Entsprechende Regeln gelten auch für Beamte (siehe entsprechende Arbeitszeitverordnungen).
Leider nicht in NRW. Da steht in der Arbeitszeitverordnung für Beamte, daß diese ausdrücklich nicht für Lehrer gilt. Da mußt rein rechtlich schon mit entsprechenden Vorgaben aus EU-Richtlinien argumentieren, die nie in nationales Recht umgewandelt wurden, obwohl die ÜBergangsfristen dafür schon lange abgelaufen sind. Ich spreche in diesem Zusammenhang von der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG.
Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/…03L0088&from=DE
Arbeitszeitverordnung NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_tex…031009100936565
§1, Absatz 2 Arbeitszeitverordnung NRW:
"Diese Verordnung gilt nicht für Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichenSchulen."
Damit ist dann auch die Pausenregelung und alles andere hinfällig. Leider! ![]()
--> Warum weisen eigentlich die Verbände und Gewerkschaften unsere Landesregierung nicht einmal mit Nachdruck darauf hin, daß sie die Richtlinie gefälligst umzusetzen haben? Bisher hatten sie schon 15 Jahre Zeit fafür und nichts ist passiert. Die Frist zur Umsetzung ist schon seit 12 Jahren abgelaufen, so das uns eigentlich nichts anderes übrig bleibt, als direkt auf Basis der EU-Richtlinie zu klagen.
Wo verklagt man eigentlich das Land NRW auf Umsetzung der EU-Richtlinien? Gleich vor dem Europäischen Gerichtshof?