Dass man hier häufig die 40% und nicht die scheinbar kostendeckende Option mit 33% findet, liegt an der notwendigen Querfinanzierung von Entgeltnachlässen bei kinderreichen Familien und der Berücksichtigung sozialer Härten. Dadurch ist das Leihverfahren im Regelfall ein Nullsummenspiel.
Wobei ich das auch abwegig finde. Für die Abfederung sozialer Härten ist das Sozialamt zuständig und nicht die Schule, die über einen Verein die kostenpflichtige Schulbuchausleihe betreibt. Sonst passiert nämlich am Ende mal wieder, dass die Familien im Bürgergeld eh alles verbilligt bekommen und die, die nur geringfügig mehr verdienen als Bürgergeld, den ganzen Spaß auch noch bezahlen dürfen. Wenn ich eine kostenpflichtige Schulbuchausleihe betreibe, haben alle Eltern den gleichen Betrag zu zahlen und die sozialen Härtefälle können sich das Geld beim Amt zurückholen. So werden die Härten zumindest nicht überkompensiert.