Eine Reduktion kann nach meiner Recherche nicht angeordnet werden, oder?
Nein,
sowas kann in NRW nicht angeordnet werden. Du hast anrecht auf volle Bezüge und der Arbeitgeber hat zu sehen, wie er dich einsetzt. Wenn Du eh schon eine Abordnung in Kauf nimmst, stellen sich mir allerdings gleich zwei Fragen:
- Warum sollst gerade Du abgeordnet werden bzw. die Stunden reduzieren?
- Hast Du schon einmal über einen Versetzungsantrag nachgedacht? Natürlich sucht man dann vorab erst nach einer Schule, die einen haben wollen und wo man sich selber auch vorstellen könnte zu unterrichten.
Sie müssten durch frühere oder spätere Erhöhung der Stundenzahl ausgeglichen werden, diese soll im laufenden Schuljahr oder spätestens im folgenden Schuljahr erfolgen.
Aber das gilt auch nur, wenn man sich im Fenster von +/-6 Stunden befindet. Alles, was darüber hinaus geht, also hier eben 8 Stunden, wäre dann doch wieder durch den Annahmeverzug abgedeckt? Zumindest bei den 2 Stunden, die über die -6 hinaus gehen, sehe ich das so. Zumindest würde ich den ersten von Dir zitierten Satz aus der VO so lesen. Alles über 6 Stunden Abweichung ist nicht zulässig und verfällt damit.