Das hat formale Gründe für die Mehrarbeitsabrechnung. Grundsätzlich gilt: Stundenausfall infolge von witterungsbedingten Unterrichtsausfall wird als "Minusstunde" gerechnet. Wenn man aber "anstelle des Unterrichtseinsatzes auf Anordnung des Schulleiters zeitgleich anderweitig dienstlich tätig wird" (BASS 21-22 Nr. 21 Abs. 4.5), wird der Unterrichtsausfall nicht als Minusstunde angerechnet. Wer also in der Schule anwesend ist, Notgruppen betreut, Sammlungen aufräumt, Curricula bearbeitet, ist dienstlich tätig.
Diese Anordnung gilt aber auch für Home Office.
Wir haben die Anordnung für die Ableistung unserer Stunden in Home Office.
(klar, kann man nicht kontrollieren, aber kann man sonst auch nicht, wie viel jeder wirklich arbeitet)