Das wird situativ vereinbart.
Bei uns in NRW steht im Schulgesetz §54, Absatz 5: "Der Verkauf, der Ausschank und der Genuss alkoholischer Getränke im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen sind auf dem Schulgrundstück sowie außerhalb des Schulgrundstücks untersagt. Über Ausnahmen von Satz 1 entscheidet die Schulkonferenz, die bei ihrer Entscheidung insbesondere die Vorbildwirkung zu berücksichtigen hat. Für branntweinhaltige Getränke und sonstige Rauschmittel ist keine Ausnahme möglich."
Also müßten wir demnächst Klassenfahrten fakultativ und in den Schulferien anbieten, um rein rechtlich aus der Nummer rauszukommen.
das heißt aber nicht, dass du im Bordell Kondome bereitstellen musst.
Ich dachte jetzt auch eher daran, daß mich das Gesetz zwingt die da rauszuholen. Wobei ich das garantiert nicht machen würde. Da kassiere ich dann doch eh nur einen Satz Blaue Augen und liege in der Ecke, sollte ich das versuchen.