Fachfremd darfst du in 12 und 13 schon mal gar nix unterrichten.
Dochdoch. Die entsprechenden Vorschriften sind vermutlich auch dort mit Aufweichformulierung „soll“, „in der Regel“ und dergleichen versehen. Wenn’s halt keine gibt mit Fakultas, macht’s halt eine ohne.
Bezüglich der Stundenzahl schlage ich die Remonstration vor. Erhält die Schulleiterin bei einer solchen die Weisung aufrecht, geht’s „automatisch“ auf ihre Kappe.
Geht es bei der schriftlichen Prüfung um zentrale Aufgaben? Dann geht das ja gar nicht. Bei einer mündlichen Prüfung, prüft man halt nur, was man unterrichtet hat. Dann passt’s.