An eine Verlängerung der Ferien glaube ich da schon eher.
Ein besonderer Spaß für die, die die Klausuren dorthin verschoben haben, weil die Tage im Dezember ausfallen werden.
An eine Verlängerung der Ferien glaube ich da schon eher.
Ein besonderer Spaß für die, die die Klausuren dorthin verschoben haben, weil die Tage im Dezember ausfallen werden.
alle Eltern wieder neuen Urlaubsanspruch, den sie erstmal wieder investieren können, damit die Wirtschaft weiter brummen kann.
Damit die Wirtschaft brummt, können aber nicht alle Eltern in den Urlaub gehen. In manchen Betrieben wird auch der Urlaub nicht kurzfristig möglich sein.
Ein Problem bei den Schulen ist, dass man nicht auf Flexibilität gesetzt hat. Während man im Frühjahr/Sommer noch "auf Sicht" gefahren ist, ordnet man jetzt alles dem Dogma des Präsenzunterrichtes unter.
Anders als im Frühjahr hätten wir planen können. Es hätte also zu Beginn des Schuljahres heißen können:
"Liebe Schulen, wir brauchen je einen Plan für
- Hybridunterricht, Gruppengröße k
- Hybridunterricht, Gruppengröße n
- Distanzunterricht.
Bitte vorbereiten, so dass diese mit Vorwarnzeit 1440 Minuten ausgelöst werden kann.
Wir hoffen, dass wir das nicht brauchen. Aber falls doch, hätten wir gerne etwas in der Schublade (also in eurer).
Danke im Voraus, liebe Grüße
Euer Ministerium"
Mit den Erfahrungen (und den neuen Endgeräten, harharhar) wäre das ein vertretbarer Aufwand gewesen.
Drosten sagte AFAIR, dass ein Hybrid-Unterricht bei den Älteren genug Kontakteinsparungen ergäbe, so dass man die Grundschule auf lassen könnte. Ich kann das nicht beurteilen, klingt aber nach der Stoßrichtung, im Schulwesen nicht immer alles aus der Grundschulperspektive zu entscheiden.
braucht man auch nicht so was modernes wie ein Handy.
Was ist denn daran modern. Mobiltelefone gibt's ja nun schon Jahrzehnte.
Folientastatur
Juhu, der ZX81 ist zurück.
Noch 'ne Frage: Muss man beim App-Store aktuell 'ne Kreditkarte hinterlegen? Oder nur, wenn man kostenpflichtige Apps lädt?
Also, ein Endgerät, das man nur betreiben kann, wenn man ein Mobiltelephon hat, hatte ich noch nie. Find' ich auch das Gegenteil von praktisch. Auf meinem iPod touch, damals, da es so etwas nicht.
Insofern interessiert mich natürrlich vorrangig, wie die Zwei-Faktor-Authentifizierung in diesem Fall ausgestaltet ist. Insbesondere ist mir nicht ganz klar, zu welchen Gelegenheiten man eine Kurznachricht bekommt. Da konnte auch die allwissende Müllhalde mich nciht erhellen. ich fand aber einen Artikel vom Apple-Support, der darauf hinwies, dass Zwei-Faktor nicht (mehr) über den SMS liefe.
Wenn das übrigens eine Sicherheitsmaßnahme sein soll, damit man z. B. auch sensible Daten auf den Geräten speichern kann, so möchte ich doch zu bedenken geben, dass die Sicherheit dann natürlich auch von der Sicherheit des verwendeten Telefons ab. Da wüsste ich dann nicht, ob ich mich als Verantwortliche darauf verließe, dass das bei allen passt, wenn ich nicht die geringste Kontrolle oder Einfluss auf die Geräte habe.
Ich gehe aber davon aus, dass du das gar nicht wissen willst, sondern nur betonen möchtest, dass unsere Arbeitgeber eben das zur Verwendung nötige Zeugs bereitstellen und warten etc
Also, die Selbstverständlichkeit, mit der die Schulträgerin ein privates Mobiltelefon voraussetzt und in Anspruch nimmt, stört mich schon. Trotzdem möchte ich die Sache soweit verstehen, dass ich sie auch beurteilen kann.
Wie ich heraushöre gibt es durchaus Alternativen zur Telefonauthetifizierung. Womöglich macht es sich die Verwaltung hier nur wieder besonders einfach. Dann ist es keine technische Frage mehr.
Zu den Kolleginnen, die keine Lust auf Veränderungen haben. Ja, kann ich sogar verstehen. Nicht alles, was neu ist, ist auch besser. Sich an neue Bedienkonzepte zu gewöhnen, weil Programmierinnen die Finger nicht still halten können, hat ja keinen sittlichen Nährwert.
Beim letzten Update hat die ARD ihre App für Fernseher und den FireTV-Stick komplett zerstört. Der einzige Streaming-Dienst, den man nicht kündigen kann.
Aber wir können dem nicht entkommen. Die Entwicklerinnen entwickeln ständig 'was. Da ist neben Brauchbarem auch viel Schrott dabei. Aber wegen der Sicherheit kann man sich Updates nicht immer verweigern.
Insofern, wenn Digitalisierung an der Schule stattfinden soll, müssen wir da auch mitspielen. Wir müssen mit dem Driss, den wir vorgesetzt bekommen, umgehen. Und in dem Geiste müssen wir auch unsere Schülerinnen unterrichten. Den Luxus, etwas nicht zu benutzen, nur weil's nicht funktioniert, kann ma sich womöglich als Lehrerin leisten, nicht aber als Lageristin.
Aber, das haben wir schon besprochen, die Ausbildung der Lehreinnen wurde komplett verschlafen. Ein Aspekt wäre, das der Umgang mit dem Computer so solide und grundlegend gelernt worden ist, dass ein ein anderes Icon nicht völlig aus der Bahn wirft.
Indessen hoffe ich auf bessere Zeiten, in denen uns dann irgendwann mal die Computer mehr arbeiten abnehmen, als sie uns machen.
Ich weiß nicht, wie das beim Ipad ist, aber jenachdem brauchst du beides zum Login oder zumindest zum Ändern deiner Zugangsdaten.
Das fänd' ich schon spannend. Wenn man zum Benutzen des Gerätes ständig einen Telefon mit sich führen muss, wäre das schon praktisch. Sich als Schulträgerin darauf zu verlassen, dass die Nutzerinnen ständig eine betriebsbereites Handy mit sich führen, ist schon schräg. Ich muss ja nur schauen, wie oft die Kolleginnen wild im Lehrerinnenzimmer umherrennen und ihr Hnady suchen.
Ich hatte mal einen iPod touch, da gab es dergleichen nicht. Benutzungverhinderungssysteme wollen mir nicht wirklich als Innovation vorkommen.
So oder so, wenn man für so ein Gerät ein Handy braucht, muss man wohl ein Handy mitliefern. Sonst geht's nicht.
Ich brauche ein iPad für meinen Unterricht so dringend, wie ein drittes Nasenloch. Insofern kann es mir ja wurscht sein. Irgendezwas werden die mit dem Gerät schon anfangen können. Man kann's ja untern Tisch legen, wenn er wackelt.
Schutz gegen Passwortlistenangriffe.
Inwiefern schützt die Angabe einer Telefonnummer vor solchen Angriffen?
Oder irgendein anderes
Ich habe kein Handy. Ich verstehe aber auch nicht, was meine private Fernsprechapparatur mit dem dienstlichen iPad zu tun haben sollte. Ob ich das vom Datenschutz her ok finde, weiß ich auch noch nicht.
Da nimmst Du also einfach Dein Diensthandy.
Dann gehe ich wohl einfach an den Schrank und nehme eins von null Diensthandys ‘raus.
Trotzdem habe ich die Zweite-Faktor-Sache noch nicht verstanden. Wie und wozu wird die ID mit der Telefonnummer verknüft?
Verstehe ich immer noch nicht.
Hierbei gibst du bei der Registrierung deine Handynummer mit an. Wenn du dich nun mit deiner AppleID anmeldest, dann wird eine SMS mit einem Code an dein Handy gesendet
Wozu wäre das gut? Wozu dient dieser Code?
Die „AppleID“ wird dauerhaft mit der Telefonnummer verknüpft?
Diesen Code muss man dann zusätzlich noch eingeben.
Wo?
Sollte also auch ohne "Smartphone" funktionieren.
Und wo kommt dann die wichtige Kurznachricht? Und welche Telefonnummer gibt man beim Einrichten der „AppleID“ an?
Wir sollen diese oder nächste Woche iPads bekomme. Ich werde wohl nicht dabei sein. Für die „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ solle man sein Smartphone mitbringen. Ganz verstanden, was das ist habe ich nicht.
Ein Smartphone habe ich nicht.
So einfach kann‘s gehen und ich muss mir um nix weiter Gedanken machen.
Schöne Idee. KuK haben viel zu tun. KuK sehen keinen Vorteil, sich in irgendetwas einzuarbeiten, was "auch vorher ohne ging". KuK verweigern die Fortbildung oder lassen sie über sich ergehen, um danach wieder ins alte Muster zu verfallen. Kannste alles vergessen.
Dann braucht man gar nichts anzuschaffen. Wenn die Leute eh nicht mit umgehen können, sit es egal, was man ihnen vorsetzt.
Und ansonsten kann ich das "die sind alle zu doof"-Gekreische nicht mehr hören. Etwas nicht zu können, ist kein Problem, das man nicht beheben kann. Dafür etwas nicht können zu wollen, gibt es keine Entschuldigung. Ja, ich weiß auch, wie die Kolleginnen sind. Aber mit der Haltung ist man in der Bildungsbranche nun mal falsch. Und insbesondere falsch ist man, wenn Fortbildung nunmal zu den Dienstpflichten gehört.
Da bin ich ganz bei den Zivilistinnen, die die Lehrinnen für ihre Innovationsfeindlichkeit, Bequemlichkeit und Unflexibilität kritisieren. Da haben wir unseren schlechten Ruf mal zu recht. Komisch, dass das auch geht.
Vielleicht hätte man eher jeder aktiven Lehrkraft 500€ aushändigen können gegen eine Unterschrift, sich selbst ein Dienstgerät anzuschaffen und auf dessen Sicherheit zu achten (quasi das Dokument, das schon für Privatrechner besteht). Vermutlich hätte man sich so sogar viele (Folge-)Kosten gespart.
Da hätte ich ja überhaupt keine Lust zu. Nö, ich solldas Gerät benutzen. Beschaffung und Wartung sind original nicht meine Aufgaben.
Die Mehrzahl der LuL ist in meinen Augen als DAU einzustufen, wenn ich gar als Super-DAU.
Dann muss man sie ausbilden. Sage ich ja. Das ist unabdingbar für die Digitalisierung der Schulen. Geräte kaufen reicht nicht.
Gehen wir mal davon asu, dass die Kolleginnen nur fachlich unebgildet sind und nicht grundsätzlich voll verblödet. Dann kann man ihnen das, was sie müssen erklären.
Nein
Beeindruckend komprimierte Argumentation. Es ist zwar unerheblich, weil wir so oder so nichts brauchbares kriegen, aber: was spricht gegen die vorgestellte Lösung.
ohne Erbsünde
Ich muss ja sagen, dass ich das Kozept der "Erbsünde" für wenig tauglich zum Einrichten eines gefälligen Miteinanders halte. Ethisch tragfähiger finde ich dann doch schon die Idee, dass man selbst die Verantwortung für sein Handeln (und sein Unterlassen) übernimmt.
Wenn also hier im jemand feststellt, dass er sich zu weit aus dem Fenster gelehnt hat oder darauf hingewiesen wird, dass ihr Fuß einer anderen Langbinder ungeeignet berührt hat, so kann man doch einfach sagen "Sorry, war nicht so gemeint." Oder man macht's einfach beim nächsten Mal besser.
Dann muss man nicht frei von einer ererbten Sünde sein, niemand muss irgendwo dran genagelt werden, wir müssen uns nicht auf dessen Ankunft vorbereiten und uns Gedanken um die Hymen seiner Mutter und Großmutter machen.
Wir können aber trotzdem die Zeit gegen Jahresende mit den kürzen werdenden Tagen nutzen, um bei einem Heißgetränk und einem Blick aus dem Fenster ein wenig in uns zu kehren und zu überlegen, ob wir alles gut gemacht haben.
In diesem Sinne: Sorry, wenn sich jemand persönlich angegriffen gefühlt hat, wenn ich doch nur in der Sache etwas sagen wollte. Ich krieg's halt auch nicht immer in. Ich kenne euch alle nicht, welchen Anlass sollte ich habe, mich mit euch außerhlab des Themas zu streiten. Nein, das st nicht meine Absicht. Aber manchmal sind die Themen zu dicht an den Leuten, und dann zielt man nicht genau und schwupps.
Kein'n Schoko-ka-ka-o?
Ich werfe mal noch einen anderen Gedanken ein. Es fallen ohnehin zwei Tage Unterricht aus. Wäre es dann nicht angebracht, die Feier, die ja womöglich an einem dieser Tage gelegen hätte, auch ausfallen zu lassen?
Und. Wir reden hier vom BK. Haben da die jungen Menschen nicht schon genug Filme und "was spielen" gehabt?
Ich käme gerne noch mal auf die Nutzungseinschränkung und die Nutzungsvereinbarung zurück. Ich schaue mal anders. Mir erscheinen gewisse Bedingungen legitim. Sie lassen sich sicher auch ohne weiteres im Rahmen der Rechtslage aufgrund des Dienstverhältnisses, des intendierten Zweckes oder des Eigentumsverhältnisses verordnen. Wenn die Dienstherrin nicht möchte, dass bestimmte Online-Dienste dienstlich genutzt werden, dann legt sie das so fest. Sie gibt das den Lehrinnen bekannt, die nehmen das zur Kenntnis. Richtig pfiffig wäre es, direkt entsprechende Filter einzubauen. Haben wir auf den dienstlichen Computern in der Schule auch. Da wurde gemacht, nicht vereinbart.
Eine Vereinbarung braucht es doch nur da, wo die Lehrerinnen rechtlich schlechter gestellt werden sollen. Also z. B., wenn man ihnen in die Tasche greifen möchte. Das kann nämlich weder Schulträgerin noch Dienstherrin einseitig festlegen.
Ich wüsste auch gerne, wie es da mit (mittelbaren) Wartungsarbeiten aussieht. Die Schulträgerin kann ja nicht über meine Arbeitszeit verfügen. Wenn die Dienstherrin so etwas anweist, muss sie damit Leben, dass die Zeit woanders fehlt. Vereinbare ich dergleichen, könnte sich die Dienstherrin womöglich auf den Standpunkt stellen, dass sie damit nichts zu tun habe und ich selbst sehen solle, wo ich bleibe, wenn ich derlei Vereinabrungen treffe. Keene Ahnung.
Ich frage mich, was denn nun passiert, wenn eine Lehrerin keine Vereinbarung unterschreibt, deshalb kein Dienstgerät bekommt, aber im Falle eines notwendige werdenden Distanzunterrichts einfach keine Lust mehr hat, ihren privaten Computer einzusetzen oder ihn gar nicht einsetzen kann. Womöglich ist der kaputt oder die eigenen Kinder brauchen ihn, um am Distanzunterricht an deren Schule teilzunehmen. Oder in der Familie gibt es die Vereinbarung, dass die selbstständige Lebensgefährtin das Gerät tagsüber nutzt, die Lehrerin aber erst nachmittags.
Im Sinne des Voranbringens der Digitalisierung mit dem Schwerpunkt Ausgleich von Infektionsschutznachteilen wäre es doch sinnvoller, das Land drückt jeder Lehrerin einen Kasten in die Hand, legt die Regeln der Benutzung fest (s. o.), und dann wird das Ding auch benutzt. Dann hat man doch einen viel besseren Stand, Online-Unterricht anzuordnen.
Aber was macht das Land? Es erklärt sich für nicht zuständig. Das müssten dann schon die Schulträger kucken. Dann gibt's aber auch keine Lorbeeren für das Auflegen des Programms. So!
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