Manchmal geht es bei uns auch nicht anders. Abendschule und dann morgens direkt wieder. Ist aber auch nicht der Normalfall. Bei Lehrermangel aber umso schwieriger manchmal.
Du hast im Arbeitsrecht aber auch eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen den Schichten. Wobei die Fahrzeit von der Arbeit nach Hause und zurück zur Arbeit Privatvergnügen sind. Von 21 Uhr abends bis zum nächsten Morgen um 7.30 Uhr sind es aber nur 10,5 Stunden. Wären wir Angestellte und am zweiten Tag würde einem Schüler etwas passieren, weil z.B. wegen Übermüdung seiner Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist, hätte unser Arbeitgeber ein gehöriges Problem. Dabei denke ich weniger an die Pausenaufsicht als viel mehr an die Aufsicht, wenn die Schüler bei uns an Drehmaschinen oder elektrischen Anlagen (230V) arbeiten.