kleiner gruener frosch Vergiss es. Auf Dergestaltes habe ich keinen Bock.
Beiträge von O. Meier
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@Chris88 scheint auch im Nachgang mit der Entscheidung der Kollegin nicht einverstanden zu sein. Das kann sie, es ändert aber nichts.
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DAS wäre jetzt aber nicht schulrechts-konform. Denn der Fachlehrer kann meines Wissens nach nicht beurlauben. Das kann nur der Klassenlehrer.
Nunja. Man kann sich aber eine Stellungnahme der Fachlehrerin einholen. Ich habe beurlaubungswillige Schülerinnen durchaus schon zu den Fachlehrerinnen geschickt, um zu klären, wie man die zu verpassenden Inhalte nachholen/vorarbeiten kann. Z. B. vor einer Klausur, im Leistungskurs, bei einem Fach, in dem die Betreffende schwach ist. So ab der Unterprima haben die Schülerinnen so etwas vorab selbst geklärt bzw. sich überlegt. Dann war die Beurlaubung kein Problem.
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Klar reicht die Beurlaubung.
Eben. Allerdings bitte ich den Sonderfall zu beachten, indem die Schülerin den Test-Termin kannte, jedoch der Klassenlehrerin bei der Beantragung der Beurlaubung hierüber im Unklaren gelassen hat. Die Abwägung könnte dann ja anders ausfallen.
Ansonsten meine ich, dass hier eine Kleinigkeit aufgeblasen wird. Von wem auch immer. Genau so, wie es legitim ist, dass die Klassenlehrerin jemanden beurlaubt, ist es auch legitim, dass die Fachlehrerin nachfragt, ob man den Termin nicht verschieben könne, weil Test. Damit müsste es erledigt sein.
Keine Ahnung, wie das Gespräch dann abgelaufen ist. Aber dabei nach der Schulleitung zu rufen, kommt mir schon etwas viel vor. Das ist kein Rechtfertigung für eine Beleidigung, aber womöglich einer Erklärung.
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Es gibt ja sicher auch Leute, an denen dieser Klassenfahrtenkelch ganz vorüber geht, die sind in dieser Studie dann leider nicht erfasst
Rightiright. Aber genau jene, die wegen der mangelnde Geldverwahrung nicht fahren, fände ich interessant. Ich befürchte, es sind sehr, sehr wenig.
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Es fehlt die Antwortmöglichkeit „Ich mache keine Klassenfahrten, weil es bei uns ander Schule deine adäquate Möglichkeit zur Verwahrung der Gelder gibt.“ Zwinkerschmeilie.
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Gab es da mal einen Vorfall?
Nö. Da wollte ich aber auch nicht drauf warten.
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Dann müsstest du aber schon sagen, warum du es für rechtswidrig hältst.
Ich denke schon, dass man erwarten kann, dass man anvertrautes Geld angemessen verwahrt.
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@Der Pirol
Ja, viele verfahren nicht nach der tatsächlichen sondern nach der kolportierten Rechtslage. Als Neuling traut man sich nicht viel.
Der Trick ist, irgendwann mal aufzuwachen und die Fehler einzustellen statt fortzuführen.
Ich war früher auch sorglos beim Einsammeln von Geld. Heute bin ich es nicht mehr.
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Das ist nicht rechtswidrig
Ich glaube schon. Aber wir sind keine Richter.
Die Haftung läge dann bei der SL.
Ich verließe mich nicht darauf, dass ein Gericht das auch so sieht.
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Wenn deine SL dich anweist das Geld bar einzusammeln wird man doch automatisch fragen, wie das Geld dann verwahrt werden soll?
Hoffentlich.
Wenn die SL dich anweist Geld einzusammeln, muss SL auch einen Plan davon haben, wie das Geld verwahrt wird.
Offensichtlich rechtswidrige Anweisungen darf man nicht ausführen. Wenn z. B. die Schulleiterin (Übertreibung) dich an anwiese, das Geld in der Pausenhalle unter die Fußmatte zu legen.
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dass wir keine Situationen schaffen oder zulassen, in denen das Geld nicht rechtskonform oder sicher eingesammelt oder aufbewahrt wird.
Das fängt damit an, an entsprechenden Stellen „Nein“ zu sagen.
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Die SL weist dich an Geld einzusammeln. Das hast du auch zu machen. Das Geld bringst du anschließend zur SL. Es ist dann Aufgabe der SL zu entscheiden, wie das Geld sicher verwahrt werden soll und die Rahmenbedingungen zu schaffen.
Ich wollte das geklärt haben, bevor ich das Geld einsammele. Ich wollte nicht mit einem dreistelligen Betrag vor einer schulterzuckenden Schulleiterin stehen.
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Der Beamte haftet hier grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bargeld einzusammeln, von dem man nicht weiß, wo das hin soll, kommt mir schon fahrlässig vor.
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Seitdem müssen wir ein "Klassenfahrtskonto" bei einer Sparkasse eröffnen. Auf unseren privaten Namen.
Ist das nixcht klar geworden, dass das nicht geht? Wenn das Konto auf deinen Namen läuft, kann es z. B. gepfändet werden. Dann haste Ärger am Hacken. IANAL, baer ich hörte mal, dass du dich dann sogar strafbar geamcht hättest.
ch persönlich bin mit dieser Lösung nicht glücklich.
Dann mach's halt nicht.
Aber wenn man auf Klassenfahrt fahren möchte... und das möchte ich eigentlich... dann gibt es bei uns nur diese Möglichkeit.
Kein Mitleid von meiner Seite. Ich hoffe, dass du dir damit nicht mal ins Knie schießt. Wenn ihr alles mitmacht, ändert sich halt auch nichts. Zum Verarschen gehört auch immer eine, die sich verarschen lässt.
Ich habe diesen Thread eröffnet, nachdem ich mitkriegte, dass sie ihr Privatkonto verwenden wollte. Ich habe ihr erklärt, warum sie das nicht tun sollte. Hat sie verstanden.
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Was will die SL denn dagegen machen, dass Schüler/Eltern Geld auf das Schulkonto überweisen?
Zurückbuchen lassen.
Letztendlich ist mir das auch wurscht, da ich ohnehin keinen Bock auf Klassenfahrten habe. Wenn ich aber die Schulleiterin früge, ob wir ein entsprechendes Verwahrkonto hätten, und sie das verneinte bzw. erklärte, dass das Schulkonto nicht zur Verfügung stehe, käme ich nicht auf die Idee, die Eltern aufzufordern, das Geld auf das Schulkonto zu überweisen.
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Das klingt schwer danach, dass ihr die Zeugnisse auf privaten Rechnern schreibt. Macht das nicht, schwerer Datenschutzverstoß.
Außerdem bindet ihr euch damit einen Gerätezoo ans Bein, in dem eben nicht alles läuft. Wenn ihr doch ein Programm habt, mit dem ihr im Prinzip klar kommt, schafft doch dafür passende Hardware an.
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Der Schulleiter kann das Geld doch auf dem Schulkonto einsammeln lassen. Wird bei uns auch gemacht.
Kann sie. Wenn sie es aber nicht macht?
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auf welches Zielniveau sie sich mindestens vorbereiten müssen.
Wenn das mal ginge …
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