Beiträge von O. Meier

    @golum Ja, wer sich kümmert, ist im Vorteil.

    Allerdings bedeutet das (ständige) Bemühen um Pluspunkte im Bleibe-Wettbewerb (vielleicht) auch Stress. Man kann auch zur Erkenntnis kommen, dass für eine selbst der gelegentliche Wechsel des Dienstortes leichter zu ertragen ist. Genau weiß man das wohl erst hinterher.

    Mir wäre die Abordnung außerhalb des Radiuses des bevorzugten Verkehrsmittel eher ein Problem als ein Schulformwechsel. Morgens auf die Bahn angewiesen zu sein, hätte einige Aspekte, die mir erhebliche Nachteile bedeuten könnten. Aber ich denke, auch damit käme ich irgendwie klar.

    Schon interessant, wenn die „richtige“ Fahrradentfernung das einzige ist, was eine an der Schule hält, während die anderen das Kollegium, die Arbeitsbedingungen oder die Schülerinnenschaft vermissten.

    Für mich persönlich ist es gut zu wissen, dass mit A14 der Einsatz an der Grund- oder Förderschule scheinbar nicht mehr "amtsangemessen" ist. Da hat sich die Beförderung ja mehr gelohnt als die paar Extrakröten es vermuten ließen.

    Hier ließ ich mich auch zu einem kurzem „Aha“ hinreißen. Dienstrechtliche Formalitäten wiegen mehr als Eignung und Neigung. Das ist der Stand der Dinge.

    Aber auch daran gibt es nachvollziehbare Aspekte. Zum einen hat man die Beförderung ja für irgendetwas bekommen, wird also dafür an der bisherige Schule sicher noch gebraucht. Auf der anderen Seite wäre auch nicht unebdingt ein Akt der Anerkennung, wenn die „Aushilfe“, die sich die Tätigkeit an der neuen Schule gar nicht zutraut, mehr bekäme als das dafür ausgebildete und darin erfahrene Stammpersonal.

    Ich hab' mal (eher im Spaß gesagt), ich fegte für A14 auch den Hof (außer Kippen). Allerdings ginge das eben auch nicht, weil nicht amtsangemessen. Tja.

    Ich hätte mir aber dennoch keinen Mathekurs vorstellen können. Als Schüler war ich schon immer froh, wenn ich irgendwie in Mathe auf ne 4 kam, meist war die Note immer eine 5.

    „Ich kann kein Mathe“ klingt nicht nach einer Zusatzqualifikation, die man sehr dringend an einer Schule bräuchte. Und ...

    Ich bin allerdings auch erst vor gut 3 Jahren eingestellt worden, „unter der Hand“ aus dem Landesversetzungspool.

    Die Frage, warum man mich überhaupt geholt hat habe ich dann der aktuellen SL auch gestellt (der damalige Chef ist nun nicht mehr unser Chef). Darauf erhielt ich keine zufriedenstellende Antwort.

    ... es ist noch nicht mal klar, warum du überhaupt an der Schule bist. Ich kann irgendwie nichts finden, das belegt, du wärst die Falsche für die Abordnung. Du stellst die Abordnungsentscheidung zunehmend als richtig dar.

    Vielleicht sollte man sich als Lehrkraft an stellentechnisch gut versorgten oder gar überbesetzten Schulen sicherheitshalberbesser doch noch fix Nachwuchs anschaffen und Familienteilzeit ansteuern...

    Man kann sich auch eine Behinderung zulegen. Die wäre sogar noch nachhaltiger als Nachwuchs, der ja auch irgendwann erwachsen wird. Das ist dann die Stelle, an der man sich fragen kann, ob man mit denen, denen man Vorteile attestiert, wirklich tauschen möchte.

    ich zB war in den letzten Jahren nie krank, habe diverse Sonderaufgaben übernommen, war immer zu Aufsichten, Konferenzen etc. da, hatte keine Ansprüche an den Stundenplan, bin für die Schule zu Facharbeitskreisen und Ringsitzungen gefahren und danach zum Unterricht.

    Und trotzdem hält dich deine Schulleiterin für entbehrlich. Sie weiß genau, dass diese Aufgaben auch nach deinem Weggang erledigt werden. Es findet sich schon jemand. Du bist nicht unersätzlich.

    Hätt' man's gewusst, hätte man die Zeit besser in Zertifikatskurse oder ein weiteres Studium eines attraktiven Faches stecken sollen. Das wäre etwas, weshalb man jemanden behielte. Oder eine attraktive Zusatzqualifikation.

    Es gibt genügend KuK mit Kindern, die solche Aufgaben nicht übernommen hätten.

    Das weißt du woher? Wer die Aufgaben statt deiner übernimmt, wissen wir erst, wenn du weg bist.

    obwohl ich im betriebswirtschaftlichen Sinn alles gut erledigt hab.

    Betriebswirtschaftlich bist du (mit deinen Fächern) über. Trotzdem wirst du nicht betriebsbedingt gekündigt. Insofern.

    Dem ganzen dann ohne weiters zu Folgen ist aber sonderlich erwachsen? Scheinbar dürfen Erwachsene keine abweichende Meinung haben.

    Doch, dürfen sie. Sie dürfen auch den Rechtsweg beschreiten. Ich wünsche viel Erfolg mit „Ich will nicht“ als Argument dabei.

    Nur so wie Du es formuliert hast kommt einem das ja vor, wie ein Haufen Lemminge, die sich auf Befehl auch von der Klippe stürtzen.

    Äh, nein. Das wäre mit geltendem Recht nicht vereinbar.

    Mir kommt es immer so hierarchisch vor, um das Verb „müssen“ kreisend… der Lehrer Beamte muss….. „Land befiehl ordne an, wir folgen dir.“

    Gut beobachtet. Beamte haben den Weisungen im Rahmen des geltenden Rechts zu folgen.

    „Ich will aber“ ist weder dienstrechtlich relevant noch sonderlich erwachsen.

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