Beiträge von plattyplus

    Zum Schluss bleibt trotzdem immer noch die Frage, warum die Lehrerinnen nicht schneller reagiert haben. Das kann man nicht entschuldigen.

    Vielleicht, weil keine der vier Kolleginnen die Situation komplett überblickt hat? Wenn die Mitschüler jeweils einer anderen Lehrerin gesagt haben, daß es der Schülerin aktuell nicht gut geht, kann ich mir schon vorstellen, daß jede der Kolleginnen so eine einzelne Meldung nicht besonders hoch gehängt hat.

    Bei uns im Kollegium ist aktuell das Fazit aus der ganzen Situation, daß wir in Zukunft gar nicht mehr fahren werden. Jedenfalls findet sich kein Kollege mehr bereit dazu sowas mitzumachen. Da müßte die SL schon einzelne KuK direkt dinstverpflichten. Da ist uns unsere eigene Existenz wichtiger als diese Spaß-Veranstaltungen (a ka Klassenfahrten).

    War das jetzt eigentlich schon die Berufung? Hat das aktuelle Gericht eine Berufung nicht zugelassen?

    So, wie sich das für mich anhört, war das jetzt erst die erste Instanz und normalerweise gibt es dann doch zuerst die Berufung in die zweite Instanz und dann erst die Revision.

    Sollte das Gericht eine Berufung nicht zugelassen haben, wäre das dann schon ein Formfehler, der eine Revision rechtfertigt?

    Kleiner Bericht von der Front:


    Nach insgesamt sechs (!) E-Mails habe ich von 8 SuS (von 22) Infos darüber, welche Vorerkrankungen/sonstige gesundheitliche Probleme Sie haben. Ich renne da seit Wochen hinterher und habe bereits jetzt die Nase voll von diesem tollen Spaß. In den Akten steht dazu genau gar nichts. Unsere sind alle (bis auf eine) volljährig und ich höre nur Andeutungen darüber, wie sehr man sich besaufen will. Yeah!

    Bei mir das gleiche Spiel. Eigentlich kann die Konsequenz nur sein nicht zu fahren.

    Der Anteil der Mutter wurde übrigens von der Staatsanwaltschaft untersucht. Es wurde keine Anklage erhoben. Das sollte reichen.)

    Ich möchte zu der ganzen Geschichte noch anmerken, dass die Staatsanwaltschaft zuerst auch die Anklage gegen die beiden Lehrerinnen nicht erheben wollte. Erst der Vater hat dafür gesorgt, dass es doch zu der Anklage kam.

    Wollte er damit etwa von seiner eigenen Schuld ablenken?

    Fakt ist jedoch, dass die Organisatoren der Fahrt die rechtliche Pflicht hatten, sich entsprechend zu informieren (siehe den Beitrag von Germanist).

    Daraus resultiert für mich dann aber in Summe, dass die Meßlatte, die an solche Fahrten angelegt wird, dermaßen hoch liegt, dass kein normalsterblicher Lehrer mehr über diese hinüber springen kann.

    - Krankheiten müssen vorher abgefragt werden.

    - Auf jede Krankheit muss adäquat reagiert werden, ohne das man vorher eine medizinische Ausbildung bekommen hat. Der Erste Hilfe Kurs reicht da bei weitem nicht.

    - Aufgrund der Inklusion sollen alle Kinder mitgenommen werden, obwohl man dies, wenn man ehrlich zu sich selber ist, ablehnen muss.

    - Die Aufsichtspflichten sind weitaus strenger als im Privatleben. So darf eine Schulklasse z.B. auf einer Klassenfahrt nicht bei normalem Badebetrieb ins Schwimmbad gehen. Nein, es muss immer eine Lehrkraft mit DLRG-Schein dabei sein, obwohl das Schwimmbad für den normalen Betrieb Bademeister/Rettungsschwimmer stellt.

    - Die Lehrkraft muss vorab sämtliche Aktivitäten auf der Klassenfahrt begehen und im Hinblick auf potentielle Gefahren beurteilen. Nur sind wir als Schule kein Reiseunternehmen, das über Reiseleiter vor Ort verfügt, die man vorab für die Begutachtung losschicken kann.

    - Von der rein physisch unmöglichen 24/7-Aufsicht rede ich mal gar nicht.

    Volljährige Schüler dürfen alleine ins australische Outback reisen und an jeder Ecke Alkohol kaufen. Warum ist dies nicht die Meßlatte, die man an Klassenfahrten anlegt? Wenn wir wollen, dass Schüler Eigenverantwortung lernen, dann müssen wir sie irgendwann auch mal mit allen Konsequenzen laufen lassen!

    Vielleicht schaffen wir es ausnahmsweise beim Thema zu bleiben und das ist die Verantwortung, die wir auf Klassenfahrten tragen, offenbar geht es dabei auch um Leben und Tod. Und zwar nicht, weil man kranke Kinder auf einer Fahrt ignoriert hätte, sondern weil man sich persönlich im Vorhinein nicht erkundigt hat, welche Krankheit die Beteiligten haben.

    Ok, dann ganz direkt: Haben die Eltern im Gerichtsverfahren nachweisen können, dass sie die beteiligten Lehrkräfte auf die Krankheit ihrer Tochter aufmerksam gemacht haben?

    Wenn nein, trifft sie wohl eine Mitschuld.

    Selbst wenn der Diabetes den Lehrerinnen bekannt gewesen wäre, was wird hier an Wissen über diese Krankheit und wie man damit umgeht erwartet?

    Genau das ist der Punkt. Ich habe irgendwie das Gefühl, dass hier manche Kolleg*innen meinen, dass man das doch alles im Griff haben müsse.

    Leute, ich bin als Lehrer weder Superman noch Wonderwoman und wenn es dann z.B. bei den Essenswünschen auf einer Klassenfahrt heißt: „Halal, Koscher, vegetarisch, vegan, lactosefrei, glutenfrei und ohne Erdnüsse“, dann ist das praktisch das Todesurteil für diese Klassenfahrt, weil diese ganzen Sonderbehandlungen im Rahmen einer solchen Fahrt einfach nicht umsetzbar sind.

    Habe selber bei einer solchen Fahrt dann das Essen komplett abbestellt, den Schülern auf der Fahrt Verpflegungsgeld ausgezahlt und sie aufgefordert in der Küche der Unterkunft selber zu kochen.

    Bei den Lehrerfortbildungen das gleiche Spiel. Da wird erst groß getönt, dass alle Essenswünsche erfüllt werden, dann schreibt man da aber nicht „vegetarisch“ in die Liste sondern „Lebensmittelallergie gegen …“ und es wird eben nicht berücksichtigt. Alle Gerichte auf der Karte fallen aus, man fährt als Lehrkraft spontan zu McDoof, weil man sich auf die Zusage „wir machen alles möglich“ verlassen und eben nichts selber eingepackt hat und bekommt dann noch von dem Planer der Tour einen blöden Spruch reingedrückt von wegen: „Wir dachten, dass deine Angabe zu den Allergien ein Spaß war“, als ich vor seinen Augen das komplette Essen habe zurückgehen lassen und gegangen bin.

    Leute, ich weiß selber wie schwer es ist beim Italiener ein Gericht ohne Käse auf der Speisekarte zu finden und auf welches Unverständnis man stößt, wenn man sagt, dass nachträgliches Runterkratzen des Käsebelags nicht reicht. Daher versuche ich auf Klassenfahrten erst gar nicht etwaige Sonderwünsche zu erfüllen, weil ich weiß, dass ich diese Sonderwünsche in der Fülle gar nicht erfüllen kann. Den Schülern zu sagen, dass ich mich um alles kümmern werde, wäre da nur verlogen.

    Im Übrigen hast du Recht: Die Aufsichtspflichten (auch für volljährige SchülerInnen) sind immens. Allerdings liegt das auch in dem Umstand begründet, dass bei Unfällen die Unfallkasse einspringen muss.

    Ich empfinde es halt bei dieser Klientel besonders schwierig und unangebracht bestimmte Regeln durchzusetzen. Wie soll ich z.B. das absolute Alkoholverbot auf einer Klassenfahrt durchsetzen, wenn die Schüler eben diesen Alkohol legal an jeder Straßenecke kaufen können?

    Warum sollte ich dies überhaupt durchsetzen, wenn der Alkoholkonsum von Volljährigen doch gesellschaftlich nicht nur akzeptiert sondern sogar in gewissen Grenzen als normal angesehen wird?

    Der Planer und Genehmigter der Fahrt kann sich schon Mal warm anziehen.

    Und genau deswegen plädiere ich dafür gar nicht mehr zu fahren, um jeglichen Gefahren aus dem Weg zu gehen.

    Meine Klasse fragte z.B. gerade in der letzten Woche, ob wir nicht in 2025 für eine Woche nach Amsterdam fahren könnten. Gewiss habe ich den Vorteil, dass dann alle Schüler volljährig sind, aber wenn ich das alles hier so lese, bin ich aktuell gewogen lieber gar nicht zu fahren, weil die Aufsichtspflichten anscheinend strenger sind als bei den eigenen Kindern.

    Oder wie würdet Ihr reagieren, wenn es nach Amsterdam gehen soll und vorab zwei Schüler den Eindruck erwecken drogenabhängig zu sein?

    Man kann sich vor so groben Fehlern wie hier durchaus schützen, indem man diese Standards auch einhält.

    Welche Standards?

    Ich bin z.B. verwundert darüber, dass ihr Vorerkrankungen überhaupt abfragt. Ok, ich unterrichte ausschließlich in der Sek. 2, aber bei uns wurden Vorerkrankungen noch nie abgefragt. Warum auch? Steht ja nirgendwo in einer Verordnung, dass man dies tun muss.

    Ich habe ein solches Vorgehen auch weder im Referendariat noch in späteren Fortbildungen kennengelernt.

    Entsprechend käme ich gar nicht auf die Idee so etwas abzufragen. Ganz im Gegenteil bin ich bis gestern davon ausgegangen, dass ich die Krankengeschichte gar nicht abfragen darf von wegen Datenschutz und Persönlichkeitsrecht.

    Grund dafür:

    - die Schülerin war bereits 6 Jahre lang erkrankt, in der Schule war die Erkrankung mit Sicherheit bekannt.

    Genau dieses „mit Sicherheit“ würde ich in letzter Konsequenz anzweifeln. Ich habe auch schon selber Eltern erlebt, die nicht wahrhaben wollten, dass ihr Kind (psychisch) Erkrankt war und uns als Schule der psychologische Dienst/Amtsarzt darüber informiert hat von wegen Eigen- und Fremdgefährdung der anderen Schüler.

    Auch kam es bisher bei mir so rüber, als das die beiden Kolleginnen hauptsächlich deswegen verurteilt wurden, weil sie etwaige Krankheiten vorher nicht schriftlich abgefragt haben.

    Zitat

    Nach dem Tod einer an Diabetes erkrankten Schülerin sind zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie hätten ihre Sorgfaltspflichten verletzt, argumentierte das Gericht.

    Die beiden Lehrerinnen wurden wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Sie waren 2019 mit Emily und anderen zu einer Klassenfahrt nach London gefahren. Nach Ansicht des Landgerichts Mönchengladbach haben sich die Lehrerinnen vorher nicht ausreichend über den Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schüler informiert.

    Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regiona…-emily-100.html

    Ich halte es durchaus für realistisch, das eine Lehrkraft, die die Verantwortung für den Tod einer Schülerin hat, nicht mehr vor der Klasse stehen kann.

    Wobei der Presse auch zu entnehmen ist, dass die Staatsanwaltschaft diesen Prozess zuerst gar nicht führen wollte, wohl weil sie die Teilschuld einer jeden Lehrerin als zu gering erachtet hat. Nur auf massiven Druck seitens der Eltern kam es überhaupt zu diesem Verfahren.

    Ich hätte mir jedenfalls gewünscht, dass die Eltern mit auf der Anklagebank gesessen hätten, Begründung: Unterlassene Benachrichtigung der Schule über entsprechend schwerwiegende Krankheiten.

    Habe aber auch gerade selber den Fall, dass mich der Schulpsychologische Dienst über einen meiner Schüler aufklären musste, weil die Eltern auf „Datenschutz“ plädiert haben und mir nicht sagen wollten, was mit ihrem Sohn los ist.

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