Beiträge von BlackandGold

    Beispiel: das Symbol der Krake und darauf angesprochen wussten die jungen Frauen nicht, was das bedeutet.

    Nota bene: Der Oktopus auf dem ersten Bild war das Harmloseste da. Den der wird wirklich von Autisten und ähnlichen Menschen genutzt, um Emotionen zu kommunizieren. Das ist ein Wende-Tier, der zwei Gesichter ha, ein fröhliches und ein verärgertes.

    Wichtiger Aspekt: Die wenigsten Schüler mögen dich als Menschen nicht (vor allem am Anfang), sondern sehen in dir eine zu bekämpfende Autorität, wo der Sieg dem eigenen Heranwachsen dienlich ist. Eine gewisse Ignoranz gegenüber pubertären Großmanns-Gehabe ist da manchmal sehr hilfreich.

    Man muss halt nur die feine Grenze sehen, wo es von pubertärem Unfug, den man geflissentlich ins Leere laufen lässt, zu einem zu sanktionierenden Verhalten umschlägt. Das ist Erfahrung und ein bisschen auch der Ton der Schule bzw. der Abteilung. (Was ich zum Beispiel in der Grundbildung zulasse, wäre bei den Abiturienten ein Grund für ein Elterngespräch)

    Ihr seid nicht der Moralkompass der Welt, die SVP ist schon seit 20 Jahren die stärkste Partei im Nationalrat. In einem Nachbarland wird eine neues Parlament gewählt und das einzige, was in Deutschland daran (wenn überhaupt) interessiert ist, was das für die eigene Moral bedeutet. Die Wahl in Polen wurde in den deutschen Medien auch nur aus dieser Perspektive kommentiert.

    Natürlich ist Deutschland der Moralkompass der Welt.

    Wilhelm der II. hat da das Geibelsche Gedicht doch hervorragend zitiert:

    "Und es mag am deutschen Wesen

    Einmal noch die Welt genesen."

    (Achtung. Bitterböser Zynismus.)

    Alleine das Bewußtsein, dass sich ein Handy in der Nähe befindet, mindert offenbar bereits die Konzentrationsfähigkeit:

    The mere presence of a smartphone reduces basal attentional performance

    An "meiner" Schule ist die Handynutzung über alle Jahrgangsstufen verboten, was ich als Privileg und enormen Vorteil empfinde.

    Sauber durchgeführte Studie:

    "Limitations also result from the sample of our study. First, with 42 test persons, only a relatively small sample was given. Second, the sample used in the present research was predominately White (93%), highly educated, and relatively young (20–34 years). Thus, it is not clear if the present results can be generalized to the broader population using a smartphone. To investigate the generalizability of the present findings, more studies on the effect of smartphone presence should be done, especially concerning a more diverse sample group."

    Ich fand ein n von 42 nämlich ziemlich niedrig und die verweisen da extra auch drauf. Macht nicht jeder in dieser Diskussion.

    Wobei übrigens deine Aussage falsch ist: Es wird nicht die Konzentrationsfähigkeit gemindert, sondern die Autoren der Studie gehen davon aus, dass das Bewusstsein des nahen Handys eine messbare, aber unsichtbare Konzentrationsleistung erzeugt, die dann dazu führt, dass der besagte Konzentrationstest langsamer (aber nicht signifikant falscher) bearbeitet wird. Das ist, wenn man schon so genau hinguckt, ein relevanter Unterschied.

    Für mich bedeutet diese Studie, dass bei Arbeiten, wo es wirklich auf die Zeit ankommt, (bspw. Klausuren) die SuS eigentlich das Handy ausmachen und in eine Kiste, wo sie es nicht sehen, legen sollten. Hm.

    Bitte diesen Teil nicht zitieren, ich nehme ihn ggf. wieder raus, weil ich mich dooferweise mit meinem Vornamen hier registriert habe: Es handelt sich um X.

    Meines Erachtens als Nicht-Fachkundiger: Da sind 100 Seiten pro Woche doch relativ machbar. Das sind ja keine hochverdichteten wissenschaftlichen Texte.

    Wobei ich auch immer sehr lesefaul war. Die genannten Chemiebücher hätte ich wahrscheinlich lesen sollen, dann wäre ich mit besseren Noten aus dem Studium rausgegangen. :D

    Afghanistan hat keine direkte Staatsgrenze zu den USA. Afghanistan kann auch nicht innerhalb eines einzigen Tages mal eben 2000 Raketen irgendwo hin abfeuern.

    Ich bezog mich auf die Aussagen, dass, weil das Terroristen sind, man da ja auch entsprechend vorgehen darf.

    Wenn es so ist, wie das hier mehrfach beschrieben wurde (Flugzettel, etc.), ist das doch schon deutlich besser als vieles was die Amis so in Afghanistan fabriziert haben.

    Mit dem Maßstab, der hier zum Teil angelegt wird, wäre es auch legitim gewesen, Afghanistan nach 2001 in die Steinzeit zu bomben.

    Die Aussage "Die Hamas ist eine Terrororganisation" ist korrekt. Die Aussage "Weil ein Land von einer Terrororganisation zumindest zum Teil kontrolliert wird, kann man auch alle Zivilisten in dem Land umbringen" kann ich zwar menschlich-emotional verstehen, aber gut finden noch lange nicht.

    Aber die Würfel sind gefallen und das Thema ist durch. Nicht ein einziger Post in diesem Forum wird da ein Iota mehr Frieden in die Region bringen. Und Nina Paley (Atheistin jüdischer Abstammung) hat schon vor Jahren treffend beschrieben, wer der wahre Herrscher in der Region ist:

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    Einmal abgesehen davon, dass viele PolitikerInnen vor oder neben ihrem politischen Wirken auch noch einen anderen Beruf erlernt haben oder ausüben. Alles andere wäre auch nicht unbedingt sinnvoll, da Karrieren in der Kommunal- und Landespolitik alles andere als garantiert langfristig und einkommensstark sind.

    In der Kommunalpolitik absolute Zustimmung. Als Stadtrat in einer kreisfreien Stadt gibt es was um die 300-400€ Basis-Aufwandsvergütung. In der Landespolitik würde ich dir widersprechen, da sieht es, so man wiedergewählt wird, ganz gut aus.

    Hallo, ich hoffe es ist in Ordnung wenn ich meine Frage hier stelle:

    Ich komme aus NRW und bin noch noch Studentin. Ich beginne bald mein Referendariat und mache mir Gedanken bezüglich der Krankenversicherung.

    Leider habe ich seit meiner Jugend eine chronische Erkrankung, zudem Hashimoto und Migräne.

    Habt ihr Tipps wo ich mich kostenlos beraten lassen kann?

    Ich habe große Angst, dass ich aufgrund meiner Erkrankungen nicht verbeamtet werde und gefühlt mein halbes Gehalt für die Krankenkasse bezahlen muss..

    Der von mir oben verlinkte Makler macht mWn sowohl Honorar- wie auch Provisionsberatung. Bei meiner freiwilligen GKV hat er das auf Provisionsbasis gemacht.

    Ich habe die Fahrt nicht selbst gebucht, sie wurde von der Stufenleitung gebucht, noch ehe überhaupt feststand, dass ich eine Klasse übernehme. Und nun wurden mir die Zimmergrößen für SuS und Lehrkräfte genannt und ich bin ziemlich aus der Haut gefahren. Die Stufenkoordinatorin meinte nur, Klassenfahrten seien meine Dienstpflicht und es habe keine Einzelzimmer mehr gegeben, weil zu dieser Zeit viele Klassen fahren und die Plätze heiß begehrt seien. Sie hätten die Wahl gehabt zwischen Zweierzimmern und Zimmern mit Gemeinschaftsbad, und, da sie den KuK nicht zumuten möchten, mit den SuS in einer Gemeinschaftsdusche zu duschen, die Zweibettzimmer gewählt. Es sei ja wohl machbar, mal drei Tage mit einer Kollegin zu teilen. Ich sehe das, wie alle hier einhellig, nicht so, und möchte vor dem Gespräch mit der Schulleitung so viele Informationen wie möglich haben, um nicht nur mit meinem Bauchgefühl ( = Zorn!) zu argumentieren. Wenn mir die Ebene darunter schon mit "Dienstpflicht" kommt, will ich vorbereitet sein und kontern können.

    Danke daher schon einmal für den Eindruck, dass ich nicht überreagiere, und jegliche hilfreichen Hinweise!

    Was für ein Unfug. Der Stufenkoordinatorin hätte ich was gehustet. Da will jemand mangelnde Planungsfähigkeit überdecken.

    Diese Website solltest du lesen:

    https://www.auslandsschulwesen.de/Webs/ZfA/DE/Be…/adlk_node.html

    Darunter insbesondere:

    Zitat

    1. Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen für eine Vermittlung als Auslandsdienstlehrkraft erfüllen Sie, wenn Sie im innerdeutschen Schuldienst verbeamtet oder unbefristet tarifvertraglich beschäftigt sind, die für die Anstellung laufbahnrechtlich vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt und sich im innerdeutschen Schuldienst bewährt haben, noch nicht das 63. Lebensjahr bei Dienstantritt vollendet haben. Bitte beachten Sie eine hinreichende Vorlaufzeit für das Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren, vom Dienstherrn oder Arbeitgeber für eine Vermittlung ins Ausland freigestellt werden, und auch die mit ausreisenden Familienmitglieder bzw. anerkannte Lebenspartner für den Auslandsaufenthalt gesundheitlich geeignet sind (siehe Personalbogen Anlage 3).

    Wünschenswert sind Erfahrungen in der gymnasialen Oberstufe und in Abiturprüfungen (Sekundarstufe-II-Lehrkräfte) sowie Kompetenzen auf dem Gebiet Deutsch als Fremdsprache (DaF / DaZ) und des deutschsprachigen Fachunterrichts (DFU). Beurlaubte Lehrkräfte können sich erst nach Beendigung ihrer Beurlaubung bewerben. Diese Einschränkung gilt nicht für Lehrkräfte im „Sabbatjahr“. Zweitbewerberinnen und -bewerber müssen sich zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung erneut zwei Jahre im innerdeutschen Schuldienst bewährt haben.

    Von: https://www.auslandsschulwesen.de/SharedDocs/Dow…icationFile&v=9

    Zusammengefasst: Du musst erst fest verbeamtet sein und dann kannst du das erst machen. Dein Plan funktioniert nicht.

    ... vielleicht können die folgenden Gedanken einen Impuls setzen...

    Ein vormaliger Schulleiter (inzwischen pensioniert) sagte mir kürzlich, er sehe ein Problem darin, dass häufig diejenigen den Beruf des Lehrers ergreifen, deren eigene "Schulbiografie" eher unproblematisch verlaufen sei. "Es ist ja oft so", führte er aus, "dass diejenigen auf die Idee kommen Lehramt zu studieren, die auf eine eher erfolgreiche Schulzeit zurückblicken und insgesamt positive und erfolgreiche Zeiten in der Schule erlebt haben".

    Ich hielt diese seine Gedanken zuerst für trivial, aber dann wurde er deutlicher. "Viele, die später auf Lehramt studieren, waren früher gute oder sehr gute Schüler, die früh ein positives Verhältnis zu diesem Ort entwickelt haben, und die diese Erfahrungen gerne als Lehrer weitergeben möchten. Zudem kommen statistisch betrachtet viele Lehrer aus funktionierenden und unterstützenden Elternhäusern, in denen gute schulische Leistungen zugleich gefordert und honoriert werden.

    Als Lehrer sind diese Menschen später jedoch überwiegend mit Kindern konfrontiert, die oftmals ungern zur Schule gehen und deren "Schulkarriere" oft schon in der Grundschule von zahlreichen Enttäuschungen, Niederlagen und Frustationen geprägt ist. Und das genau diese Kinder wiederum überdurchschnittlich häufig aus eher bildungsfernen und sozial schlecht gestellten Elternhäusern kommen, ist ja allgemein bekannt."

    "Wie also", so fragte mein Gesprächspartner in die Runde, "sollen gerade diese Lehrer ein Schülerklientel verstehen und begleiten können, das ihnen fast naturgemäß fremd sein muss."

    Vielleicht sollte der Herr "Pensionierter Schulleiter" mal über den Tellerrand schauen. In meinem Kernseminar war die Hälfte der Referendare angetreten, weil sie Schule scheiße fanden und es besser machen wollten. Und in meinem jetzigen Lehrerzimmer sieht es nicht besser aus.

    Aber: Ankedotische Geschichten taugen eh nicht für eine objektive Betrachtung, weder die des "Pensionierten Schulleiters" noch meine. Insofern: Alles irrelevant.


    Zur "Lehrerpersönlichkeit":

    Halte ich für einen verkürzten Begriff für eine Mischung aus Rollenverständnis/-klarheit, Charisma, Fachwissen und beruflichen Fertigkeiten. Und das Mischungsverhältnis ist meines Erachtens nach je nach Individuum verschieden.

    Eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten darf auch mündlich erfolgen. Das kann dann vor Ort durch den/die Erziehungsberechtigte/n erfolgen, ebenso die Zustimmung zur Weitergabe.

    Das ist korrekt!

    Das halte ich für einen Fehlschluss. Im zitierten §123 Abs. 1 Satz 3 geht es um den Fall, Dritten explizit Rechte und Pflichten der Eltern im schulischen Kontext zuzugestehen. Dafür benötigt es in der Tat eine schriftliche Einwilligung. Dann können diese auch in Nichtanwesenheit der eigentlichen Eltern entsprechende Aufgaben wahrnehmen. Hier geht es aber gerade darum, dass ein anwesendes Elternteil der Informationsweitergabe an Dritte in seinem Beisein zustimmt, wofür es m.E. weder der Schriftform noch der Freigabe des anderen Elternteils bedarf.

    Ich bin davon ausgegangen, dass das in Nichtanwesenheit stattfindet. Dann sagt das Gesetz zwar immer noch, dass für die Gesamtwahrnehmung der Rechte die schriftliche Zustimmung vorliegt, aber für den Fall des Elterngesprächs halte ich eine mündliche Zustimmung auch für ausreichend.

    Das ist wieder so ein Fall von "Recht für die gutsituierte bildungsnahe Mittelschicht" und geht völlig an der Lebensrealität meiner Klientel vorbei.

    Dem möchte ich aus meiner Praxis widersprechen.

    Und die erbat gesetzliche Regelungen zu NRW. Offenbar gibt es die nicht. Wenn du dir von einem nicht Anwesenden dein Verhalten vorschreiben lässt, kannst du das ja machen.

    Die Regeln für NRW wurden genügend wiederholt, warum sagst du, dass es keine gibt? Alle meine Aussagen sind sowieso immer nur NRW-zentriert, von anderen Bundesländern habe ich keine Ahnung.

    Die Rechtslage ist meiner Meinung nach sogar ziemlich eindeutig:

    Im Elterngespräch werden personenbezogene Daten weitergegeben. Nach mir bekannter Lesart in Deutschland ist die mündliche Weitergabe eine Verarbeitung, damit ist der Anwendungsbereich der DSGVO eröffnet. Diese verbietet, sofern keine Erlaubnis vorliegt, jegliche Verarbeitung. Es ist also eher nach einer Positivregel zu fragen anstatt einem Paragraphen, der verbietet.

    Die Positivregel ist der von Bolzbold zitierte §123, Abs. 1, Ziffer 3, der als Einschränkung eine schriftliche Einwilligung verlangt. Diese ist von allen Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

    Sprich: Es ist meines Erachtens nach ein datenschutzrechtlicher Verstoss, ohne schriftliche Einwilligung aller Erziehungsberechtigten den/die Lebensgefährten im Elterngespräch dabei zu haben.

    In der Praxis wird das natürlich sehr selten relevant... Es sei denn, man befindet sich in einem Rosenkrieg. Dann empfehle ich den betroffenen Lehrkräften, jeden Punkt und jedes Komma der Regeln einzuhalten, sonst wird einem das Leben sehr anstrengend gemacht. Und das ist kein Geunke, sondern Erlebtes.

    Wie das läuft, kann ich dir nur begrenzt sagen. In der letzten Woche waren eigene Dateien zu sichern, da die Geräte wohl zentral verändert werden sollten. Ob da nun MDM ne Rolle spielt, kann ich nicht sagen.

    Klingt nach MDM.

    An der IGS in Niedersachsen läuft das so, daß man gezwungen ist ein ganz spezielles iPad (das Modell wird genau benannt) zu kaufen. Dies kann man „einfach“ über den Servicedienstleister der Schule tun oder auch gnädigerweise anderweitig besorgen. Wobei es nicht gerne gesehen wird, wenn man die Geräte privat bei Amazon und Co. schießt und eben nicht über die Schule bezieht.

    Wir haben das Gerät privat anderweitig gekauft, weil es da am Ende 150€ günstiger war, als wenn wir es über die Schule bezogen hätten.

    Selbstverständlich mußten wir in der Folge das private Gerät abgeben, damit die Schule es verdongeln konnte… MDM halt.

    Und ja, die IGS ist eine staatliche Schule.

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass in Niedersachsen die DSGVO genauso gilt wie in NRW.

    Die LDI NRW sieht das nicht sooo entspannt:

    https://blog.werth-it.de/2023/01/20/byo…tsvorschriften/

    Vgl. auch Seiten 13/14 hier: https://www.ldi.nrw.de/system/files/m…_2022-10-25.pdf

    Sprich, eine Meldung an die zuständige LDI könnte da durchaus Staub aufwirbeln. Und ist vielleicht nötig, ich halte dieses Vorgehen für gelinde gesagt skandalös. Und das obwohl ich sehr gerne Apple verwende.

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