Anekdote: Früher stand auf den Fahrtanträgen mit drauf, dass man auf die Erstattung verzichte. Das ist später verschwunden, nachdem ein Gericht festgestellt hatte, dass ein solcher Passus formularmäßig nicht zulässig sei und daher auch rechtlich nicht bindend. Danach wurden die Regeln geändert.
Ich fand das damals schon Scheiße, also habe ich das durchgestrichen. Später, beim Einreichen der Abrechung, wollte mir dann die Schulleiterin einen von anteiliger Erstattung erzählen mit Bezug auf diesen Passus. Ich gab an, dass sich in meinem Antrag ein solcher Passus nicht fände wegen Streichung. Dann, sagte die Schulleiterin, hätte sie wohl nicht aufgepasst. Wenn sie den Antrag so genehmigt hätte, bekäme ich auch die volle Erstattung, die anderen dann wohl weniger. Hat mir niemand übel genommen. Zumindest nicht so sehr, dass ich es gemerkt hätte.
Ich stellte noch klar, dass ich nicht beabsichtig hätte, sie über den Tisch zu ziehen, sondern davon ausgegangen bin, dass die Streichung deutlich genug war.
Ich habe dann noch die Teilnahme an einer geplanten Fahrt abgesagt, nachdem klar war, dass es keine volle Erstattung mehr geben werde.
Das war damals, als anteilige Erstattung noch üblich und durch die Vorschriften gedeckt war.
Ich bin erst wieder gefahren, als die volle Erstattung in die Vorschriften aufgenommem war.
Das tatsächlich jetzt noch jemand so etwas versucht, ist schon dreist.