Beiträge von O. Meier

    Hier werden inzwischen die förderpädagogischen Gutachten digital verarbeitet, das sind auch persönlichste Daten. Das Programm ist zwar vom Land gestellt, die Eltern sollen allerdings auf IPads unterschreiben, da weiß bislang auch keiner, was Apple mit den Daten macht. Sowas geht halt solange gut, bis es das erste mal nicht gut geht und dann ist der Fachlehrer Schuld, gelle?

    Wenn du der Ansicht bist, dass die Daten dort nicht sicher sind, solltest du die Verwendung des Systems remonstrieren. Außerdem solltest du überlegen, ob eine Meldung an die zuständige Datenschutzbeauftragte angezeigt ist.

    Wenn man davon ausgeht, dass mit „der Technik“ mal etwas nicht schief gehen kann, dürfte man überhaupt keine elektrischen Klassenbücher betreiben oder sonst Daten elektrisch speichern und verwalten. Wegen meiner, gerne. Aber das bewegt sich außerhalb dessen, was ich zu entscheiden habe. Insofern, wenn das Zeug da ist, benutze ich es. wenn es mal nicht funktioniert, dann halt nicht. Vollständige und konsistente Daten hatten wir auch analog nicht. Da wurde immer mal etwas vergessen, beim falschen Datum oder Wochentag eingetragen oder man konnte es schlicht nicht lesen. Aber heutzutage haben wir den Vorteil, dass wir mit den Schultern zucken können und sagen „Der Computer lief nicht.“ (also natürlich nur, wenn nicht lief).

    Klar muss der Admin seinen Job richtig machen und trotzdem kann man sich mit dem Programm, das man benutzen soll und den Datenschutzrichtlinien auseinandersetzen.

    Was bedeutet es denn, sich mit dem Programm „auseinander[zu]setzen“? Ich kann mich damit beschäftigen, wie die Anwenderin mit dem Programm arbeiten soll (und das muss ich nur, weil es die ganzen Flachgurken von Programmiererinnen nicht hinbekommen, so etwas intuitiv benutzbar zu machen). Was dahinter passiert, ob das Programm keine Sicherheitslücken hat, kann ich gar nicht beurteilen. Ob der Server, auf dem gespeichert wird, richtig konfiguriert ist, eben so wenig. Usw.

    Ebenso wenig weiß ich, ob im Schwimmbad die Chlordosierung korrekt ist.

    Ansonsten finde ich das Eintragen ins elektrische Klassenbuch eher nervig. Als erstes muss überhaupt der Computer im Klassenraum laufen. Das ist hier nicht immer der Fall. Und wenn ich den Computer gerade für etwas anderes verwende, z. B. eine Präsentation zu zeigen, dann muss ich diese erst unterbrechen und kann dann überhaupt etwas eintragen (wenn die Netzverbindung verbindet). Das ist schon ein Riesen-Akt, wenn z. B. eine Schülerin zu spät kommt. Ich sage ihr dann, dass ich das gerade im Klassenbuch nicht nachtragen kann und sie möchte das doch bitte mit der Klassenlehrerin klären.

    Wenn die Dokumentation von Fehlverhalten nur mit erheblichem Aufwand möglich ist, muss man sich nicht wundern, dass die Kolleginnen das schon mal vergessen.

    Eigentlich ist jetzt gerade aufgrund des Urteils der Dienstherr (eigentlich in allen Bundesländern) aufgrund seiner Fürsorgepflicht gefordert eine Dienstanweisung herauszugeben, die ganz klar vorsieht bei Nichtschwimmer Gruppen (gemischte Gruppen gelten dann als Nicht Schwimmergruppe) einen Betreuungsschlüssel von 6:1 im Wasser einzuhalten.

    Die Fürsorgepflicht gab es ja schon vorher. Und die physikalischen Gesetze haben sich auch nicht geändert. Allenfalls ist das Urteil der Anlass, mal über etwas nachzudenken. Eine Orientierung an der Vorgaben der Sportfachverbände ist ratsam. Und ich meine im nordrhein-westfälischen Erlass zur Sicherheit im Schulsport wird auch auf die Fachverbände verwiesen. Dass das Land selbst dann weichere Regeln durchsetzen will (z. B. bei der Rettungsfähigkeit) ist völlig unsinnig.

    Als Lehrerin kann man aber genau jetzt, wo das Urteil öffentlich diskutiert wird, der Dienstherrin auf die Füße steigen, indem man z. B. remonstriert und einen entsprechenden Betreuungsschlüssel einfordert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass derzeit eine Remonstration so leicht zur Seite gelegt wird. Aber hier hört man immer noch "Ihr seid ja keine Schwimmlehrerinnen, das geht nicht anders, für Sicherheit haben wir nicht genug Personal."

    Echt mutig, dass Eltern solchen Leuten ihre Kinder anvertrauen.

    Eigentlich sollten für Grundschulen meiner Meinung nach andere Gesetzestexte gelten

    Nein, es sollen immer die gleichen Gesetze gelten. Es sollte immer eine Verpflichtung zur Sorgfalt geben. Dass sich daraus alters- und entwicklungsbedingt z. B. andere Betreuungsschlüssel ergeben, dürfte wohl klar sein. Gleiche Regeln, andere Voraussetzungen, daher andere Entscheidungen je nach Situation.

    Die SL etc. hat sich bei der Planung auf den Gesetzestext zurückgezogen und fertig.

    Und damit schön die Verantwortung auf die Sportlehrerin abgeschoben. Wenn es für die okay, dafür zu haften, soll mir das ja recht sein.

    Antimon ist schweizer Chrmielehrerin. Sie hat vom Schwimmunterricht keine Ahnung.

    Ganz offensichtlich hat sie von Sicherheitsabwägungen mehr Ahnung als die versammelte Bande, die mit all ihrer Erfahrung nicht weiter kommt als „Ham' scho' imma so g'macht. Basst scho'. Selber denken? Puh, nö.“

    Wie gesagt, wem das Haftungsrisiko nicht so wichtig ist, mag ja gerne so weiter machen. Proceed with Fingers crossed.

    Zitat von Kurt Tucholsky

    Laß dir von keinem Fachmann imponieren, der dir erzählt: „Lieber Freund, das mache ich schon seit zwanzig Jahren so!“—Man kann eine Sache auch zwanzig Jahre lang falsch machen.

    PS: Auch an dieser Stelle kann ich Verwirrung nur als Versuch zu pöbeln verstehen. Macht nur. Vielleicht werdet genau ihr in einer ähnlichen Situation freigesprochen, wenn ihr sagt, ihr wolltet halt nicht hören, weil ihr verwirrt gewesen seid.

    m vorliegenden Fall war, soweit ich das gelesen habe, eine Lehrperson vorgesehen für die Klasse. Die hätte entweder nicht alle Kinder ins Wasser gehen lassen sollen, dann hätte sie die Aufsichtspflicht nicht wahrnehmen können für beide Gruppen (Kinder im Wasser, Kinder an Land) gleichzeitig oder eben Aufsichtspflicht wahrnehmen (d.h. alle Kinder in einer Gruppe), mit den entsprechend möglichen Folgen.

    Klingt für mich, als sei eine Lehrerin für eine ganze Klasse zu wenig. Schwimmunterricht mit dem falschen Betreuungsschlüssel ist ein Fehler.

    Die zur Schau gestellte Verwirrung kann ich nur als Abkehr von einer sachlichen Diskussion wahrnehmen.

    Orientiert euch doch einfach mal an der Realität. Man kennt die Grundlagen unseres Rechtssystems, ich wisst, dass ihr die Verantwortung für die jungen Menschen habt. Handelt danach. Vorher, sonst ärgert ihr euch hinterher.

    Richterinnen sind weder Grundschullehrkräfte noch haben sie (in der Regel) eine Rettungsschwimmerin-Ausbildung. Aber selbst dann werden sie die Perspektive "Et hätt noch immer jod gegange" oder "Aber es geht nicht anders" nicht einnehmen. Sie nehmen die Perspektive ein, dass ihr den Kindern gegenüber in der Garantinnenstellung seid. Wenn ihr der nicht gerecht werdet, macht ihr euch strafbar. Und damit werden sie das Urteil gegen euch begründen. Unabhängig davon, ob ihr das gut findet.

    Das kann man wissen, danach kann man handeln. Oder kann man sich aus der Realität 'rausdiskutieren und lebt dann mit dem toten Kind.

    Ich gebe keinen Schwimmunterricht, mir kann's wurscht sein. Ich muss da nicht Recht haben.

    Im Verein übe ich einen gefahrenbehafteten Sport aus. Auch als Trainerin. Ich orientiere mich an der Lehrmeinung unseres Bundesverbandes. Die wurde mühsam erarbeitet und basiert auch auf der Auswertung von Unfällen. Wir sind insbesondere in den Kinder- und Jugendgruppen immer eine Nummer sicherer (Redundanz, Betreuungsschlüssel), niemals weniger. Heißt auch, dass wir das Programm anpassen, wenn z. B. wegen Fehlen einer Trainerin einen anderen Betreuungsschlüssel haben. Das erklären wir auch den Kindern, die dürfen schon verstehen, was da passiert. So werden sie zu verantwortungsvollen Ausübenden des Sports. Better safe than sorry.

    Warum sollte ich im Ehrenamt strengere Maßstäbe anlegen als auf der Arbeit? Bzw. warum sollten die dienstlichen Maßstäbe geringer sein?

    Ihr dürft jetzt immer noch verwirrt sein, das habt ihr umsonst. Aber, nochmal. Die Diskussion hier ist nicht die Challenge, die echte Challenge ist die Realität. Ihr könnt hier hundert mal als Siegerin 'rausgehen, weil ihr seit hundert Jahren Schwimmunterricht gebt. Das nützt euch vor Gericht überhaupt nichts. Sorgt einfach dafür, dass es nicht soweit kommt.

    Realität vor Gericht keinen Bestand hat.

    Eben. Vor Gericht wird man hinterher an dem Maßstab gemessen, dass man vorher an alles gedacht haben muss. Also müssen wir das selbst zum Maßstab machen. Also müssen wir an alles denken.

    wenn nicht verweigere ich den Dienst

    Nein, den Dienst muss man nicht verweigern. Man führt ihn nur mit der gebotenen Sorgfalt aus. Z. B., indem man dafür sorgt, dass nur eine bestimmte Zahl Kinder im Wasser ist.

    Wenn ihr etwas macht und es geht gut, dankt es euch keiner. Wenn's schief geht, seid ihr die Dummen.

    Es war doch mehr Personal da, als vorgesehen.

    Aber eben nicht genug, um die Veranstaltung sicher werden zu lassen. Eine ausgebildete Lehrerin für 21 Kinder ist halt zu wenig.

    Leider finden immer wieder Veranstaltungen mit zu wenig Aufsichten statt. Schwimmunterricht, Klassenfahrten. Und immer hört man, dass das nicht anders ginge, weil man nicht genug Leute habe für einen sicheren Betreuungsschlüssel. Weder das personal selbst noch die Schulleitung kann aber für mehr Leute sorgen, das muss dann schon das Land machen.

    Da ist meine Sichtweise als Frechdachs -s, die meint, die Schulleiterin könne das regeln.

Werbung