Nachprüfungen zur Versetzung - NRW

  • Vorschlag: je zwei Klausuren pro Vormittag, nachmittags die zugehörigen mündlichen Prüfungen. Vier Termine. Freitag, Samstag (!), Montag, Dienstag. Mittwoch könnte dann das nächste Schuljahr losgehen.


    Spätesten Samstag, wenn die Kandidatin nicht erscheint, ist die Sache entschieden.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Spätesten Samstag, wenn die Kandidatin nicht erscheint, ist die Sache entschieden.

    Bei sehr vielen Kandidaten war es in diesem Jahr auch so, daß sie zu den angemeldeten Nachprüfungen gar nicht erschienen sind. Insg. hatten wir so wohl einen Ausfall von ca. 80%. Einige sind auch zur Klausur nicht erschienen und haben sich dann gewundert, daß sie zur mündlichen Prüfung gar nicht mehr zugelassen wurden.


    Unsere Schulleitung eruiert gerade, ob und wie man diesen Schülern, die zur angemeldeten Nachprüfung nicht erschienen sind, erzieherische Maßnahmen gemäß §53 Schulgesetz NRW angedeihen lassen kann.


    Habt Ihr an Eurer Schule diesbezüglich schon erzieherische Maßnahmen durchgeführt?

  • Reicht es nicht, dass diese SuS durchgefallen sind? Muss man da wirklich nochmal zusätzlich "draufhauen"?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Reicht es nicht, dass diese SuS durchgefallen sind? Muss man da wirklich nochmal zusätzlich "draufhauen"?

    Das Durchfallen war wohl deren eigene Entscheidung. Wenn ich bedenke, wie viel Zeit manche Kollegen für die Prüfungen verschwendet haben (Vorbereitung, stundenlanges Warten, nur um einen Kandidaten nach dem anderen als "nicht erschurnen" abzuhaken), finde ich unentschuldigtes Nichterscheinen unfassbar dreist.

  • Mein heutiger Tag mit Nachprüfungen war nicht viel besser, alle erschienen, aber was da so präsentiert wurde. Ein Tag für die Mülltonne.

  • Das Durchfallen war wohl deren eigene Entscheidung. Wenn ich bedenke, wie viel Zeit manche Kollegen für die Prüfungen verschwendet haben (Vorbereitung, stundenlanges Warten, nur um einen Kandidaten nach dem anderen als "nicht erschurnen" abzuhaken), finde ich unentschuldigtes Nichterscheinen unfassbar dreist.

    Das stimmt, aber CDL hat auch nicht unrecht.


    Ich würde ganz pragmatisch sagen: Spart euch doch die Arbeit und lasst gut sein.

    Die SuS haben ihre Quittung, was wollt ihr da noch Zeit und Energie in irgendwelche erzieherische Maßnahmen stecken?

  • Das Durchfallen war wohl deren eigene Entscheidung. Wenn ich bedenke, wie viel Zeit manche Kollegen für die Prüfungen verschwendet haben (Vorbereitung, stundenlanges Warten, nur um einen Kandidaten nach dem anderen als "nicht erschurnen" abzuhaken), finde ich unentschuldigtes Nichterscheinen unfassbar dreist.

    Das verstehe ich vollkommen und ist möglicherweise an der BBS in den beruflichen Zweigen auch üblich/angemessen hier deutlich zu machen, dass man sich so nicht aufführt und Termine einzuhalten oder abzusagen sind. Aus meiner Sek.I-Perspektive wäre das ärgerlich, würde ich aber sagen, dass am Ende vor allem die SuS selbst den Preis zahlen durch ihr Nichtbestehen und damit gestraft genug sind und der Rest halt Teil meines Jobs ist, für den ich bezahlt werde. Mein persönlicher Ärger ist dabei dann eben unter Umständen mein Privatvergnügen, weil es pädagogisch- je nach Situation- meines Erachtens völlig unangemessen sein kann auch noch zusätzliche Strafen zu verhängen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich finde ein unangekündigtes Nichterscheinen müsste sanktioniert werden. Wie unverschämt ist es bitte, andere Leute ganz selbstverständlich für die Tonne arbeiten und antreten zu lassen..



    Meine waren da, sind aber alle durchgefallen 😕

  • Reicht es nicht, dass diese SuS durchgefallen sind? Muss man da wirklich nochmal zusätzlich "draufhauen"?

    Würde mir die Energie da auch sparen.

    ABER das durchaus thematisieren. Gerade am BK, wo die Berufswelt nah ist, so geht man nicht mit Terminen um. Immer absagen, man sieht sich immer zweimal im Leben.
    Wenn ein Schüler heute nicht erschienen wäre und ich ihn morgen im Unterricht hätte, würde ich da deutliche Worte finden und auch die möglichen Konsequenzen aufzeigen.

    Immer zeigen, wie das wirkt, wenn er sich im kommenden Jahr noch einmal melden würde für eine Nachprüfung oder so.


    Meine erstellte Prüfung kann ich ja durchaus wieder verwerten.

  • Würde mir die Energie da auch sparen.

    ABER das durchaus thematisieren. Gerade am BK, wo die Berufswelt nah ist, so geht man nicht mit Terminen um. Immer absagen, man sieht sich immer zweimal im Leben.
    Wenn ein Schüler heute nicht erschienen wäre und ich ihn morgen im Unterricht hätte, würde ich da deutliche Worte finden und auch die möglichen Konsequenzen aufzeigen.

    Immer zeigen, wie das wirkt, wenn er sich im kommenden Jahr noch einmal melden würde für eine Nachprüfung oder so.


    Meine erstellte Prüfung kann ich ja durchaus wieder verwerten.

    Genau so, danke Kiggie.:top: (Thematisieren muss man das natürlich immer.)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich finde ein unangekündigtes Nichterscheinen müsste sanktioniert werden. Wie unverschämt ist es bitte, andere Leute ganz selbstverständlich für die Tonne arbeiten und antreten zu lassen.

    Es wird doch sanktioniert: Die Prüfung gilt damit als nicht bestanden. Und das reicht auch vollkommen aus. Im Übrigen ist die Arbeit selten umsonst, die nicht genutzten Prüfungen werden doch sinnvollerweise später genutzt bzw. Teile davon entsprechend aufbereitet.

  • Mich erstaunt, wie relaxed das gesehen wird. Ich habe in meine 3 Prüfungen mal locker 5-6 Stunden Vorbereitung gesteckt und musste für den schriftlichen Teil bereits letzte Woche extra dafür zur Schule fahren. Ein Kollege musste deswegen früher von einer Familienfeier abreisen. Wenn da nun der Schüler nicht auftaucht, würde ich das nicht schulterzuckend abtun, sondern wäre mal so richtig massiv angepisst.


    Ganz abgesehen davon gehört es sich auch einfach nicht, Termine ohne Absagen platzen zu lassen. Wir haben nunmal auch einen Erziehungsauftrag und der Umgang mit Verbindlichkeiten gehört für mich absolut ohne Diskussion dazu. Wenn jemand ohne Absage fern bleibt, liegt offensichtlich ein Erziehungsdefizit vor, daher -> Erziehungsmaßnahme absolut zu befürworten.

  • Mich würde es zwar auch stören, wenn ich entweder extra hätte zur Schule fahren müssen, mir die Arbeit für das Konzipieren der Prüfung gemacht hätte, aber wie bereits gesagt wurde, kann ich die Prüfung dann zu einem anderen Zeitpunkt ggf. noch mal verwenden (auch wenn es erst mal ein schwacher Trost ist).

    Diejenigen, die nicht erschienen sind, sind Erziehungs-/ Ordnungsmaßnahmen ggf. auch egal.

  • Ich hab auch viel Zeit in die Prüfung investiert. Grundsätzlich ist das Problem doch ein anderes: Man kann, statt 10 Monate mittelmäßige Leistung zu bringen (sprich eine 4 zu erreichen) einfach sechs Wochen mittelmäßige Leistung bringen, um eine Nachprüfung zu bekommen. Mit ganz wenigen Ausnahmen sind diese Nachprüfungen doch ein Stoß vor den Kopf von den SuS, die dauerhafte Leistung zeigen.


    Es gibt sicher persönliche Gründe, warum der ein- oder andere während des Schuljahres dauerhaft schwach war, z.B. ein sehr schwerer Schicksalsschlag, Krankheit oder so etwas. Aber die allermeisten, die bei uns dann doch sitzen, sind einfach nur faule Quanten. Aus meiner Sicht sollte die Möglichkeit der Nachprüfung nur bestehen, wenn ein begründeter Antrag mit nachvollziehbaren Gründen gestellt wird. Stattdessen kann jeder einfach mal sagen: "Jo, ich versuchs mal" und dann, nachdem er jede Menge Arbeit verursacht hat, einfach nicht kommen.


    Und ja, mag sein, dass Prüfungen wiederverwertet werden können (am BK vermutlich sogar noch eher als an anderen Schulformen), aber die Arbeit musste ich jetzt investieren.

  • Und ja, mag sein, dass Prüfungen wiederverwertet werden können (am BK vermutlich sogar noch eher als an anderen Schulformen), aber die Arbeit musste ich jetzt investieren.

    Die Arbeit musstest du so oder so investieren, auch wenn der Prüfling kommt. Insofern geht dir nichts verloren, wenn die Prüfung dann doch nicht angetreten wird.

    Ganz abgesehen davon gehört es sich auch einfach nicht, Termine ohne Absagen platzen zu lassen. Wir haben nunmal auch einen Erziehungsauftrag und der Umgang mit Verbindlichkeiten gehört für mich absolut ohne Diskussion dazu. Wenn jemand ohne Absage fern bleibt, liegt offensichtlich ein Erziehungsdefizit vor, daher -> Erziehungsmaßnahme absolut zu befürworten.

    Den Erziehungsauftrag sehe ich auch und mich ärgern solche Nichtantritte auch. Schulrechtlich sehe ich hier aber keinen Spielraum für Erziehungs- oder gar Ordnungsmaßnahmen. Der Nichtantritt einer Prüfung stellt für sich genommen noch keinen schwerwiegenden Pflichtverstoß dar, der über die Bewertung mit "nicht bestanden" hinaus noch zu ahnden wäre. Was wäre denn deiner Meinung nach eine angemessene Konsequenz darüber hinaus?


    Übrigens: Dieses Jahr war das in NDS für die Abiturprüfungen sogar explizit mit Freigabe für die Prüflinge erlaubt. Diese durften ihre Anmeldungen zu freiwilligen Nachprüfungen bis unmittelbar vor Beginn der Vorbereitungszeit schriftlich zurückziehen. Der Rücktritt hatte auch keine Konsequenzen in Form von nicht bestandenen Prüfungen. Ich muss wohl kaum erwähnen, dass nicht wenige Prüflinge taktisch mehrere Prüfungen angemeldet hatten und diese nur teilweise antraten.

  • Mich würde es zwar auch stören, wenn ich entweder extra hätte zur Schule fahren müssen, mir die Arbeit für das Konzipieren der Prüfung gemacht hätte, aber wie bereits gesagt wurde, kann ich die Prüfung dann zu einem anderen Zeitpunkt ggf. noch mal verwenden (auch wenn es erst mal ein schwacher Trost ist).

    Ich hatte das letzte Mal 2017 eine, sigar zufällig im gleichen Jahrgang, und seitdem haben sich Lehrplan und Stoffverteilung verändert, davon war also nichts verwertbar. Ist also jetzt nicht so, als wäre das reguläre Routinen😊

  • Schulrechtlich sehe ich hier aber keinen Spielraum für Erziehungs- oder gar Ordnungsmaßnahmen. Der Nichtantritt einer Prüfung stellt für sich genommen noch keinen schwerwiegenden Pflichtverstoß dar, der über die Bewertung mit "nicht bestanden" hinaus noch zu ahnden wäre. Was wäre denn deiner Meinung nach eine angemessene Konsequenz darüber hinaus?

    Dass es keine schulrechtliche Grundlage dafür gibt, mag leider sein. Angemessen würde ich finden, dass solche Kandidaten mal 2-3 Nachmittage Freizeit in der Schule verbringen und gemeinnützig beim Hausmeister arbeiten dürfen oder dergleichen. Irgendwas, was verdeutlicht, dass ein solch einigermaßen dreister Umgang mit Zeit und Arbeitseinsatz anderer auch mit eigener Zeit und Arbeiteinsatz abgegolten wird.


    Die niedersächsische Abinachprüfungsregel ist ja mal ausgesprochen schülerfreundlich und ein ziemlicher Arschtritt für alle betroffenen Lehrkräfte. Wir brauchen dringend eine korrekte Arbeitszeiterfassung 😊

    • Offizieller Beitrag

    Diejenigen, die gerne "draufhauen" wollen, müssen lernen, sich hier zu entspannen. Das Nichterscheinen ist kein Angriff auf die PrüferInnen - es ist ein Zeichen von Feigheit, Verzweiflung oder Faulheit - oder schlichtweg fehlender Reife.

    Wir sind die Erwachsenen, wir sind die Pädagogen - in solchen Fällen wie dem Nichterscheinen haben Sanktionsgelüste nichts zu suchen. Das Prüfungsrecht kennt in der Regel nur ein "ungenügend" bzw. ein Nichtbestehen und infolgedessen eine Wiederholung des Schuljahres bei Nichterscheinen zur Prüfung.

    Ein "erzieherisches Gespräch" ist bereits eine Sanktionsmaßnahme, die NRW nach § 53 SchulG kennt. Das muss dann eben auch mal reichen.

  • Entspannt wäre ich, wenn meine Arbeitszeit nicht pauschal abgegolten wäre, sondern wenn ich ordnungsgemäß eingestempelt auf den Schüler warten würde und auch die Konzeptionszeit korrekt erfasst wäre. Was solche Vorfälle mehr als nur ärgerlich macht, ist dass es ohnehin unbezahlte Mehrarbeit ist, die man da absitzt. Natürlich ist ein Nichterscheinen kein persönlicher Angriff seitens der Schülers, aber schon allein damit das nicht ständig passiert und uns unnötig belastet, sollte es auch über das Nichtbestehen hinausgehende Folgen haben, die die Hemmschwelle für Schüler erhöhen. Eine schnöde Mail reicht ja bereits und sollte zumutbar sein.


    ...und GERADE weil wir Pädagogen sind, finde ich diese sehr netten, unverbindlichen, schülerorientierten Handhabungen aller möglicher Anliegen übrigens generell etwas fragwürdig. Es wäre schön, wenn in der Schule allgemein mal etwas mehr Wert auf Verbindlichkeiten gelegt werden würde und es mehr Konsequenzen gäbe.

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