Beiträge von O. Meier

    ganz viel merkwürdige Dinge daraus zusammen basteln

    Ich finde das, was du schreibst schon merkwürdig genug:

    Fast, er hat es in der Tasche, wäre er kontrolliert worden, hätte er sicher das vorgezeigt,

    Ich frage mal nach. Zur Klarstellung.

    Hat „er“ denn nun das Ticket für sich oder für die Haushaltshilfe gekauft?Wenn er darauf fährt, dann ist es seins, er kann es nicht an die Haushaltshilfe weitergeben.

    da die Karte auf seinen Namen zuhause lag.

    War nicht vorher davon die Rede, dass die Jahreskarte nicht personalisiert sei? Oder habe ich hier etwas überlesen:

    NOchmal, die Jahreskarte ist [...] übertragbar bzw. hat nirgends einen Namen drauf, also ist das Ticket dann übertragbar.

    Es geht nicht um das Eintragen, denn das ist ja gar nicht vorgesehen.

    Wenn er mit der Jahreskarte fährt, macht es ja keinen Sinn, das 9-Euro-Ticket vorzuzeigen. Er müsste dann sagen, dass die Jahreskarte zu Hause läge, es nachreichen und die dafür fällige Gebühr entrichten.

    Dann könnte er das 9-Euro-Ticket der Haushaltsshilfe geben, die vor der ersten Fahrt ihren Namen einträgt.

    Und er hatte wie gesagt weder vor überhaupt ÖNVP zu fahren noch das Ticket zu kaufen

    Er wollte eigentlich zu Fuß gehen, ein neues Auto kaufen oder fliegen?

    Aber ich entsinne mich an die Beförderungsbedingung die besagt, wenn man gar nicht vor hatte zu fahren, dann braucht man auch kein Ticket. Ticket nur für die, die absichtlich fahren. Wenn man da so 'reingerät, gibt die Bahn einen aus. Prost.

    Der zeitliche Bereich zwischen "Ausdruck des Tickets" und "Eintragen des Namens" ist eine Grauzone.

    Nein, das ist klar geregelt. Ohne Namenseintrag ist das Ticket nicht gültig. Das ist änhlich wie bei einer Streifen-/Mehrfahrtenkarte, die erst durch das Abstempeln die Gültigkeit für die jeweilige Fahrt entfaltet.

    Susannea Das ist deine Antwort? Du lachst darüber? An anderer Stelle wurde schon darüber gesprochen, dass der Lach- und der Verwirrt-Schmeilie gerne missbraucht werden. Ja, finde ich nicht gut. Wenn etwas lustig gemeint ist, passt das Lachen ja. Wenn etwas aber ernst wird, ist es doch despektierlich.

    Aber das passt alles gut zusammen. „Ihr“ habt eine „Lösung“ für euch gefunden. Und über die, die das Einhalten von Regeln anmahnen, lacht man schlicht nur. Danke für die Ehrlichkeit.

    Aecht jetzt.

    Solche "Gruppen" sind auch schon aus dem Zug geworfen worden und das Ticket wurde eingezogen.

    Das dürfte wohl den Bedingungen entsprechen, zu denen das Ticket erworben wurde. Wenn man aber von geltenden Regeln verwirrt wird, wird's schwierig.

    NOchmal, die Jahreskarte ist aktuell 9_Euro-Ticket und ist übertragbar bzw. hat nirgends einen Namen drauf, also ist das Ticket dann übertragbar.

    Das ist die Story? Was ist hieraus geworden?

    Okay, wir haben nun auch ein 9-Euro-Ticket, was dann unsere Putzfrau bekommt und uns dafür die Umweltkarte wiedergeben soll.

    [...]

    Und nee, nicht übertragbar, aber wenn du es am Automaten kaufst (kaufen musst, weil die Innenstadt mit dem Auto nicht mehr passierbar ist), dann bräuchtest du einen Stift, um es auszufüllen, der war leider nicht da, damit kann es dann doch jemand anders nutzen ab sofort

    Das klang noch ganz anders.

    Wie war das nun also? „Er“ hat für die „Putzfrau“ ein 9-Euro-Ticket gekauft. Dann ist er gefahren und zwar mit der übertragbare Monatskarte, die er nicht dabei hatte (das ist aber nicht zufällig die Umweltkarte, die die Putzfrau zu dem Zeitpunkt noch hatte?). Bei einer Kontrolle hätte er also das namenlose 9-Euro-Ticket nicht vorgezeigt. Die ganzen Erörterung des Stift-Falles war also sinnlos. Er hätte gesagt, dass er sein Ticket nicht dabei habe, und es gegen Zahlung der Bearbeitungsgebühr nachgereicht. Das 9-Euro-Ticket war ja für die Putzfrau. Ja, so?

    Oder war es so. „Er“ hat zwar eine übertragbare Umweltkarte, die kann er jedoch zurzeit nicht nutzen, weil die Putzfrau die hat. Übertragbar heißt aber nicht, dass mehrere Leute gleichzeitig auf das Ticket zugreifen können. Also kauft er für die Putzfrau ein 9-Euro-Ticket. Da er das aber vorher noch für sich selbst braucht, trägt er nicht den Namen der Putzfrau ein, sondern vergisst seinen Stift und lässt das Ticket namenslos, um so die Namensbindung zu umgehen. Dann kriegt das Ticket, mit dem er gefahren ist, nachher die Putzfrau. War es vielleicht so?

    Wie auch immer. Es geht um 9 Euro für den ganzen Monat.

    Dann fährt er ja aktuell immer schwarz, denn die Jahreskarte ist nicht mit Namen versehen und aktuell trotzdem 9-Euro-Ticket.

    Steht auf der Jahreskarte, dass man einen Namen eintragen muss? Erkennt hier jemand einen Unterschied?

    Tja, schön, dass du jemanden gefunden hast, er nicht. Er sagt, es war total leer, niemand da und nein, Karten mit Namen gibt es hier in der Regel am Automaten nicht (auch bei den Schüler-Freizeittickets wird darum gebeten die Nummer nach der ersten Nutzung!!! zuhause dann einzutragen, da hat noch nie jemand das gleich haben wollen)

    Das ist wohl eher eine Kulanzregel als ein Rechtsgrundsatz. Danach müsste „er“ dann nachträglich seinen Namen eintragen und für die Putzfrau ein eigenes kaufen.

    Meine Güte. Neun Euro für den ganzen Monat und ihr seid so knauserig, dass ihr euch einen von fehlenden Stiften volllügt. Grauselig.

    Die Bahn "kennt den Trick" und ist nicht mehr kulant

    Hoffentlich.

    Das 9-Euro-Ticket ist reichlich preiswert. Dann noch die Personenbindung ungehen zu wollen, weil einem die Putzfrau keine weiteren neun Euro wert ist, ist doch in besonderem Maße unverschämt.

    Ja, das Thema haten wir schon. Und alles andere um Digitalisierung auch. Es gibt wenig Neues zu berichten. Immer noch hängt es von der Schulträgerin ab, ob und was angeschafft wird.

    Wie wir im anderen Thread festgestellt haben, wird „ein Gerät für alles“ wohl kaum funktionieren. Oder man braucht entsprechend eigenschaftreiche Geräte und Peripherie. Insofern ist die Frage, ob ein iPad oder ein Laptop oder eine Banane ein „geeignetes“ Arbeitsgerät sei, gar nicht sinnvoll. Es wäre vielmehr die Frage zu beantworten, wie eine vernünftige Arbeitsausstattung aussehe, was alles dazu gehöre, welche Rolle ein z. B. ein iPad darin einnehme.

    Wenn die Schulträgerin mit „Laptop oder iPad“ (und damit „entweder ... oder ...“ meint) ankommt, weiß man doch, dass auch dieser Schritt zur Digitalisierung nicht ernst gemeint ist.

    Die Geräte sind jedenfalls deutlich leichter als die Notebook-Lösung und nebenbei sehr unkompliziert direkt mit unseren Tafeln zu verbinden.

    Wir haben bisher erst in einige Räumen „interaktive Beamer“. Die können mir mit den iPads via Apple-TV nur zur Wiedergabe nutzen. Stift- oder Touch-Eingaben werden nicht weitergereicht, Apple hat hierzu wohl keine Schnittstelle vorgesehen. „Verbinden“ kann so einiges heißen.


    Mehr Smart Boards in Klassenzimmern wären sicher die bessere Investition als teure Tablets von Apple.

    Ich habe bisher nur von iPads aus den unteren Preis- und Leistungsklassen mitbekommen. Von den teuren dürfte keinen Schule welche bekommen haben. Ob bei anderen Herstellerinnen das Preis-Leistungs-Verhältnis besser ist?

    Smartboards/elektrische Tafeln, die flächendeckend in den Räumen stehen, haben den Vorteil, dass man nicht noch etwas dort hinschleppen muss. Allerdings ergibt sich dann das Problem, des Datenaustausches. Wir können zwar Tafelbilder (nicht besonders benutzerinnenfreundlich) speichern, aber nicht wieder laden. Da wäre man dann womöglich mit einem Tablet besser bestellt.

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