Beiträge von BlackandGold

    Gute Frage... Stimmt, er wollte sich selber entschuldigen. Dann ist die Rolle der Eltern - gerade bezüglich der Entschuldigungen - aber irgendwie nicht nachvollziehbar. Wenn ich mich recht erinnere, lassen die Kollegen an der Schule die Eltern aber immer etwas unterschreiben, dass wir sie informieren dürfen.

    Das müsste dann von den volljährigen SuS unterschrieben werden, weil es sich um eine Einwilligung im Sinne der DSGVO handelt. In NRW kann man Eltern volljähriger SuS nur in sehr speziellen Fällen informieren und muss die SuS vorher darüber in Kenntnis setzen (s. §120 Abs. 10 SchulG: https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsof…?xid=492252,121)

    Ich denke, er ist minderjährig.

    Die Eltern schrieben in der Mail, dass sie "hiermit schon im Voraus alle zukünftigen Abwesenheiten entschuldigen".

    Je nach Bundesland ist das nicht zulässig. In NRW: "Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit." (§43 Abs. 2 SchulG)

    Also konkret und insbesondere schriftlich. Eine Email musst du mMn nicht unbedingt akzeptieren.

    Nochmal die Frage: Ist der Schüler schon volljährig? Wenn ja, haben die Eltern je nach Bundesland nur eingeschränkte Informationsrechte.

    Ansonsten hast du ja schon das Richtige getan: Die Abteilungsleitung informiert.

    Aber die Drohung liest sich für mich nach heißer Luft. Ich habe solche Drohungen noch nicht erhalten, aber du dokumentierst ja sauber das Verhalten, dann sollen sie halt eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben. Dann musst du eine Stellungnahme abgeben und dann wandert das alles in die große Tonne.

    Unterrichtsstörungen sind gerade keine fachlichen Fehlleistungen, auch wenn du - und leider noch immer viele andere Lehrkräfte - sich das so zurechtbiegen. Rechtlich haltbar ist das keineswegs. Und für Unterrichtsstörungen gibt es angemessene Reaktionen über Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen. Die erfordern im ersten Moment natürlich etwas mehr Arbeit als wieder einmal einfach genüsslich ein "ungenügend" ins Heft zu malen, sind aber deutlich nachhaltiger.

    Du vermischst übrigens "Unterrichtsstörung" und "Leistungsverweigerung". Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

    Ich hatte jahrelang SuS, die massiv gestört haben, aber bei Aufforderung eine z.T. respektable Leistung hingelegt haben. Ich hatte sogar schon mal eine Schülerin, die das Thema "Handy" bis zum Äußersten durchgezogen hat. Sie war ganz überrascht, als ich ihr dann insgesamt (weil es eben nur eine Stunde war, in der sie verwiesen wurde) für das Quartal eine 3 gab und dann am Schuljahresende sogar eine 2. Sie hat aber eben danach nicht mehr verweigert.

    Im Prinzip haben wir das auch in NRW. Der Kollege möchte aber nochmal durch ein Urteil abgesichert haben, dass er sich an geltendes Recht halten muss.

    Jetzt brauche ich einen Wallnuss Likör.

    Das ist falsch.

    "Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Leistung, so wird dies wie eine ungenügende Leistung bewertet." §48 Abs. 5 SchulG.

    Nach einem Blick in die NVO BW existiert dieser Passus (auf den oberflächlichen Blick) dort nicht, daher verständlich, dass alias dies nicht kannte. In NRW kann eine Leistungsverweigerung (hierzu zählen auch mündliche Leistungen, s. §48 Abs. 2 SchulG) aber nunmal auch abseits von Abs. 3 Nr. 6 (ebenda) eine ungenügende Benotung nach sich führen.

    Aber vielleicht bist du der Meinung, dass "Handy nehmen und Musik abspielen/Mobile Game spielen" als Antwort auf eine konkrete Aufforderung keine Verweigerung ist. Das verwundert mich zwar, aber ich respektiere das natürlich, du musst in deinem Unterricht glücklich werden, nicht ich!

    Das mag zu halten sein, wenn ein Schüler dauerhaft dem Unterricht trotz Aufforderung nicht folgt. Das ist nicht zu halten für die einfache Handynutzung während des Unterrichts. In einem solchen Fall nimmt man das Handy ab und gut ist. Schulische Regeln über Fachnoten durchsetzen zu wollen, zeugt von einer gewissen Hilflosigkeit bezüglich des Repertoires pädagogischer Maßnahmen.

    Du nimmst hoffentlich nicht einfach Handys ab. Das kann ich nach eingehender Beratung mit meinem Makler bzgl. eventueller Versicherungsleistungen und nach vertieften Gesprächen über Amtshaftung mit den entsprechenden Menschen der Schulaufsicht nicht empfehlen.

    ... und eine Steilvorlage für eine Klage beim Verwaltungsgericht, das deine Notengebung kassiert. Eine mündliche Leistungsnote kann nur durch eine mündliche, fachlich bezogene Kurzprüfung erhoben werden, nicht allein durch einen Untätigkeitsanschein. Untätigkeit oder (geistige) Abwesenheit darf nur in die Mitarbeitsnote einfließen.

    Bitte verlinke das entsprechende Gerichtsurteil.

    Ansonsten gilt für mich: Wer trotz Aufforderung offensichtlich statt sich am Unterricht zu beteiligen am Handy spielt, verweigert die Mitarbeit. Und das ist, zumindestens in NRW, ein Ungenügend.

    An allen Schulen mit Handyverbot im Unterricht, an denen ich gearbeitet habe, wurden die Handys im Sekretariat gesammelt und am Ende des Schultages wieder ausgegeben. Wer soll das denn sonst machen? Hätte ich mich selbst damit rumschlagen müssen, hätte ich das Verbot vermutlich nicht durchgesetzt.

    Ich kenne die Abgabe bei der Schulleitung. Ich bin jetzt an einer Schule, wo Handys bei Sichtbarkeit eingesammelt werden und die Schulleitung übernimmt die Aufbewahrung selber.

    Was denkst du, was die AfD erst entziehen würde wenn sie an der Macht wäre? :autsch:

    Ein Blick in Höckes Gesicht und seine Reden spricht Bände. Der Mann ist weder konservativ, christlich oder ein Demokrat.

    Ich habe heute die Replik von Hitler auf Otto Wels' Rede gegen das Ermächtigungsgesetz gelesen. Hitler wirft letztlich der SPD vor, sie hätte ihn und die NSDAP unterdrückt und nichts "für das Volk" getan.

    Ich fand die Parallelen mal wieder erschreckend.

    Link: https://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt2_w8_bsb00000141_00038.html

    An meinen letzten beiden Schulen war es jeweils so, dass der/die Partner:in der Schulleitung ebenfalls im Kollegium war. Einmal seit drölfzig Jahren, wo ich nicht weiß wie eingestellt wurde, im anderen Fall war die Schulleitung eine sehr frische Hausbesetzung und der/die Partner:in halt schon im Kollegium.

    Ging in beiden Fällen relativ gut.

    Ich persönlich würde es nicht machen.

    a) Auch Lehrkräfte sind durch die DSGVO geschützt. Und deren Mailadressen sind nunmal zuordnenbare Daten.

    b) Du hattest auf den Beitrag von Anna Lisa geantwortet. Da stand was von bereitgestellten Geräten. Sofern das nicht der Fall ist, ist es natürlich genehmigungsfähig.

    c) Das ist korrekt.

    Natürlich ist es je nach Sonderfall erlaubt. Aber das sind eben Sonderfälle (es sei denn du willst behaupten, dass Schulleitung sein der Normalfall hier im Forum ist. ;) )

    Einen relevanten Sonderfall hast du übrigens vergessen (den ich tatsächlich wichtig finde): Wenn es aufgrund der vorliegenden Situation nicht anders geht. Das kann von Evakuierung und Klassenliste gehen (wenn das iPad nicht mehr im WLAN ist, aber man WebUntis auf dem Handy hat) bis hin zu Klassenfahrten, wo keine Schul-Kamera vorliegt und man eine Sondergenehmigung für das Fotografieren mit dem Handy erhält.

    Aber pauschal ist es nunmal verboten. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ist halt das Prinzip des Datenschutz.

    Ist der gesamte Katalog der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bereits durch? Wenn nein, dann zügig voran. Wenn die für eine ganze Woche nach Hause geschickt werden, mit allem Ärger, der das für die Eltern bedeutet, dann ist da vielleicht eine Besserung möglich.

    Da muss man als Schule halt auch bereit sein, die erlaubten Register zu ziehen. Es kann nicht sein, dass man eine einzelne Kollegin alleine kämpfen lässt.

    Das amerikanische Schulsystem ist extrem differenziert und viel stärker als hier von den lokalen Gegebenheiten abhängig. Eine gute Vorstadt-Highschool mit bildungsinteressierten Eltern ist sicherlich vergleichbar mit einem guten Gymnasium, eine Kleinstadt-Highschool mit starkem Sportfokus kann gut oder schlecht sein, eine Innenstadt-Highschool mit mehrheitlich unterprivilegierten Familien ist je nach lokaler politischer Landschaft auf dem Bildungsniveau von Haupt- oder Förderschulen.

    Lehrkräfte werden lokal bezahlt, Ausstattung sowieso, Lehrpläne sind stark ideologischen Wünschen unterworfen, auch in MINT-Fächern. Also: Schaut euch die Schulen und das School Board an.

    Der Fokus in manchen Fächern ist definitiv ein Anderer als in Deutschland, aber das heißt nichts automatisch Schlimmes. Ich war überrascht, wie sehr man sich am Dreikörper-Problem (Physik) aufhält und dafür andere Sachen vernachlässigt, die Amis würde wahrscheinlich Anderes irritieren.

    Die Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte drüben sind zum Teil sehr prekär, das kann Unruhe reinbringen. Außerdem sind gerade "bessere" High Schools sehr an "Ruhe" interessiert. Aber auch da: Vorsicht, sehr unterschiedliche Bedingungen, großes Land, starke Unterschiede zwischen Bundesstaaten!

    Ich würde wahrscheinlich, so langfristig die Rückkehr angepeilt wird, eine Auslandsschule besuchen und von der Firma bezahlen lassen. Deutscher Lehrplan, deutsche Lehrkräfte, deutsche Abschlüsse.

    Das wird sie keine Stimmen kosten. Wer heute CDU wählt, will eine rechts-konservative Regierung und keine Koalition mit den Ampel-Parteien.

    Das ist in der Pauschalität falsch. Eine CDU, die auf Landesebene mit der AfD koaliert ohne dass die Bundespartei interveniert, wäre für mich keine politische Heimat mehr.

    Der Ministerpräsident des Landes CDU bezeichnet die AfD als Nazipartei: https://www.n-tv.de/politik/Wuest-…le24676931.html

    Ist mir tatsächlich noch nie untergekommen. Ich habe immer wieder offensichtlich sehr intelligente Jugendliche mit einem absolut durschnittlichen Zeugnis. Schlechte Noten haben die aber nicht. Mit Dasein und Zuhören kommt da immer sowas wie ne 5.0 raus. Für wirklich schlechte Noten gehört bei einem überdurchschnittlichen IQ schon auch einiges an Verweigerung dazu. Ob ich solche Leute dann noch "intelligent" nennen würde... Formal sind sie das sicher, aber wohl nicht recht überlebensfähig.

    Abi mit 3,3; 1. StEx. mit 2,0; Promotion mit 1,0 (in 3 Jahren, also auch flott).

    Keine Ahnung ob ich inselbegabt bin oder nur quasi keinen Bock hatte in der Schule. Aber durchschnittlich intelligent bin ich, denke ich, schon und hatte gerade mal ne 4,25 im Schweizer System. Und geübt habe ich nullkommanix (was ich im Studium bitter bereut habe).

    Mit dem Frauenförderplan usw. wurden hier schon relativ viele substanzlose Behauptungen aufgestellt, die sich dort aber nicht wiederfinden.

    Auch wenn ich beim letzten Mal die von den Susannea aufgestellten Behauptungen nicht replizieren konnte, kann ich diesmal auf die folgende Quelle verweisen:

    "Dienstbeginn und Dienstende werden in Abstimmung mit den Betreuungszeiten der Kindertageseinrichtungen/Öffnungszeiten von Schulen und Pflegeeinrichtungen abgestimmt"

    S. 51, Frauenförderplan der Berliner Schulen 2023 - 2029 https://www.berlin.de/sen/bjf/ueber-uns/frauenfoerderung/

    Ich möchte aber sagen, Susannea, dass ich es merkwürdig finde, warum du nicht einfach denselben Link reinsetzt wie ich. Hat mich gerade 2 Minuten gekostet, die PDF zu finden und die richtige Seite zu suchen.

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