also für die Ausstellung der Geburtsurkunde haben wir nen Wisch vom Krankenhaus vorlegen müssen, aus dem das biologische Geschlecht hervorging - vondaher ist es wohl schon in Regel so, dass das Standesamt Dein biologisches Geschlecht kennt, wenn Du in D geboren bist.
Ich bezweifle, dass bei mir eine entsprechende Untersuchung durchgeführt wurde. Ich bezweifle auch, dass diese in Deutschland standardmäßig durchgeführt wird. Es erscheint mir ebenfalls zweifelhaft, ob es medizinisch und rechtlich vertretbar ist, eine solche zu verlangen. Ferner bezweifle ich, dass sich Standesämter Wische vorlegen lassen.