Ich würde noch mal über die Arbeitszeitverordnung für Angestellte und vergleichbares für Beamten nachdenken
In NRW gilt die Arbeitszeitverordnung für verbeamtete Lehrer nicht, leider. Das Thema habe ich an anderen Stellen hier im Forum schon mehrfach durchgekaut. Ansonsten müßten bei einer mehrtägigen Klassenfahrt nämlich insg. 6 Betreuungslehrer mitfahren, um den 3-Schicht-Betrieb mit jeweils einer weiblichen und einer männlichen Person gewährleisten zu können.
Arbeitszeitverordnung NRW:
--> https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_tex…031009100936565
In §1, Absatz 2 steht leider: "Diese Verordnung gilt nicht für Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen." ![]()