Neben der Rechtslektüre empfehle ich dringend, sich Gedanken zu machen, wie man sich denn im Fall der Fälle zu verhalten gedenkt.
In der Tat eine gute Idee. Ich möchte aber davon abraten, jetzt schon zu wissen, dass die Medikamentengabe in jedem Fall die bessere Wahl ist. Ob diese mehr Schaden verhindert als anrichtet, weiß man nicht mit der Sicherheit, mit der uns das lieb ist. Wenn es klar wäre, dass man immer einfach ein Medikament geben kann, bräuchte man weder rechtlich noch medizinisch ein Gewese darum zu machen. Dann stünde „zu verabreichen nach Belieben“ auf der Packung. Bei Notfallmedikamenten muss man sicher entscheiden können, ob der Notfall eingetreten ist. Könnt ihr das?
Ich möchte noch zwei Beispiele anführen:
Im Erste Hilfe-Kurs wurde uns erklärt, dass die Fremdgabe von Asthma-Sprays völlig nutzlos ist, da die Betroffene das Spray passend zur Atem einnehmen muss. Insofern muss sie im richtigen Moment selbst drücken. Einfach reinsprühen bringt nichts.
Bei Epileptikerinnen gibt es Notfallmedikamente als Zäpfchen. Diese bei einer krampfenden Person einzuführen, ist nicht nur nicht ganz einfach. Es gibt da auch ein nicht unbeachtliches Verletzungsrisiko.
Leider, leider. Es bleibt schwierig. Es gibt nicht die richtige Antwort auf alle Fälle.
Ich wurde entsprechend informiert, ich habe die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten und das ist auch alles sauber in der Akte dokumentiert.
Auf jeden Fall nur so. Das Eingangsposting klang aber so, als wenn hier die Eltern meinten, es reiche, Bescheid zu sagen, dass es ein Medikament gibt.
PS: Eine Schülerin hatte mal eine Asthma-Anfall, sie hatte aber ihr Spray nicht mit. Sie hätte es probemlos ohne Hilfe nehmen können. Wir mussten daher einen Rettungswagen rufen. Dieser nahm die Schülerin mit, stellte sie einen Arzt vor. Von diesem bekam sie dann ein Medikament. vor Ort konnten nie Rettunssanitäterinnen nichts machen. Also, immer schön dabei haben.