Da du Bayern erwähnst, will ich einmal etwas zur Aufklärung beizutragen:
Die Lehrerkonferenz legt an einer Grundschule fest, wie die Leistungen an der Schule erhoben werden.
Es gibt alternative Formen der Leistungserhebung, die mit Kompetenzen zu tun hat, die man aber nicht einfach so als herkömmliche mündliche Note bezeichnen kann. Eine "Eindrucksnote" geht - so hat man uns gesagt - nicht.
Beobachtungen aus den Lehrproben der Studenten? Das wäre schon legitim.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVSO-10
Zu den alternativen Formen der Leistungserhebung findest du in diesem ISB- Papier etwas:
Ab 6.2. (S.34) alternative Formen der Leistungserhebung. Da ist vieles, was so möglich ist, aufgeschrieben, alternativ zu Proben zu bewerten. Die Noten können gleich, ähnlich oder unterschiedlich zu Proben ausfallen, weil ganz andere Kompetenzen bewertet werden.
http://www.isb.bayern.de/schulartspezif…ter-unterricht/
Wenn du im Referendariat bist, wird das alles genau durchgesprochen.
P.S.: An der Grundschulen Bayern gibt es keine Tafelabfragen bzw. sollte es nicht geben. Das wäre nicht im Sinn des Lehrplans.