Mit einer Inselanlage oder einer Anlage, die auf Nulleinspeisung ausgelegt ist, dürfest du keine Probleme kriegen.
Rein technisch bekommst du damit kein Problem, rein rechtlich hingegen schon.
So darfst Du auf einem mit einem Stromanschluß erschlossenen Grundstück keine Inselanlage betreiben, wenn die Gemeinde einen Anschlußzwang in ihrer Satzung vorsieht. Dies ist in Deutschland üblicherweise für Wasser, Abwasser und häufig auch Strom der Fall. Die meisten unserer Wohngrundstücke dürften über einen Stromanschluss verfügen, fallen damit also raus. Wir wohnen nicht auf einer abgelegenen Alm.
Bei einer Nulleinspeisung hast Du ein Smartmeter vorm Stromzähler, das den Stromfluss ins Netz und aus dem Netz mißt und die Wechselrichterleistung entsprechend anpaßt. Problem dabei: Es gibt keine wirkliche Nulleinspeisung, weil der Stromzähler immer ein Summenstromzähler ist. Also nehmen wir zur Vereinfachung mal an du betreibst einen 1-phasigen Wechselrichter auf L1, die Hauptlast in deinem Haushalt liegt aber auf L2. Dann speist Du bei einer Nulleinspeisung 4kW auf L1 ins Netz ein und ziehst gleichzeitig auf L2 4kW aus dem Netz. Dem Summenstromzähler ist das egal, der sagt "Nulleinspeisung". Die paar Watt Regelungenauigkeit vernachlässige ich jetzt einmal. Aber dem Netzbetreiber ist das nicht egal, weil du trotz Nulleinspeisung sein Netz massiv schief belastest und so eine Schieflast ist das, was die Netze am wenigsten vertragen. Mit gleichförmigen Lasten (die drei Außenleiter L1, L2 und L3 des Drehstromnetzes werden gleichmäßig belastet) kommt ein Stromnetz wesentlich besser zurecht.
Nicht umsonst sind in Deutschland Wechselrichter mit einer Leistung von mehr als 4,6 kVa zwingend Drehstromwechselrichter, eben um diesen Schieflasten zu begegnen. Und ja, ich weiß, dass man auf Youtube auch zieg Videos sehen kann, wo die leute ihre einphasigen 7kVa China-Wechselrichter zeigen, aber die darf man bei uns eigentlich gar nicht in Betrieb nehmen.