Beiträge von Marich Jern

    In Rechtsseminaren kann man ja auch selbst Fragen stellen zu relevanten Themen, war bei uns jedenfalls ein fester Bestandteil der Veranstaltungstermine. ;)
    Handschriftliche Listen oder Notenbücher kann man natürlich führen, ist aber auch da verpflichtet auf ausreichenden Datenschutz zu achten, sprich diese nicht offen herumliegen zu lassen, Unbefugten keine Einsicht zu ermöglichen, muss es sofort melden, wenn man so ein Notenbuch oder eine Notenliste verliert, auch hier Fristen beachten, wie lange Daten aufbewahrt werden dürfen, etc. Weder die analogen, noch die digitalen Varianten sind verboten, bei beiden gilt es aber eben Regeln des Datenschutzes einzuhalten die bei der Verwendung kommerzieller Programme eben nicht einfach gewährleistet sind. Die meisten meiner Kollegen verwenden enweder (nach entsprechender Anmeldung und Freigabe) verschlüsselte Excel-Tabellen oder erlaubte Notenprogramme.

    Haha, Du sagst das Zauberwort: "Termine".


    Wir hatten einmal eines.


    Was hat das mit einer Exceltabelle zu tun?



    ICH auch nicht.

    Das klingt jetzt wie ne dumme Anmache, ist aber nicht so gemeint: Hast du tatsächlich etwas zum Thema beizutragen, oder möchtest du nur darstellen, dass du persönlich das nicht brauchst?

    Ich habe eine Antwort zum Geschäftsmodell erhalten, ich zitiere:


    "aktuell ist Lehrmeister kostenlos und im aktuellen Funktionsumfang wird es das auch bleiben. Wir planen allerdings neue Features gegen Bezahlung anzubieten, oder zu Spenden aufzurufen. Monetarisierung mit Daten schließen wir kategorisch aus."


    Das beantwortet zwar die Frage nach der gesetzlichen Problematik nicht, erklärt aber das Fehlen eines offensichtlichen Geschäftsmodells: Man will erstmal Verbreitung erlangen, bevor man um Kohle bittet. Finde ich nachvollziehbar.

    Ich zitiere mich nochmal selbst, weil ich es schade finde, dass wir von der eigentlichen Frage weggekommen sind - aber gut, ich verstehe es auch.


    Einfach mal bei google "datenschutz schule BUNDESLAND" eingeben.
    Für Niedersachen finden man dann, dass er dort mindestens seit 2012 ähnlich streng wie in NRW ist:
    https://www.lfd.niedersachsen.…emen_von_Lehrkraeften.pdf


    Hinzu kommen noch die Vorgaben von der DSGVO. Dein Schulleiter muss dann vor seiner Genehmingung dies ins Verfahrensverzeichnis eintragen.
    Die App "Lehrmeister" dürfte er in Niedersachsen, meiner Meinung nach, gar nicht erlauben, weil dies gegeben Punkt "4. Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen" (vgl oben angegeben Link vom Datenschutzbeauftragten Niedersachsens) verstößt. Er dürfte also überhaupt keinen ADV für eine App auf einem privaten Rechner machen. (Falls ich den Punkt zu streng verstehe und es doch erlaubt ist, dann müsste der Schulleiter aber zumindest einen ADV laut DSGVO machen.)

    Puh, ja, danke ... ich habe halt seit meinem Studium (im Praxissemester) selbstverständlich mit allen möglichen Tabellen Umgang gepflegt und nie kam auch nur jemand auf die Idee, diese grundsätzliche Frage zu thematisieren ...


    Gibt es in Niedersachsen im Rahmen des Refs auch Schulrecht? Dann solltest du die Frage mal deinem Schulrechtler am Studienseminar stellen, um die aktuelle Rechtslage sicher zu erfahren.


    Da kostenlose Programme Daten im Zweifelsfall verwenden zur Refinanzierung (ganz gleich, was sie offiziell auch angeben mögen) würde ich generell wenn überhaupt, dann eine Bezahlvariante wählen, vorrausgesetzt diese ist zulässig. Alternativ ließe sich auch eine Excel-Tabelle programmieren (einmaliger Aufwand, danach mit wenigen Handgriffen für veränderte Notenzusammensetzungn adaptierbar für die nächsten 30 Jahre) und mit einem Verschlüsselungsprogramm wie VeraCrypt sichern.

    ... und im Rechtsseminar hatten wir, ich sage mal, "Diverses" - weil es ja auch ein extrem breites Feld ist. Digitalisierung spielte in den vielleicht 20 Fallbeispielen, die wir bearbeitet haben, keine Rolle.



    CDL: Nein, auch Excel darf er nur mit Genehmigung der Schulleitung. Dabei darf er übrigens nicht alles in die Tabelle schreiben. Es ist genau vorgegeben welche Daten (Als Leher in Niedersachen) maximal speichern darf. Die Löschfrist ist in Niedersachen übrigens strenger als in NRW. Siehe Link oben bzw. https://www.lfd.niedersachsen.…utz-in-schulen-56175.html

    Irre, wie stark das reglementiert ist. Ich sage nicht, dass ich es nicht verstehe - es überrascht mich nur ...


    In BaWü muss der private PC (oder andere Endgeräte) für die Notenverwaltung auch generell angemeldet und genehmigt werden mit verwendeten Programmen. (Da gibt es ein offizielles Formular.) Denke, da dürften die Regelungen in allen BL recht ähnlich sein.

    ... schließlich käme niemand auf die Idee, handschriftlich geführte Listen zuhause zu verbieten.


    Ich bin wirklich irritiert darüber, dass hier so wenig Progression geschieht.


    Ich bin auch gut digital unterwegs. Doch bei mir gibt es auch noch das analoge Leben.

    Mein analoges Leben findet bei mir in der Küche und unter der Dusche statt. Überall sonst setze ich "Endgeräte" ein, weil ich sie als sinnvolle Ergänzung von, naja, allem ansehe.


    Ich will absolut niemandem vorschreiben, es auch so tun zu müssen, aber hier kollidieren halt meine Lebensrealität und Schul-Usus massiv.

    Ich habe eine Antwort zum Geschäftsmodell erhalten, ich zitiere:


    "aktuell ist Lehrmeister kostenlos und im aktuellen Funktionsumfang wird es das auch bleiben. Wir planen allerdings neue Features gegen Bezahlung anzubieten, oder zu Spenden aufzurufen. Monetarisierung mit Daten schließen wir kategorisch aus."


    Das beantwortet zwar die Frage nach der gesetzlichen Problematik nicht, erklärt aber das Fehlen eines offensichtlichen Geschäftsmodells: Man will erstmal Verbreitung erlangen, bevor man um Kohle bittet. Finde ich nachvollziehbar.

    Ja. Ich kann damit leben.

    Krass, dafür bin ich generell viel zu digital unterwegs ...


    Mal ganz davon ab, dass (auch gesetzliche) Vorgaben in der Praxis immer irgendwie nicht 1000%ig ankommen: Habe ich irgendwie verpasst, dass es auch in Niedersachsen solch eine Vorgabe wie in NRW gibt?


    Ich habe mitbekommen, dass (nicht das zitierte) ein Notenverwaltungsprogramm in diversen Schulen verwendet wird.



    Entschuldigt bitte meine Un-Ahnung, ich bin im Osten sozialisiert und habe auch dort studiert. Der Bildungsföderalismus schlägt maximal zu.

    Wir hatten gestern eine Studienseminarveranstaltung zu Medieneinsatz im Sportunterricht und dabei natürlich auch allgemeinen Medieneinsatz thematisiert.


    Bei der Noten-/Klassenverwaltung wurde dabei von den Teilnehmenden u.a. "lehrmeister.eu" vorgestellt, das toll aussah, einfach zu bedienen war, über verschiedene Geräte synchronisiert (sicherlich auch ein Problem) - und kostenlos ist, was problematisch erscheint, denn: Es gibt kein erkennbares Geschäftsmodell! Ich habe dem Team eine Mail geschrieben, die nicht beantwortet wurde und ich habe auch sonst nichts herausfinden können.


    Ich hätte echt Lust, das Ding einzusetzen, weil es meine massive Zettelei doch deutlich verringern könnte, aber wenn ich nicht weiß, wie un warum dieser Laden überhaupt existieren kann ... fürchte ich, dass irgendwann Facebook kommt (als worst case, klar) und die einfach aufkauft.


    Wie würdet ihr handeln?

    Und nochmal danke, weil es das noch transparenter macht!


    Ich selbst hatte damit ganz gut schreiben gelernt (ich war nicht im Kindergarten, hatte aber ein "Tagebuch", wo solche Stilblüten wie "Fanser gekuk" statt "Fernsehen ... naja, geguckt halt" drin standen), aber ich bin auch in der Lage, die Evidenz von Anekdoten richtig einzuschätzen.

    Danke für die Erläuterungen! Genau sowas hatte ich befürchtet ... Es ist ja auch - auch wenn das erstmal kein Argument für sich ist - ziemlich plausibel, dass das Mäandrieren "auf die richtige Schreibweise hin" dann gut funktionieren kann, wenn man immer dieselbe Art Input bekommt.


    Wenn Du dann aber zwei verschiedene Sprachen mit völlig unterschiedlicher Phonetik und Schreibweise parallel lernst, müssen die sich ja zwangsläufig gegenseitig behindern.



    Was ich aber noch spannender finde: neben diesen negativen Aspekten spricht genau was FÜR schreiben durch hören? Wo also ist es nicht nur nicht von Nachteil, sondern tatsächlich von Vorteil?

    Es hat schon vor einigen Jahren eine empirische Untersuchung gegeben, die ein klares Ergebnis hatte: Kinder aus bildungsnahen Haushalten lernen mit "Schreiben nach Hören" besser, Kinder aus bildungsfernen Haushalten deutlich schlechter, für das Mittelfeld gibt es keinen Unterschied.


    Ich habe schon damals nicht verstanden, wieso die Methode nicht verworfen wird, wenn sie für die Mehrheit der Schüler keine Vorteile oder sogar Nachteile hat.

    Marked it for you ;)


    Nee, im Ernst: hast du nen Link dazu?

    Ja, ich habe bei grin veröffentlichen lassen bzw. der Verlag für gedruckte Werke dort heißt diplomica-Verlag. Kosten hatte ich keine (wie gesagt, die veröffentlichen Kostenlos und bis sie das wieder rein haben bekommst du eben nichts), Arbeit reinstecken muss man nicht mehr viel, wenn man die Datei hat.
    Und nein, woanders veröffentlichen geht dann nicht.


    Erreichen muss ich damit scheinbar Leute, denn es wird immerhin ab und an verkauft.

    Keine Kosten und keine Arbeit klingt gut!


    Findet mich Deine Arbeit bspw. in Unibibliotheken oder über Scholar?

    Masterarbeiten sind normalerweise nicht als Monographie interessant. ich würde vielleicht einen Aufsatz daraus stricken und versuchen, das in einer entsprechenden Zeitschrift unterzubringen.

    Das wäre eine Variante - allerdings wäre hier der Aufwand größer.


    Und so sehr ich das Thema mochte: wenn ich die Arbeit bspw. beim Verlag Dr. Kovac ohne weiteren Aufwand unterbringen kann, wäre es schon sehr bequem. Den Verlag hat übrigens meine Betreuer ins Gespräch gebracht. Kennt den jemand?


    Meine Masterarbeit ist wirklich von grin als Buch gedruckt worden. Klar kommt gerade am Anfang nicht viel raus, weil sie ja erstmal die Kosten reinholen wollen, aber es kostet mich ja cnihts, also warum nicht.

    Darf ich fragen, wie das ablief? Welche Arbeit hast Du reingesteckt, wie lange dauerte das, was kostete es?


    Und: hast Du auch irgendjemanden erreicht?


    Meine Abschlussarbeit wurde auf Grund einer Empfehlung des betreuenden Profs von der Uni selbst kostenfrei veröffentlicht. Für mich ist es selbstverständlich, dass jeder in Bibliotheken kostenfrei darauf zugreifen kann. Das habe ich nicht aus Eitelkeit gemacht (wie oben jemand schrieb) oder um Geld zu machen, sondern um etwas - und wenns nur ein Tröpfchen ist - zur Wissenschaft beizusteuern. Dass es dazu taugt, wurde ja außerdem nicht von mir entschieden, sondern von Leuten, die fest im wissenschaftlichen Sattel sitzen.

    ... genau das ist auch mein Gedanke. Ich hätte furchtbar gern noch irgendwas mit der akademischen Welt zu tun, nur ist es mit diesem Idealismus wahrscheinlich bald vorbei.


    Warum ich das sage: meine Freundin hat bald ihre dritte Veröffentlichung in einem Journal mit einem Impactfaktor von ~ 1/6 Science ;) und ich bekomme ihren Aufwand mit. Den werde ich nicht betreiben können, sobald ich auf Kinder losgelassen werde.


    Achja: bei uns an der Fakultät kann man bei den jeweiligen Betreuern manchmal nach bestimmten Sachen fragen, aber in die Bibliothek schaffen es die Arbeiten nicht. Warum auch immer.


    Meine Examensarbeit zum 2. Staatsexamen wurde in einer Fachzeitschrift veröffentlicht.
    Der betreuende Fachleiter und ein Kollege von ihm von einem anderen Seminar fanden meine Examensarbeit interessant, so dass sie diese einer Professorin vorgelegt haben. So ist das in der Fachzeitschrift für Lehrer erschienen.

    Welches Journal war das bzw. wenn Du es eher anonym halten willst: woher wusstest Du, welches es sein sollte?


    Da hast du Recht. Wenn aber etwas Empirisches in der Masterarbeit ist und das Feld kaum beforscht wurde, kann es durchaus interessant sein. Ich hatte etwas Empirisches gemacht und eine ziemlich umfangreiche Zusammenfassung der bisherigen deutsch- und englischsprachigen Forschung geschrieben (gab es bisher noch nicht). Ich habe es mit Vorwort vom Prof veröffentlicht und einen Zeitschriftenartikel geschrieben. Dreimal war ich auch an der Uni und habe eine Seminarsitzung dazu gestaltet. Finanziell hat sich das definitiv gelohnt! Fürs Verlegen musste ich 150€ bezahlen, habe aber 850€ von der VG Wort bekommen plus ein bisschen was für den Artikelund je ca 80€ für die Seminarsitzung. Letztes Jahr - nach dem Urteil zur Ausschüttung an Verlage - kam noch die andere Hälfte von der VG Wort.

    Und auch hier: darf ich fragen, zu welchem Thema in welcher Veröffentlichung das war?


    Also innerhalb der Uni sind sowohl Bachelor- als auch Masterthesis eh frei zugänglich. Also steht nicht im Regal, aber können zur Einsicht angefordert werden, dafür muss man bei uns extra ein zusätzliches Exemplar abgeben.


    Ansonsten: Ich habe fachwissenschaftlich geschrieben und die Themen waren interessant, aber die interessanten Teile wurden als Paper (von meinem Betreuer mit mir als Co-Autor) veröffentlicht.

    Wie schon gesagt: in meine Fakultät landen die leider in einem Aktenschrank. Das war's dann.


    Mit dem Veröffentlichungsvertrag ;) Ich habe also alle meine abgegebenen Exemplare aus der Uni wiederbekommen und nur der Grin-Verlag hat später noch mehr drucken lassen.

    Du hast also bei Grin veröffentlichen lassen? Sonst noch woanders?

    Ich frage nachher nochmal detailliert, aber um den Thread schonmal wieder von den Toten zurückzuholen: hast Du letztlich irgendwo veröffentlicht?


    (jetzt gehen meine Liebste und ich erstmal ihre Neurologie-Master-1,0 und meine 1,0er-Stex-Arbeit feiern :P )

    Schau doch mal auf Facebook, da gibt es meist informelle Tauschbörsen, die du auch nutzen könntest.

    Daran hätte ich tatsächlich nicht gedacht, vielen Dank! Ich werde ja schon fleißig selbst suchen, versprochen, aber hättest Du zufällig noch einen Hinweis, wonach genau? ;)


    Gestern hatte ich mein erstes Gespräch mit einem Direktor aus Studienseminarbezirk C - also selbst bei dieser meiner "dritten Wahl" muss ich sagen, dass das schon irgendwie klappen würde. Und bei 35 Minuten Fahrt könnte man immerhin ein paar Podcasts hören ...

    Stimmt, man hätte dieses Google verwenden können - werde ich mir mal merken ;)


    Damn, das Ding bietet nach 5 min Video schon mehr, als alle Lernplattformen, die ich im Studium ertragen musste ... und dann auch noch kollaborativ arbeiten!?



    Da sind wir wieder beim alten Problem: "Kost' nix? Dann bist Du das Produkt :)"

Werbung