucht man keinen dieser Abschlüsse. Das sollte man bereits in der Grundschule begriffen haben."

    Und ja, gerade heute war ich wieder so richtig in Stimmung. Bei uns gibt es Deutsch-Förderunterricht im großen Umfang, weil z.T. Analphabeten mit Fachoberschulreife bei uns aufschlagen und zusätzlich die Schüler mit Migrationshintergrund, die Deutsch als Fremdsprache irgendwo gelernt haben, zwar so gut Deutsch können, daß es für den Alltag reicht, aber unserer Sprache nicht ausreichend mächtig sind, daß sie die dank Kompetenzorientierung heute immer komplizierter werdenden Aufgaben in allen anderen Fächern gar nicht mehr verstehen und entsprechend auch nicht beantworten können. gestern haben mich die Schüler gefragt, wer zum Deutsch Förderunterricht kommen müsse. Meine Antwort war, daß erst einmal alle dort heute erscheinen sollten, weil die Kollegin dann selber bestimmt, wer der Förderung bedarf. Von insg. 17 Schülern waren heute 5 anwesend, 12 haben sich verflüchtigt. Das Karussel der unentschuldigten Fehlstunden dreht sich also jetzt schon.

    Nebenbei habe ich dann noch die Aufgabe bekommen mich um die Schüler zu "kümmern", die am ersten Schultag nach den Sommerferien ohne Attest (oder ganz ohne Entschuldigung) gefehlt haben. An wen muß ich mich da beim Ordnungsamt, beim Jugendamt bzw. bei der Familienkasse wenden bzgl. etwaiger Strafen für die Ferienverlängerung.

    Zusammengefaßt: Unser größtes Problem ist schlicht und ergreifend die Disziplin!

    plattyplus, wie habt ihr euch jetzt bezügl. erzieherischer Maßnahmen entschieden?

    Habe ich oben bereits geschrieben:

    Aufgrund der Geschichte in der WhatsApp-Gruppe etc. läuft es in dem Extremfall auf eine Teilkonferenz und wohl auch auf die Ausschulung raus. Schulpflichtig ist der entsprechende Schüler jedenfalls nicht mehr, seine Schülerakte ist alles andere als blanko (also diverse Mahnungen, Verweise, ...) und wenn er jetzt wiederholt, mischt er mit dem Verhalten ja die ganze Klasse gegen die Schule auf.

    In den allermeisten anderen Fällen bleibt es allerdings bei einem Vermerk in der Schülerakte. Das wird also erst wieder interessant, wenn es aus anderen Gründen zur Teilkonferenz kommt. Motto: "Sie zeigen uns, daß sie doch eigentlich gar nicht hier sein wollen."

    Also von Teilkonferenz zur Ausschulung über schriftliche Mahnung inkl. Androhung der Ausschulung und schriftlichen Verweis bis zur einfachen Aktennotiz war alles dabei.

    Zum BK kann ich nichts sagen, weil das System ja völlig anders ist.

    Ich denke, daß diese Unwissenheit der Sek 1 Kollegen eines der Probleme ist. Ich habe es heute bei den Einschulungen wieder erlebt, daß viele Vollzeit-Schüler zu uns gekommen sind, die gar keine Ahnung hatten für welchen Bildungsgang sie sich angemeldet hatten und welcher Schulabschluß in diesem Bildungsgang erreicht werden soll.

    Ich habe als BK-Lehrer allerdings auch keine Ahnung davon in welchem, Umfang die Beratungen in den Zubringerschulen am Ende der Sek 1 laufen.

    Genau, Baltrum... SwingingPhone ist dran.

    Da habe ich mich auch getraut im überfüllten Corona Sommer 2020 ein Foto vom FKK-Strand zu machen. Ich glaube nicht, daß mich da jemand deswegen als Spanner bezeichnen würde.

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    Der "normale" Strand ist bekannt für diesen Badewagen, in dem immer mal wieder ein Rettungsschwimmer residiert.

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    Solltet Ihr Hunger haben, die Fischbude mitten im Ort ist echt gut.

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    ... und der Humor der Insel ist manchmal etwas speziell. :victory:

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    Wir haben jede Menge schulpflichtige Berufsschüler.

    Vor allem stelle ich es mir "lustig" vor, wie das am Ende im Fitness-Studio etc. kontrolliert werden soll. Die Vollzeit-Schulpflicht besteht bis zum 16. Lebensjahr, danach besteht bis zum 18. Lebensjahr eine Teilzeit-Schulpflicht. Ich spreche über die 1-1,5 Tage/Woche, den die Azubis bei uns sind. Wer die Sek 1 nach der 10. Klasse verlassen hat, ist also noch schulpflichtig. Dies gilt aber nur bis zum ersten Abschluß. Bei uns gibt es die einjährige Ausbildungsvorbereitung. Dies ist der erste Abschluß. So schaffen es manche Schüler also schon mit 17 der Schulpflicht zu entkommen, eben weil sie einen Abschluß machen.

    Und jetzt erklär das System mal einem Fitness-Studio-Betreiber oder einem Fahrlehrer. :sterne::teufel:

    Stimmt.

    Der Geysir.

    Und ich hoffe immer noch, daß sie im Nachbarort endlich mal wieder den Jordan Sprudel wie früher aufdrehen. Warum sie nicht einfach das Ventil öffnen verstehe ich nicht. Können die Bäume im Umkreis das Salzwasser nicht vertragen? Bis in die 1970er gab es da gar kein Ventil, das das Schaupiel unterbinden konnte. :heul:

    Nur mal zur Info, beim Jordan Sprudel handelt es sich um den weltweit ertragreichsten Arthesischen Brunnen. Das Wasser schießt also ganz ohne Pumpe aus der Erde. Wenn sie das Ventil komplett aufdrehen, reden wir da über eine Schüttung von 7.000 Litern/Minute und eine Fontäne von 50m Höhe.

    --> https://www.staatsbad-oeynhausen.de/gesundheit-entspannung/sole

    Heute drehen sie das Ventil leider nur noch so weit auf, daß die Fontäne 20m hoch spritzt. :(

    Kleine Gemeinheit am Rande: Vor einigen Jahren wollte ein Bewohner des Ortes 400m neben dem jordansprudel eine Geothermie-Bohrung einbringen und hat dafür sogar eine Baugenehmigung bekommen. Daraufhin ist das halbe Stadtviertel im Schlamm abgesoffen, weil es auch dort aus der Erde sprudelte. Erst im dritten Versuch hielt die Betonplombe dem Wasserdruck stand. :teufel:
    Wie bekommt man unter den Gegebenheiten für sowas überhaupt eine Baugenehmigung?

    Hach! Die tun was!

    Du weißt aber schon, daß solche Aufträge aufgrund des Volumens zuerst europaweit ausgeschrieben werden müssen und bei den Ausschreibungen Fristen einzuhalten sind? Also vor Oktober 2022 wird das nichts.

    Wollte unsere Regierung das beschleunigen, hätte sie den Notstand ausrufen und die Notstandsgesetze anwenden müssen. Dann sind solche Ausschreibungen nämlich entbehrlich. Aber das wollten sie ja nicht, es könnte ja zu politischen Verwicklungen führen. :(

    Ich finde ein unangekündigtes Nichterscheinen müsste sanktioniert werden. Wie unverschämt ist es bitte, andere Leute ganz selbstverständlich für die Tonne arbeiten und antreten zu lassen..

    In meiner alten Schule war es schon so, daß wir uns überlegt haben, ob wir 100€ Pfand für jede Nachprüfungsanmeldung nehmen dürften. Das Geld gibt es zurück, wenn der Prüfling zur Prüfung erscheint. Der Prüfungsausgang ist für die Rückerstattung des Pfands unerheblich. Ist leider auch verboten.

    Das Problem war halt in diesem Jahr in NRW ganz extrem, weil sich dank Fr. Ge(hweg)bauer die Schüler nicht nur für eine Nachprüfung anmelden konnten sondern auch die Pappnasen mit sieben oder acht Fünfern sich in allen Fächern für Nachprüfungen anmelden konnten. Unser Highlight war ein Schüler, der sich für acht Nachprüfungen angemeldet hatte, in der Klassen-WhatsApp-Gruppe wohl schon verkündet hat, daß er eh nicht kommt und bewußt nicht absagt, eben damit wir die Arbeit haben. Zu allem Unglück mußte wegen dem Typen auch noch ein eigentlich unbeteiligter Kollege vorzeitig aus dem Urlaub geholt werden, weil die unterrichtende Kollegin im Schuljahr verstorben ist und bei der extremen Anzahl an Nachprüfungen das alles in der letzten Woche nicht machbar war.

    Reicht es nicht, dass diese SuS durchgefallen sind? Muss man da wirklich nochmal zusätzlich "draufhauen"?

    Aufgrund der Geschichte in der WhatsApp-Gruppe etc. läuft es in dem Extremfall auf eine Teilkonferenz und wohl auch auf die Ausschulung raus. Schulpflichtig ist der entsprechende Schüler jedenfalls nicht mehr, seine Schülerakte ist alles andere als blanko (also diverse Mahnungen, Verweise, ...) und wenn er jetzt wiederholt, mischt er mit dem Verhalten ja die ganze Klasse gegen die Schule auf.

    In den allermeisten anderen Fällen bleibt es allerdings bei einem Vermerk in der Schülerakte. Das wird also erst wieder interessant, wenn es aus anderen Gründen zur Teilkonferenz kommt. Motto: "Sie zeigen uns, daß sie doch eigentlich gar nicht hier sein wollen."

    Grundsätzlich ist das Problem doch ein anderes: Man kann, statt 10 Monate mittelmäßige Leistung zu bringen (sprich eine 4 zu erreichen) einfach sechs Wochen mittelmäßige Leistung bringen, um eine Nachprüfung zu bekommen. Mit ganz wenigen Ausnahmen sind diese Nachprüfungen doch ein Stoß vor den Kopf von den SuS, die dauerhafte Leistung zeigen.

    Und genau deswegen sage ich allen meinen Schülern auch, daß die Leistungen im Schuljahr der einfachere Weg sind. Denn wenn ich wirklich nachprüfen muß, dann prüfe ich "richtig" nach. Da hat aber bisher noch niemand eine 5 in eine 4 verwandeln können in all den Jahren. Dafür benote ich vorher schon "im Zweifelsfall für den Angeklagten" und schreibe eine 4 aufs Zeugnis.

    Es gibt sicher persönliche Gründe, warum der ein- oder andere während des Schuljahres dauerhaft schwach war, z.B. ein sehr schwerer Schicksalsschlag, Krankheit oder so etwas.

    Du sprichst von Feststellungsprüfungen, weil der Schüler aufgrund einer langen krankheitsbedingten Abwesenheit nicht beurteilbar ist? Ja, sowas habe ich schon mehrfach gemacht und bei einem Schüler sogar eine BWL-Prüfung auf Englisch abgenommen, weil er der deutschen Sprache noch nicht wirklich mächtig war.

    Diejenigen, die nicht erschienen sind, sind Erziehungs-/ Ordnungsmaßnahmen ggf. auch egal.

    Demjenigen, den es betrifft, mag das egal sein. Aber es geht darum, daß solche Geschichten in der aktuellen Menge unter den Schülern die Runde machen. Da gilt es die Disziplin beim Rest der Klasse hochzuhalten und den anderen Schülern zu zeigen, daß es so eben nicht geht.

    Die Verantwortung ist da, die können wir m.E. nicht wegdiskutieren.

    Und je länger wir unsere Finger in Afghanistan im Spiel haben, desto schlimmer wird es.

    Wir waren da eine Kriegspartei, die Bundeswehr als Helfer zum Brunnenbau ist ein Märchen. Jetzt sollten wir uns nicht immer weiter und weiter in diesen Krieg hinein ziehen lassen, indem wir aus einer falsch verstandenen "Verantwortung" dort immer weiter und weiter mitmischen.

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