"Dann begehen sie als Klassenlehrer ein Dienstvergehen."
Ja, stimmt. Ich nehme alles zurück. Man sollte so etwas doch disziplinarrechtlich durchsetzen. Wolltest du doch, hast du bekommen. Schön, oder?
Ernst bei Seite. „Das Klassenbuch“, Singular. Das parallele Führen zweier Medien ist schon nicht vorgesehen, das macht überhaupt keinen Sinn.
Außerdem steht im referenzierten Absatz, dass die Klassenlehrerin dafür Sorge trage, dass die Unterlagen ordnungsgemäß geführt werden, nicht, dass sie selbst alles einzutragen hat.
Keine Ahnung, was da bei euch gelaufen ist, aber das ist völlig absurd. Man muss nicht ins digitale Klassenbuch eintragen, aber die Klassenlehrerin soll dafür sorgen, dass alles im digitalen Klassenbuch steht. So'n Quatsch.
Falls das nciht nur ein Ammenmärchen ist, so hat ist das doch ein Beispiel dafür, wie man es besser nicht macht. Daraus zu schließen, dass die Nutzung digitaler Medien, Mehrarbeit für andere bedeute, finde ich etwas zu steil.
Gibt es sonst noch Beispiele?