Ohne Bundeslandangabe kann Dir da ansonsten niemand etwas sagen.
Steht im Titel.
(und guck Dir zur Vorbereitung Deine Ausbildungsverordnung an)
die hatte ich ja extra schon verlinkt.
Hier noch einmal: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=17404&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ovp#det0#det0
§11 "In den beiden Fächern finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche statt, zu denen die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat."
Ich hatte 9 Besuche, war bei uns am Seminar üblich, dass man einen lassen konnte, sofern es passte von den Noten her. Das entscheidet aber das Seminar. Da würde ich definitiv Gespräche führen.
In NRW ist mittlerweile ja auch Coaching ein großes Thema, da würde das auch gut reinpassen. Ansprechpartner wäre für mich erst einmal die Kernseminarleitung, da diese nicht an der Beurteilung beteiligt ist und eben auch fürs Coaching verantwortlich.