Beiträge von plattyplus

    Aber bei uns ist ein Schüler aufgrund des Nichterscheinens durchgefallen.

    Sowas Ähnliches hat bei mir auch mal ein Schüler gebracht, als es um die Nachprüfung zur Versetzung am Ende der Sommerferien ging. Bei uns in NRW ist der erste Schultag immer ein Mittwoch. Die schriftliche Nachprüfung war am vorherigen Freitag und die mündliche am vorherigen Montag.

    Am Freitag ist der Schüler nicht angetreten, weil er noch mit seinen Eltern verreist war. Am Montag kam er dann zur Mündlichen gleich mit Rechtsbeistand. Von wegen "schriftlich 6 plus mündlich 1 gleich mindestens 4", er könne also noch bestehen.

    Den haben wir dann aber auch nicht mehr geprüft, weil er eben die Prüfung am Freitag nicht angetreten hatte.

    Moin,
    arbeitet von Euch auch jemand in der Fachschule? Ich habe hier einen Schüler, der sich freiwillig für eine mündliche Nachprüfung zur Notenverbesserung angemeldet hat. Seine schriftliche Abschlußnote war eine schwache 4. Heute teilt er mir dann per eMail mit, daß er morgen nicht geprüft werden will und fragt, ob man sich von einer Prüfung wieder abmelden könne? Als Grund für seine Entscheidung gibt er an, daß er berufstätig ist und zum Prüfungszeitpunkt arbeiten müsse.

    Die Handreichung vom Ministerium dazu: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j…Q5jgoKRoVZKDtpT

    Mein Schluß daraus: Da dort auf Seite 2 von einer "verbindlichen Anmeldung" gesprochen wird, ist eine Abmeldung nicht möglich. Entsprechend ist die morgige Nachprüfung, sollte der Kandidat nicht auftauchen, mit der Note 6 zu werten.
    Da in einem solchen Fall die schriftliche Arbeit zu 2/3 und die Nachprüfung zu 1/3 in die Note der Abschlußarbeit eingeht, wäre das in Summe dann eine 5.

    Ich bin halt von manchen Schülern in der Fachschule nur noch genervt, weil sie für alles und jedes ihre Arbeitstermine (Schichtdienst) vorschieben und wenn dann irgendetwas nicht nach ihren Wünschen läuft, sie gleich beim Schulleiter aufschlagen. Der Chef will von dem ganzen Mist inzw. schon nichts mehr hören und unterstellt uns, daß wir unseren Laden nicht im Griff hätten. Der Kandidat morgen ist auch einer von denen.

    Niemand zwingt einen Arbeitnehmer dazu, weit von der Dienststelle entfernt zu wohnen.

    Falsch!
    Deine Ansage gilt nur so lange du damit Single-Haushalte oder Ein-Verdiener-Familien meinst. Arbeiten beide an unterschiedlichen Orten, kommt es zwangsweise zur Pendelei. Oder forderst Du etwa, daß KuK die Scheidung einreichen sollen, um näher an die Schule ziehen zu können?

    Ich sehe es ja bei meiner Cousine selber, a13-Doppelverdiener-Haushalt. Sie fährt 60km nach Süden, er 80km nach Norden. Wohin sollen die denn jetzt umziehen?

    Klar könntest Du die Residenzpflicht für Pauker wieder einführen, aber dann müßtest Du die Schule auch verpflichten den Ehepartnerin des Paukers mit einzustellen, auch wenn die einen komplett anderen Beruf hat. Bei Hausmeistern gab es so etwas lange bzw. gibt es heute noch. Der Hausmeister hat Residenzpflicht und heiratet er, muß seine Ehefrau in der Verwaltung eingestellt werden. Es gibt den Beruf "Hausmeister-Ehefrau".
    --> https://www.focus.de/regional/niede…id_5884435.html

    Erinnert mich irgendwie an meine Großeltern. Opa war Lokführer, also damals noch Beamter, mit Residenzpflicht. Oma war Hebamme mit Residenzpflicht. Was meinst, wie da der Amtsschimmel gewiert hat, als die beiden geheiratet haben. Von wegen welche Residenzpflicht denn jetzt schwerer wiegt. :pirat:

    aber ich würde meinen Schülern auch nicht sagen: "Hey, in eurem Alter habe ich auch geraucht und ab und zu mal getrunken. Schaut, was aus mir geworden ist. Alles mit der richtigen Dosis o.O"

    Also meine Ansagen gehen da eher so in die Richtung: "In eurem Alter habe ich auch getrunken. Zwei in meiner Klasse konnte ich dann aber zu Grabe tragen, der eine ist besoffen vor ein Auto gerannt und die andere zugedröhnt mit ihrem Auto in einen Baum gekracht. Ihr Freund sitzt seitdem querschnittgelähmt im Rollstuhl." ... und der ganze Mist ist nicht einmal gelogen.

    Und wenn meine Azubis ankommen, was sie alles vetragen würden bzw. am letzten Wochenende gekippt haben, ist meine Standard-Antwort eigentlich immer nur, daß ich das alles gar nicht wissen will, weil wenn ich das im Detail weiß, müsse ich sofort einschreiten. Da geht es dann aber um Alkohol.

    Sich komplett dumm zu stellen bringt ja auch nichts, wenn die Schüler mitbekommen haben, wie wir mal eine Lehrerfortbildung dazu hatten, bei der die Polizei mit dem Drogenköfferchen gekommen ist, auf das wir auch mal sehen konnten wie so gewisse Drogen in natura aussehen.

    Habe ich einen entscheidenden Punkt übersehen oder liege ich irgendwo falsch?

    Ein Punkt noch, aber der interessiert eher Arbeitnehmer in der "freien Wirtschaft". Wie sicher ist das Geld vor dem Sozialamt im Falle einer Arbeitslosigkeit. Bringt ja nichts. wenn man über Jahrzehnte anspart, mit Mitte 50 arbeitslos wird und dann in den nächsten 10 Jahren erst einmal praktisch die kompletten Ersparnisse verfrühstücken muß, bevor man Hartz 4 bekommt. Bei unsicheren Arbeitsverhältnissen kann es durchaus Sinn machen sich für eine Sparform zu entscheiden, die weniger Rendite bringt, an die aber vor Ablauf des 65. Lebensjahres niemand dran kommt, auch das Sozialamt nicht.

    Aber mit Beamtenstatus sollte das Risiko "Arbeitslosigkeit" ja überschaubar sein.

    Ich spare derweil in Form eines Aktienfonds.

    Ich befürchte, die "Sprache" die bei so einer Erziehungsberechtigten notwendig ist, ist ein "roter Zettel" vom GV mit der Quintessenz "Geld her, sonst Haftbefehl".

    Mal langsam,
    ich würde eher sagen: "Geld her sonst Handy weg und wenn das nicht reicht, dann Eidesstattliche Erklärung der Zahlungsunfähigkeit und Privatinsolvenz oder wahlweise auch Lohnpfändung bei den Eltern." Was meinst, was das Wunder wirkt, wenn der Arbeitgeber der Eltern auf einmal vom Gerichtsvollzieher davon in Kenntnis gesetzt wird, daß das Gehalt zukünftig ans Amtsgericht zu zahlen ist. ;)

    Ich würde den Schulleiter fragen, wo Du in solchen Fällen nachträglich das Geld herbekommst und was Du in Zukunft machen sollst, wenn nichtzahlende Schüler am Ausflugstag morgens einfach auftauchen und es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt.

    Ich würde den Schulleiter fragen, ob er dir erstmal die Auslagen für das Kind erstattet und die Schule selber dann den Gerichtsvollzieher schickt. Sollte so etwas in Zukunft noch einmal vorkommen, würde ich die Kinder direkt ins Sekretariat oder Schulleiterbüro schicken, auf das die dann entscheiden in welcher Klasse das Kind beaufsichtigt wird.

    Wenn sie nicht im Vorfeld zahlt, muss sie am Ausflugstag am Unterricht einer anderen Klasse teilnehmen.

    "Wenn sie nicht im Vorfeld zahlt, muß man halt mal den Gerichtsvollzieher vorbeischicken, um das Geld zu holen." Das wäre jetzt meine Antwort, wenn jemand komplett querschießt. Mit der Antwort würde ich sie dann auch der Schule verweisen, sollte sie morgen kommen. Weitere Kommentare gibt es keine.

    Also beim örtlichen Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen und mal gucken was kommt. Geht wohl auch online: https://www.mahngerichte.de/de/online-mahnverfahren.html
    Wenn sie nicht reagiert, steht nach 2 Wochen automatisch der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Wenn sie reagiert, kommt es zum Gerichtsverfahren.

    Fakt ist der Netto Lohn. Wenn man 1900€ am Anfang verdient dann ist das vermutlich keine Planstelle gewesen.

    Oh doch, das war eine Planstelle. A13, Erfahrungsstufe 3, GKV, Steuerklasse 1, keine Kinder-/Ehezuschüsse
    Erfahrungsstufe 3 gibt es heute nicht mehr in NRW, wohl weil sie dafür echt niemanden mehr gefunden haben. Heute geht es gleich mit 5 los.

    Und ja, Schichtdienst habe ich auch, zumindest Früh- und Spätschicht, wenn auch keine Nachtschicht. Morgens die normalen Azubis und abends die Technikerschule. Da bin ich auch nicht vor 22 Uhr zuhause, eher 22.30 Uhr. Die Arbeit am Schreibtisch daheim kommt dann noch oben drauf und mitunter muß ich am nächsten Morgen um 7.30 Uhr wieder antreten. Die gesetzlich festgelegten Ruhezeiten gelten nämlich für verbeamtete Lehrer nicht. Allein bei den festgelegten Unterrichtsterminen würde ich die 11 Stunden-Marke nämlich locker reißen, auch wenn die Fahrzeit dabei mein persönliches Problem ist.


    Ich soll jetzt von dem Brutto GKV abziehen um dann den Nettolohn zu sehen im Falle das ein Beamter ebenfalls GKV zahlen müsste? Ich hoffe ich verstehe das falsch.

    Beim Beamten sieht es halt so aus, daß der Arbeitgeber eben keinen Arbeitgeberanteil zur Krankenkasse zahlt.

    Also gilt:

    • Bruttolohn minus Lohnsteuer minus Pensionsrücklage (die eh nicht gebildet wird) minus Unfallversicherung gleich "gesetzliches Netto", das ausgezahlt wird.
    • Gesetzliches Netto minus Krankenversicherung minus Pflegeversicherung gleich tatsächliches Netto, das man vergleichen kann.

    Ist man als Beamter in der GKV, z.B. weil einen dank Vorerkrankungen keinen PKV haben will, muß man den vollen Beitrag zahlen, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.

    und das nach PKV.

    und jetzt rechne mal das Netto nach GKV aus. Kleiner Tipp: Da muß der Beamte dann 100% versichern, also auch den Arbeitgeberanteil selber zahlen. Inkl. Pflegeversicherung sind das dann schlappe 750,-€ monatlich.

    Und was den Urlaub angeht: Wir haben zwar ein paar Tage mehr, aber dafür können wir den Urlaub nicht dann nehmen wenn wir es wollen, nicht einmal einen Anteil davon. Hat eine Firma Werksferien, dürfen maximal 2/5 (also 12 unserer 30 Tage) durch den Arbeitgeber festgelegt werden. Über 3/5 der Tage (also 18 Tage) hat der Arbeitnehmer frei entscheiden zu dürfen.
    --> https://www.impulse.de/recht-steuern/…en/2086530.html

    Ich hätte z.B. gerne mal den kompletten Januar frei, weil das gewünschte Reiseziel wetterbedingt nur dann erreichbar ist. Mein Kollege will unbedingt mal zum New York Marathon, dem bringt es auch nichts an anderen Terminen nach New York zu reisen. Damit muß er aber auch bis nach der Pensionierung warten und ob er dann noch fit genug ist dort mitzulaufen steht auf einem anderen Blatt.

    Wie wir alle wissen sind dabei 2500€ netto noch unterer Schnitt. Sek2 am Anfang reden wir von ca. 2900€! netto.

    Also ich habe als Sek 2 Pauker vor 6 Jahren mit 1900 € netto nach Krankenkasse angefangen, nix 2900€. Du mußt von dem "gesetzlichen Netto" noch die Krankenkasse abziehen, um es vergleichbar zu machen.
    Manche meiner Azubis bekommen als Einstiegsgehalt nach der Lehre 1800€ netto, so weit ist der Unterschied da also nicht... und die fangen mit 21 an das zu verdienen, wo wir erstmal einige Jahre Studium aufholen müssen.


    Was erhofft ihr euch wenn die Zeit tatsächlich gestempelt wird?

    Das es keine "eh da Kosten" mehr gibt, weil alles irgendwo einen Wert hat. Entsprechend dürften wir dann endlich mal eine vernünftige Ausstattung bekommen und manche Verwaltungsprozesse ordentlich verschlankt werden.

    Bsp.: Will ich für meinen Unterricht einen Satz Schraubendreher haben, kosten die 50,- €, selbst wenn wir die 1. Qualität nehmen. Um diese Schraubendreher aber zu bekommen, brauche ich zwei schulinterne Formulare und insg. vier Unterschriften. Dazu dann noch mindestens drei Angebote. Alles zusammen inkl. der Unterschrift unter den Lieferschein, der noch dazu kommt, kostet die Beschaffung so 2,5 Arbeitsstunden. Die Arbeitszeit, die wir in das Zeug reinstecken, ist also teurer als die Schraubendreher selber. Die gleichen Formulare brauche ich allerdings auch, wenn ich Maschinen für 270.000€ haben will. Das Procedere ist da identisch.

    Gleiches gilt für die Computer; wir haben keine. Warum sollte der Dienstherr auch Computer anschaffen, wenn sich die Kollegen vor dem einen Gerät bei der Noteneingabe schön in die Schlange stellen und abwarten, wo deren Wartezeit dem Dienstherren keine Kosten verursacht? Und dabei sollen wir jetzt nicht nur die Zeugnisnoten eingeben sondern alle Klassenarbeits- und SL-Noten. Die Warteschlange gibt es also nicht bloß stoßweise zweimal im Jahr sondern praktisch immer.
    Würde die Wartezeit fakturiert werden, kämen da an nur einem Nachmittag locker 500,- € an Lohnkosten zusammen für die Warterei und die Frage, ob wir einen zweiten Computer für die Noteneingabe bekommen, würde sich gar nicht stellen. Es wären mindestens gleich 5 Computer da.

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