Beiträge von plattyplus

    Auf lange Sicht bei der nächsten Landtagswahl entsprechend bei der Kreuzchensetzung berücksichtigen!

    Meinst Du nicht eher bei der Kommunalwahl?

    Bei uns am Ort regiert seit dem 2. Weltkrieg mit nur einer kurzen Unterbrechung die SPD und die Unterbrechung kam auch nur dadurch zustande, dass ein SPD-Kandidat während des Wahlkampfs aus der Partei ausgetreten ist und dann als Parteienloser zum Bürgermeister gewählt wurde.

    Da ist mir schon klar wer den Mist zu verantworten hat.

    Ich habe mal etwas im Schulgesetz NRW gestöbert:

    Zitat von Schulgesetz NRW - § 46

    (6) Der Schulträger kann festlegen, dass Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform im Sinne des § 10 besuchen können, die Aufnahme verweigert wird, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt.

    (7) Die Schulaufsichtsbehörde kann eine Schülerin oder einen Schüler nach Anhörung der Eltern und der beteiligten Schulträger einer bestimmten Schule am Wohnort oder in einer anderen Gemeinde zuweisen. Dies gilt insbesondere, wenn eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler nicht in eine Schule der gewählten und der Eignung entsprechenden Schulform aufgenommen worden ist.

    Demnach dürfte eine Klage wohl aussichtslos sein, weil gemäß Absatz 7 die Schulverwaltung die Kinder zu einer Schule zuweisen kann unabhängig von den Schulempfehlungen der Grundschule???

    Für mich stellt sich die Frage, was eine Klage bringen soll, wenn bestimmte Einzugsgebiete chronisch zu wenig Schulplätze an der weiterführenden (Wunsch)Schule haben. Man kann die Plätze ja nicht herzaubern.

    In der angestrebten Realschule haben die Eltern vor Jahren in der aktuell 10. Klasse einen dritten Zug erfolgreich eingeklagt. Alle anderen Jahrgänge sind zweizügig. Es scheint also zu gehen.

    Nur wenn es an der gewünschten Schulform keine freien Plätze gibt, hätte man einen Rechtsanspruch.

    Sollte die Gesamtschule im Nachbarort ebenfalls ablehnen, würden wir wohl genau darauf klagen, also: „Wir wollen einen Platz an einer Real- und eben an keiner Gesamtschule. Welche Realschule es dann wird, ist dann auch egal.“

    Beide Realschulen haben die Klassen schon mit 30 Schülern gefüllt. Also über einen anderen Klassenteiler geht da auch nichts mehr. Beide Schulen nehmen jeweils ein Inklusionskind, was zur Folge hat, dass in dieser Klasse dann „nur“ 27 Schüler sitzen. Da kam bei der Vorstellung der Schulen schon Unmut auf, weil so ein Inklusionskind drei anderen Schülern den Platz wegnimmt. Wäre es nicht da, könnte man die Klasse ja auch mit 30 Kindern füllen.

    Die Gesamtschule im Nachbarort steht besser da, weil es in deren „Einzugsgebiet“ keine Gymnasien und keine Realschulen gibt. Da werden also eben nicht die Guten zum Gymnasium wegsortiert, die weniger Guten zu den Realschulen und an der Gesamtschule sammeln sich die Haupt- und Förderschüler, weil diese beiden Schulformen geschlossen wurden, wie es bei uns der Fall ist.

    Daher auch meine Frage: Zählen Real- und Gesamtschulen als eine Schulform oder nicht? Man kann ja den gleichen Schulabschluss machen. Wo steht das mit der Wahlfreiheit der Schulform im Gesetz?

    Kann man mit einer Realschulempfehlung auf dem Gymnasium anmelden? Ich frage, weil du das oben angedeutet hast.

    So war das bei mir vor 35 Jahren, weil schon meine Eltern mich auf gar keinen Fall auf diese Gesamtschule schicken wollten. Meine Eltern haben mich am Gymnasium angemeldet und ich bin in den 9 Jahren dort nie sitzengeblieben.

    Aktuell: Reslschulenpfehlung und beide Realschulen am Ort sind überlaufen. Muss man die Gesamtschule als Alternative akzeptieren? Muss es dann gerade die eine Gesamtschule sein, die man als einzige Schule ablehnt?

    Bei mir in der Region sind die Gesamtschulen schneller voll als die anderen Schulen (und haben auch mehrheitlich vorgezogene Verfahren), ist es bei euch nicht so? (also haben die "beliebten" Schulen überhaupt noch Plätze?

    Seitdem bei uns am Ort die Hauptschule geschlossen wurde, hat sich der eh schon schlechte Ruf der örtlichen Gesamtschule zum Status „Resterampe“ entwickelt. Konkret ist die in der Ablehnung ausgesprochene Alternative genau die eine Schule, die wir explizit auf gar keinen Fall wollen.

    An dem Abend, als sich alle Schulen in der Stadthalle vorgestellt haben, hatten uns beide Schulleiter der örtlichen Realschulen schon öffentlich empfohlen zu klagen, weil beide Realschulen überlaufen sind und die Lokalpolitiker keinen dritten Zug erlauben, um die Schüler zur örtlichen Gesamtschule zu zwingen.

    Moin,

    bei uns ist heute der Ablehnungsbescheid der örtlichen Realschule eingegangen. Die Anmeldezahlen wären zu hoch, sie dürften nur zwei Klassen aufmachen und das Kriterium „150m Schulweg“ wäre nicht hinreichend.

    Wie jetzt weiter vorgehen?

    • Es gibt noch eine zweite Realschule im Ort (7km entfernt), die allerdings auch überlaufen ist. Könnte man das Kind dort anmelden und hätte dann Vorrecht vor denen, die diese Schule als Erstwahl hatten, weil man bei der eigenen Erstwahl nicht zum Zuge gekommen ist?
    • In dem Schreiben wird empfohlen das Kind in der örtlichen Gesamtschule anzumelden. Allerdings hat diese einen schlechten Ruf (bestätigt durch den Sozialindex) und die Bus-Fahrzeit liegt bei über 45 Minuten inkl. Umsteigen. 👎
    • Die Gesamtschule im Nachbarort wäre von uns aus wesentlich näher dran (wir wohnen halt am Ortsausfahrtsschild) und hat auch einen wesentlich besseren Ruf. Kann man mit dem Ablehnungsschreiben das Kind auch dort unterbringen? Oder kommt dann: „Sie wohnen nicht im Einzugsgebiet. Wir sind voll.“ ?

    Ich wohne direkt zwischen mehreren Grundschulen mit Index 7, 8, 9 (neue Tabelle). Wir wären nicht dahin gezogen, wenn wir Kinder hätten (bekommen sollen). Es ist halt die Ungerechtigkeit, wenn man sich etwas leisten kann, und die Schulen dann ausbluten.

    Ich wohne „aufm platten Land“ und habe eben mal spaßeshalber nach dem Sozialindex der umliegenden Schulen geschaut. Die werden wirklich alle mit 2 oder 3 bewertet, nur die Gesamtschule hat 5, was ich dann schon als schlecht empfinde.

    Die Grundstückspreise im Neubaugebiet liegen hier üblicherweise bei ca. 80€ je Quadratmeter. In Zwangsversteigerungen gehen kleine Einfamilienhäuser auch mal für unter 100.000€ weg. Also mit „sich etwas leisten können“ hat das hier wenig zutun.

    Sozialindex 7, 8 oder 9 hört sich für mich nach Duisburg Marxloh oder Dortmund Nordstadt an.

    Auch an Schulen mit hohem Sozialindex kann die Lehrkraft was von Differenzierung gehört haben.

    Das glaube ich Dir sogar unbesehen. Nur geht in solchen Schulen dermaßen viel Zeit für die Bearbeitung von Unterrichtsstörungen drauf, dass zum Unterrichten kaum Zeit übrig bleibt. Ich merke es bei mir an der Berufsschule ja selber. Habe zwei Parallelklassen, in der einen Klasse guckt der Ausbildungsbetrieb drauf, daß die Leute pünktlich kommen etc. und in der anderen Klasse erzählt der Betrieb bereits zu Beginn der Lehre, dass die Schulnoten eh nicht relevant sind. Im Ergebnis schaffe ich in der einen Klasse den Unterrichtstoff in 30 Minuten, für den ich in der zweiten Klasse 90 Minuten benötige.

    Ich würde Schule 2 nehmen und dafür ebenfalls Himmel und Hölle in Bewegung setzen. Mit Sozialindex 7 fallen die anderen beiden Schulen raus.

    Aber wahrscheinlich wirst Du eh nicht die Wahl haben. Ich kenne es ja selber, daß das Kind als einziges aus dem Kindergarten zur Grundschule in den übernächsten Nachbarort geschickt wird, wo der Rest des Kindergartens im Ort bleiben konnte. Gefragt wurde da nicht, da wurde ausgelost und zugeteilt. Macht dann in Summe täglich zweimal 50 Minuten Busfahrt.

    Der Unterschied zu Herrn Weselsky ist, dass andere Gewerkschaften nicht das Drohpotential haben, das halbe Land lahmzulegen.

    Mein Papa berichtet immer davon, dass zu seiner Studentenzeit die Fachhochschule bestreikt wurde, so dass es in einem Jahrgang keinen Absolventen gab, weil das Semester aufgrund der Ausfallzeiten für ungültig erklärt werden musste.

    Daher auch mein Gedanke gezielt Abschlussprüfungen zu bestreiken. Die Streikmacht ist da schon vorhanden.

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