Beiträge von O. Meier

    Fahrt wurde genehmigt, obwohl Budget bereits überzogen war, das er die Ausrede.

    Dann hat wohl jemand beim Genehmigen einen Fehler gemacht. Das Land kann die dann wohl in Regress nehmen. Dann passt sie hoffentlich beim nächsten Mal besser auf. Insofern, richtig, du hast eine genehmigte Dienstreise durchgeführt, du hast Anspruch auf Erstattung.

    PS: Ich hätte keine Lust, den Fehler der Schulleiterin auszubaden. Ich sagte ihr das und bäte Sie, sich um die Rückerstattung zu kümmern. Ich schlüge vor, dass sie mir den entsprechenden Betrag auszahlt und ich ihre Bankverbindung bei der Erstattung angebe. Dann hätte ich meine Kohle und sie kann warten.

    Ich habe bisher alle Fahrten die ich absetzte mit 100% dienstlich angegeben und entsprechend auch zu 100% angerechnet bekommen/zurück bekommen…entweder ich hatte bisher Glück mit der SSB oder wir reden hier aneinander vorbei 😅

    Im Steuerbescheid nach der Erklärung, steht ja nur, wie viel du zurück bekommst, nicht wie viel davon auf welchen abgesetzten Posten entfällt. Woher weiß t du, welche Anteil an der Erstattung durch die abgesetzten Fahrtkosten entstanden ist?

    Ich "versenke" die Schwänzer ganz bewusst.

    Ich finde das nicht in Ordnung. Entweder man kan rechtssicher nachweisen, dass diejenige doch nicht krank war (dürfte schwierig werden). Dann braucht man keine Nachklausur sondern gibt einen sechs. Wenn man das nicht kann, muss man eben der Kranken eine faire Chance zum Leistungsnachweis bieten.

    Ja, es gibt Schülerinnen, die sich drücken wollen, die vielleicht noch etwas mehr Lernzeit 'rausholen wollen oder ähnlich. Aber wir können das nicht sauber und zweifelsfrei von von echten Kranken unterscheiden. Deshalb solltn wir auch nicht so tun, als könnten wir das.

    Oft genug ist bei mir an der Nachschreibearbeit nur das datum anders. Und auch dann setzen sich welche lang auf den Hintern. Ich habe gerade neulich eine solche Arbeit nach den Ferien nachschreiben lassen, die im Original vor den Ferien gelaufen ist. Ergebnis: eine Schülerin bekam eine sechs. Was soll ich denn da noch schwerer mache.

    Ich Möchte nicht mehr Arbeit als nötig in die Nachschreiberinnen investieren. Deshalb recherchiere ich auc nicht nach Entschuldigungen und Attessten. wer krank kist, schreibt bei nächster Gelegenheit nach. Fertig. Die wichtigste Nachricht ist, dass man sich nicht drücken kann. Klappt ganz gut.

    Und wenn man mit dem Budget nicht auskommt, kann man Lehrerstunden kapitalisieren. Da reicht bei einer kleinen Schule vielleicht eine Stunde, um dann mit dem Geld hinzukommen.

    Unterricht kürzen, um mehr Fahrten machen zu können, halte ich für eine falsche Schwerpunktsetzung.

    Außerdem bekommt ja irgendjemand diese Stunde weniger bezahlt. Für jemanden, die sich mit Vertretungen durchschlägt, ist das relevant.

    Man sollte zusehen, dass man mit dem Budget auskommt. Weniger fahren, kürzer fahren. Und überhaupt. Ein Bisschen weniger als Reisebüro auftreten und ein Bisschen mehr als Bildungseinrichtung.

    Danke.

    Aber die 70 % wurden mir ja von der gesamten, bereits reduzierten Tagegeldsumme abgezogen. Sprich: 6,72 Euro sind für 2 x Mittagessen und Abendessen am 2. Tag, der immerhin bis 23 Uhr ging, ausreichend?

    Dann, sorry, verstehe ich es nicht. Du kannst nachfragen. Oder du reichst einen Widerspruch ein. Da bekommt man dann eine Begründung zur Antwort.

    Ich bin erstaunt, dass Lehrkräfte hier ihre Klassenfahrt selbst bezahlen.

    Dieses Forum hält noch viele Anlässe zum Staunen bereit. Lehrerinnen zahlen alles mögliche privat und machen alles mögliche in ihrer Freizeit, um Dienstherrin und Schulträgerin zu entlasten und zu beglücken.

    Am meisten erstaunt mich dann immer noch die Erklärung, es ginge nicht anders. Hier z. B. in der Form, die Fahrten seien nunmal beschlossen, deshalb führe man. Und überhaupt, das habe man schon immer so gemacht.

    Den von dir daraus gezogenen Schluss, in Zukunft dann eben wirklich nicht mehr zu fahren, kann ich hingegen gut nachvollziehen.

    Aber nach der letzten Verarsche noch mal gefahren zu sein, verstehe ich nicht.

    Aber genau deshalb, weil sie es jetzt noch mal versuchen, wäre ich doch entsprechend biestig unterwegs.

    Untätigkeitsklage wäre eine Möglichkeit, wenn sie auf Zeit spielen. Oder eine Dienstsaufsichtsbeschwerde gegen die Sachbearbeiterin. Die hat sich mit ihrer Frage schon weit aus dem Fenster gelehnt. Wenn sie jetzt die Auszahlung verzögert, bin ich schnell bei Vorsatz.

    Kack’ denen mal vor die Tür.

    qchn Auch wenn man das ist eine herzzerreißende Geschichte verpackt, stimmt die Kausalität nicht. Eine Klassenfahrt macht man, weil sie den Schülerinnen etwas bringt, nicht als Subventionen für eine Unterkunft.

    Mei, von mir aus, wenn sie sich in dem angeranzten Heim wohlfühlen, sollen sie da hin fahren. Das ändert aber nichts daran, dass das Geld ordentlich verwaltet gehört.

    Ich höre immer die Argumentation, dass es zu aufwändig ist, für z. B. ein Umweltprojekt, das 5 € pro Schüler kostet, eine Überweisung der Eltern tätigen zu lassen.

    Wenn das zu aufwändig ist, ist das Projekt wohl nicht sonderlich wichtig. Und schon wieder ein Fall erledigt: Kein Projekt, kein Ärger.

    Die Kollegin, deren Konto gepfändet worden ist, hat womöglich noch ein größeres Problem. So ein Konto wird ja nicht gepfändet, weil man den Deckel in der Dorfkneipe drei Tage zu spät zahlt. Sollte das das Ergebnis einer „nicht amtsangemessenen Lebensführung“ sein, wird’s womöglich unangenehm.

    Auf jeden Fall interessant, wie’s ausgeht. Und vielleicht auch ein Hinweis an die, die meinen, dass so etwas „nie“ vorkäme.

    man bat mich jetzt vom Tagegeld Abstand zu nehmen

    Wer hat dich gebeten?

    Von 500€ stehen 185€ in Aussicht.

    „Würden Sie bitte gut 300 Euro ans Land verschenken?“. Auf die bitte gibt es doch nur eine Antwort: „Nein. Und leck mich am Arsch!“

    Die Fahrt dürfte ja wohl mit voller Erstattung genehmigt worden sein, oder? Darauf bestehen. Fertig. Zur Not einklagen.

    100% über die Steuer werd ich mir das jetzt zurückholen.

    Wie das? Die Steuer erstattet ja nur anteilig durch Minderung des zu versteuernden Einkommens.

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