Na, du mußt halt die gesetzlichen Ruhezeiten einhalten. Bei minderjährigen Schülern sind das 12 Stunden, bei volljährigen Schülern 11 Stunden. Wenn also am nächsten Morgen um 8 Uhr der Unterricht beginnt, darfst du Jugendliche bis 20 Uhr und Volljährige bis 21 Uhr dabehalten. Da ich Abendschule habe, bin ich abends eh da. Es macht mir also keine besondere Mühe so späte Termine zu vergeben. Wegezeiten von der Schule nach Hause bzw. am nächsten Morgen zur Schule zählen ausdrücklich in die Ruhezeit und können nicht von den Schülern extra herausgerechnet werden.
Solltest Du Schüler unter 16 Jahren haben, würde ich über Samstags-Termine nachdenken. Der Samstag ist bei uns offiziell noch Schultag. Da haben die Schulen hier zentrale Nachschreibtermine, die alle zwei Wochen samstags um 8 Uhr angesetzt sind. Alle Kollegen müssen an diesen Terminen zweimal/ Schuljahr zur Aufsicht zur Verfügung stehen. Wenn man da einen Nachschreiber hat, meldet man ihn bei den Kollegen für den Termin an, gibt den Kollegen die Klausuraufgaben mit einem Vermerk der zulässigen Hilfsmittel und hat nach dem Wochenende die bearbeitete Klausur im Fach.
So läuft das jedenfalls in der Realschule nebenan.
Glaub mir, die samstags Termine sind auch sowas von nervig, daß es kaum zu Gefälligkeits-Attesten kommt. ![]()