Wenn man jetzt 6en erteilt und in drei Monaten sagt ein Gericht, dass das nicht zulässig war, muss man sich Noten ausm Kreuz leiern, das würde ich mir nicht geben wollen.
Ich muss mir nichts aus dem Kreuz leiern.
In der Sek II gilt eine Holschuld seitens der Schülerschaft.
Wenn einer fehlt und dann auch in der Konferenz nicht auftaucht / das AB nicht macht, notiere ich mir eine 6 dafür.
Wenn das am Ende nicht zulässig ist, kann ich allenfalls eine Feststellungsprüfung anbieten oder ein nicht bewertbar draus machen.