Beziehst du dich mit dieser Aussage konkret auf NRW, plattyplus?
Ja, ich beziehe mich auf die konkrete Situation in NRW an Berufskollegs. Wir müssen zwar warnen, aber es gibt gemäß Schulgesetz §50 keine Frist, es muß nur vorher geschehen. Unsere Schulleitung hat mir dies auf Rückfrage vor einigen Wochen bestätigt.
ZitatIn Brandenburg nennt unser Schulgesetz eine Frist, die deutlich vor den Zeugnissen liegt. Wenn in meiner letzten Arbeit aus dieser Woche (noch vor Notenschluss), nun einer meiner Pappenheimer auf 5 fallen würde, hätte ICH ein Problem, obwohl die Note seiner Leistung entspricht.
Um Dein Problem zu vermeiden, sind wir im Kollegium dazu übergegangen eher zu viele als zu wenige Blaue Briefe zu verschicken. Konkret bekommt bei mir jeder einen Blauen Brief, der, wenn er die Mitarbeit sofort komplett einstellen würde (SoMi = null + Klausur = leerer Zettel), noch in der Lage ist auf eine 5 abzurutschen. Das hat dann zur Folge, daß in manchen Fächern auch Schüler, die 3- stehen einen Brief bekommen.
Da meine Kollegen das ähnlich handhaben, gehen entsprechend viele Briefe raus. So gab es in diesem Jahr in meiner Klasse z.B. nur einen Schüler, der keinen Brief bekommen hat.
Selbst wenn die Leistungen nicht angemahnt wurden, sind sie trotzdem versetzungswirksam. Durch den fehlenden Brief wird nur eine mangelhafte Leistung bei der Versetzung nicht berücksichtigt. Bsp.: Es wurden zwei 5er angemahnt, am Ende stehen aber vier 5er auf dem Zeugnis. Von den beiden nicht angemahnten 5ern ist nur eine nicht versetzungswirksam. Somit bleiben drei 5er übrig und der Schüler wird nicht versetzt und hat auch keine Möglichkeit der Nachprüfung.